Guten Morgen "Adler"
Danke für Deine Ausführungen.
Adler hat geschrieben:
MRT ist in Abschitt O geregelt.
In der Regel darf nur mit Faktor 1,8 abgerechnet werden.
Nach billigem Ermessen kann auch bis Faktor 2,5 vom Arzt berechnet werden.
Neben weiteren informellen Erklärungen, hatte ich bei einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter den Hinweis erhalten, dass, wenn eine patientenbezogene Begründung vorliegt, auf den 2,3-fachen Satz erhöht werden darf. Im Prinzip wurde nichts anderes gemacht. Die Erklärung für mich pers. wurde mit eingebunden und ist im Vorlauf mit der Beihilfestelle abgeklärt worden.
Aus Abschnitt O der GOÄ
Die Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5735 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist in der Rechnung besonders zu begründen.
Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist der Höchstwert nach Nummer 5735 zu beachten.
http://www.e-bis.de/goae/Goae00000166.html
Diese Ziffern kommen einmal vor, für jeweils 2 Bereiche (Kopf/HWS & BWS/LWS). Öfters nicht.
Ein Kostenvoranschlag ist nicht notwendig.
Medizinisch notwendig ist, was der Arzt verordnet oder für notwendig hält.
Für medizinisch Notwendig halten das alle meine Ärzte...
Der KV soll dazu dienen, eine generelle Entscheidung zu treffen, dass ich die nächsten Jahre, bei der Kontrolle nur kurz ansage, dass ich ins MRT gehe und die Rechnung auf Grundlage des KV abgerechnet werden kann (ausgenommen natürlich aktuelle Ereignisse, die zu schnellem handeln führen - zb. Kollabieren, was weitere Maßnahmen nach sich zieht).
Finanziell:
1x Faktor 2,5 ist immer besser als 2x Faktor 1,8.
Kann die Beihilfestelle nicht rechnen?
Das ist auch mein Gedankengang...
Wenn mehrere Bereiche in einer Sitzung zu einer GOÄ-Nr. untersucht werden, dann kann der Arzt "unter Berücksichtigung der Schwierigkeit
und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung" (§ 5 II Satz 1 GOÄ) bis Faktor 2,5 (§ 5 III GOÄ) abrechnen.
Was anderes macht er nicht. 2 Bereiche zusammenfassen = 2,3x.
Wozu noch ein Kostenanschlag? Es ist doch alles klar.... bis auf dass der Arzt vielleicht nicht mitspielen will und nicht 2 Bereiche in einer Sitzung untersucht.
Doch doch, der Arzt ist ja mit der KK und mir einer Meinung, dass man eben NICHT 4 Termine machen muss, sondern 2 völlig ausreichend sind. Er versteht auch nicht, warum man bislang bei der Beihilfe lieber 4x 1,8x, statt 2x 2,3x zahlen möchte. Das versteht niemand.
Nebenbei:
Außerdem ist der Höchstwert für eine MRT-Untersuchung (egal wie viele Bereiche, aber mind. 2 GOÄ-Nrn.) laut GOÄ-Nr. 5735 bei (349,72 € x 2,5 )
874,30 € gedeckelt ... außer du triffst eine Honorarvereinbarung mit dem Arzt.
Die Zahlen passen, gerade nachgesehen. Bei 2,3x macht das 804,36€. Ich setze mal die Posten hier rein.
Termin 1:
Zi.: 1 - 2,3x - 10,72€
Zi.: 346 - 2,3x - 40,22€
Zi.: 5731 - 2,3x - 134,06€
Zi.: 5732 - 1,0x - 58,29€
Zi.: 5733 - 1,0x - 46,63€
Zi.: 5735 - 2,3x - 804,36
sowie Kleinmaterial (Schlauch etc.) - 154,49€
GESAMT: 1248,77€
Termin 2:
Zi.: 346 - 2,3x - 40,22€
Zi.: 5731 - 2,3x - 134,06€
Zi.: 5732 - 1,0x - 58,29€
Zi.: 5733 - 1,0x - 46,63€
Zi.: 5735 - 2,3x - 804,36
sowie Kleinmaterial (Schlauch etc.) - 154,49€
GESAMT: 1238,05€
Zieht sich jetzt seit Okt. diese Angelegenheit...
