Hallo!
Folgender, allgemein formulierter Sachverhalt: Ein Beamtenanwärter gD des Bundes (Verwaltungslaufbahn) möchte seine Laufbahnausbildung abbrechen, um eine neue Laufbahnausbildung bei einem Land zu beginnen (Landespolizei). Muss er dem Bund Anwärterbezüge zurückzahlen, obwohl er im öffentlichen Dienst verbleibt? Macht es einen Unterschied, wenn er innerhalb des selben Dienstherrn (Bund) eine neue Laufbahnausbildung beginnt?
Danke für Antworten!
Dienstherrnwechsel
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