ich wurde von einer obersten Bundesbehörde für das angebotene duale Studium angenommen. Heute habe ich jetzt meinen Feststellungsbescheid über einen GdB von 50 erhalten. In wenigen Tagen erhalte ich meinen Schwerbehindertenausweis. Ich habe bereits mit den anderen Unterlagen die Aufforderung erhalten, zum Arzt zu gehen (zum BAD). Bei mir wird definitiv keine „lebenslange Dienstfähigkeit“ niedergeschrieben werden, aber auch deutlich mehr als die fünf Jahre, die meine Behörde als Mindeststandard für Schwerbehinderte vorschreibt. Den Ausweis und den Bescheid stelle ich der Einstellungsbehörde natürlich zu. Sie ist über die Schritte des Verfahrens natürlich dauerhaft informiert gewesen und kam mir auch entgegen, indem der Arzttermin nach hinten verschoben wurde.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich wegen der Behinderung, bzw. der Dienstfähigkeit, die nicht als „lebenslang“ beurteilt werden wird, weiterhin wegen der mangelnden gesundheitlichen Eignung abgelehnt werden kann oder ob meiner Verbeamtung auf Widerruf diesbezüglich Nichts mehr entgegensteht.
Ich wollte hier erst einmal eine Meinung einholen, bevor ich den Personalbereich mal wieder ausfrage
