Entlassung auf eigenen Wunsch (Rückzahlung Anwärterbezüge..)

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tcdc

Entlassung auf eigenen Wunsch (Rückzahlung Anwärterbezüge..)

Beitrag von tcdc »

Hallo zusammen,
ich habe mich im Internet schon an mehreren Stellen versucht zu informieren, leider habe ich bisher noch keine ausreichende Antwort auf meine Fragen finden können…

Folgender Sachverhalt:

Ich bin zurzeit als Beamter auf Probe bei einer Kreisverwaltung angestellt und bin dort seit einem Jahr mit meiner Ausbildung fertig. Aus diversen Gründen möchte ich im Sommer 2009 den Dienst quittieren und aller Wahrscheinlichkeit nach ins Ausland gehen um dort ein Studium auf einem völlig anderen Gebiet anzufangen.

Da ich zu Beginn meiner Ausbildung ja auch die allseits bekannte Klausel zur Rückzahlung der Anwärterbezüge unterschrieben habe, ergeben sich für mich allerdings einige Fragen:


a) wie hoch ist der Betrag, den ich zurückzahlen muss?
(Wird der Betrag nur um das eine Jahr von 2007-2008 gemindert, oder auch noch um die 10 Monate von Sept. 2008-Juni 2009?)

b) Gibt es irgendwelche Ausschlüssgründe, nach denen ich den Betrag nicht zurückzahlen müsste? (Ich strebe kein Studium für den öffentlichen Dienst o.ä. an)

c) Kann ich die Rückzahlung ohne Probleme zinslos stunden lassen? Wie lange ist eine Stundung möglich? (Da ich noch nicht weiß, wann ich wieder ein geregeltes Einkommen haben werde)


Es mag für euch jetzt erst einmal seltsam klingen, dass ich überhaupt in Erwägung ziehe, den Dienst zu quittieren, da es ja eine sehr sichere Einkommensquelle ist, aber ich habe mir dies schon gründlich überlegt :)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch meine Fragen möglichst umfassend beantworten würde…

Dankeschön,
LG
tcdc
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Ist ganz einfach...

Beamte werden im voraus alimentiert. D.h., scheidest Du aus, sind anteilig für den entsprechenden Monat die Alimente zurück zu zahlen.
Da ich zu Beginn meiner Ausbildung ja auch die allseits bekannte Klausel zur Rückzahlung der Anwärterbezüge unterschrieben habe
Mir nicht bekannt ;-)
Was steht denn da drin?
Ausschlüssgründe?
Mir nicht bekannt und wüsste auch nicht warum.
Stundung
Dies wäre nur individuell mit dem Dienstherrn abzusprechen, ein Rechtsanspruch darauf kann kaum bestehen.

cu,
Mikesch
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Sabine
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Beitrag von Sabine »

Ich glaube (ist aber kein gesichertes Wissen) das du zeitanteilig zurückzahlen mußt.
Eine Kollegin von mir hat auch vorzeitig die Verwaltung verlassen. Da wurde die Zahlung zeitanteilig berechnet.

Ausschlußgründe sind mir keine bekannt.
Im Fall meiner Kollegin war völlig irrelavant ob sie nach dem Ausscheiden studiert oder arbeitet...

Kann dir keiner vom P-Rat oder von der Geschäftsstelle weiterhelfen?
Die müssten es doch wissen....

Liebe Grüsse
tcdc

Beitrag von tcdc »

Danke schonmal für eure ersten Antworten!

Natürlich könnte ich den Personalrat danach fragen, wollte das aber so lange wie möglich unter Verschluss halten, man kennt halt seine Pappenheimer :wink:

Am wichtigsten ist für mich halt eine Stundung der Rückzahlung für einen längeren Zeitraum zu erreichen, da ich wie schon gesagt noch nicht genau weiß, wann ich wieder ein geregeltes Einkommen habe und das zurückzahlen kann. In Raten würde es notfalls auch noch funktionieren...

Vielleicht hat ja jemand noch nen paar Antworten für mich :)

Danke!
Gruß,
tcdc
KLR-Beauftragter
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Beitrag von KLR-Beauftragter »

tcdc hat geschrieben:Danke schonmal für eure ersten Antworten!

Natürlich könnte ich den Personalrat danach fragen, wollte das aber so lange wie möglich unter Verschluss halten, man kennt halt seine Pappenheimer :wink:

Am wichtigsten ist für mich halt eine Stundung der Rückzahlung für einen längeren Zeitraum zu erreichen, da ich wie schon gesagt noch nicht genau weiß, wann ich wieder ein geregeltes Einkommen habe und das zurückzahlen kann. In Raten würde es notfalls auch noch funktionieren...

Vielleicht hat ja jemand noch nen paar Antworten für mich :)

Danke!
Gruß,
tcdc
Frechheit sowas, anderen Menschen den Weg in die Verwaltung zu verbauen, weil irgendwelche Weltenbummler meinen, hier ihren Selbstdarstellungsstatus zu beweisen.
Solchen Leuten gehört eine richtige Strafe aufgebrummt.
Man werd Dir klar, was du vorher werden willst.
Verschwinde bloss ins Ausland. :cry:
Mr. Green
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Beitrag von Mr. Green »

KLR-Beauftragter hat geschrieben: Frechheit sowas, anderen Menschen den Weg in die Verwaltung zu verbauen :cry:
Manche Leute scheinen die Bezeichnung "auf Lebenszeit" etwas zu eng zu sehen. Wir haben in diesem Land immer noch eine freie Berufswahl. Und wenn tcdc die Arbeit nicht gefällt, dann soll er halt was anderes machen.

Regst Du Dich auch so auf, wenn jemand bei VW gelernt hat und dann den Arbeitgeber wechselt? Dieser Azubi hat wahrscheinlich ebenfalls einem anderen die Lehrstelle "weggeschnappt" :twisted:
ZS-forever
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Beitrag von ZS-forever »

[quote="KLR-Beauftragter]
Frechheit sowas, anderen Menschen den Weg in die Verwaltung zu verbauen, weil irgendwelche Weltenbummler meinen, hier ihren Selbstdarstellungsstatus zu beweisen.
Solchen Leuten gehört eine richtige Strafe aufgebrummt.
Man werd Dir klar, was du vorher werden willst.
Verschwinde bloss ins Ausland. :cry:[/quote]

Da hast du dich wohl sehr im Ton vergriffen. Jeder Mensch ist frei und darf gehen wann und wohin er will. Ich habe vorher auch wo anders gelernt und bin dann zum Staat. Habe ich dann auch jemandem den Job weggeschnappt?
Falls du im Dienst auch so reagierst rate ich dir zur ner Verhaltenstherapie. (Ich werfe nur mit "Dreck" zurück)
tcdc

Beitrag von tcdc »

In Zeiten des Internets wird es leider immer schwieriger, in Foren Personen zu finden, die einem ohne gleich ausfallend und beleidigend zu werden bereit sind, klare Antworten zu geben...

In meinem Thema finden sich hier wohl wieder sowohl positive als auch negative Beispiele...

Zum Glück muss ich mich nicht vor wildfremden Leuten dafür rechtfertigen, wenn mir der Beruf nicht mehr gefällt!

Allen anderen danke ich trotzdem für die sachlichen Antworten :)
Laura
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Registriert: 24.02.2007 11:04
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Beitrag von Laura »

tcdc hat geschrieben:
Zum Glück muss ich mich nicht vor wildfremden Leuten dafür rechtfertigen, wenn mir der Beruf nicht mehr gefällt!
Ne, musst Du auch nicht....andererseits musst Du uns ja auch nicht mit deinem Kram belästigen.
Wenn Du schon aus der Verwaltung raus willst, dann hab auch so viel Schneid und frag in deiner PersVerw. nach.

Laura