Ich bin Ruhestandsbeamter wegen Dienstunfähigkeit. Ich bekomme Pension und ab Sept. Rente. Daß die Rente meine Pension mindert, ist mir klar. Unklar ist folgendes: Meine Rente wird 2017 nachversteuert. Das bedeutet, dass sie nachträglich vermindert wird. Nach meiner Logik müßte meine Pension um den verminderten Satz (die Rentensteuer) nachträglich erhöht werden?
Beispiel: Fiktive Pension 1574,15
Anzurechnende Rente 342,23 Rentenversicherung
Versorgungsbezug 1510,42
+ Anrechnung 342,23
Gesamtversorgung 1852,65
- Höchstgrenze 1574,15
Ruhensbetrag 278,50
Geregelter Versorgungsbezug
Versorgungsbezug 1510,42
- Ruhensbetrag 278,50
Gekürzter Versorgungsbezug 1231,92
Dann kommen die Abzüge.
Ich schätze jetzt mal, dass im Jahr etwa 250,00 Euro Steuern zu bezahlen sind. Für den Monat also 20,53 Euro. Die anzurechnende Rente müßte doch nachträglich um 20,53 Euro gemindert werden.
Dann wäre folgendes:
Fiktive Pension 1510,42
anzurechnende Rente 321,70
Gesamtversorgung 1832,12
- Höchstgrenze 1574,15
Ruhensbetrag 257,97
Geregelter Versorgungsbezug
Versorgungsbezug 1510,42
- Ruhensbetrag 257,97
Gekürzter Versorgungsbezug 1252,45
Die Differenz ist 20,53 Euro monatlich und müßte nachbezahlt werden, oder?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
