Rente und Pension

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Caribic
Beiträge: 3
Registriert: 22. Jan 2016, 08:17
Behörde:

Rente und Pension

Beitrag von Caribic »

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bin nach dem Abitur durch ein freiwilliges Jahr und eine Ausbildung 4 Jahre rentenversicherungspflichtig tätig gewesen. Seither war ich Landes- bzw. nunmehr Bundesbeamte auf Probe. Da ich nun einer Nebentätigkeit nachgehen will und den Arbeitsvertrag erhalten habe, steht mir dort durch ankreuzen die Möglichkeit offen, ob ich versicherungspflichtig bleiben möchte oder aber die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantrage.

Ich bin leider überhaupt nicht im Thema und mir der Konsequenzen nicht bewusst. Kann jemand mich eventuell im Allgemeinen darüber aufklären, ob und wie ich meine gesetzlichen Rentenanwartschaften verliere? Wie ist das generell geregelt? Solange ich die 5 Jahre nicht voll habe, bekomme ich doch sowieso nichts aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt und wenn ich sie voll habe, wird mir das dann von der Pension abgezogen?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Rente und Pension

Beitrag von Torquemada »

Hier findest du alle wichtigen Informationen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Ho ... /node.html

Von der Versicherungspflicht kann man sich befreien lassen, wenn man einen "Minijob" ausübt.

Wenn du durch deine Nebentätigkeit (ich gehe von einem "Minijob" aus) mit deinen alten Beitragszeiten zusammen irgendwann 5 Jahre erreichst, hast du einen Rentenanspruch auf Altersrente.
Rechne dir mal die Mehrkosten im Monat durch und überlege, ob die Beitragserstattung der alten Beiträge nicht günstiger ist bzw. sich die Beitragszahlung lohnt, um einen Altersrente zu bekommen.

https://www.deutsche-rentenversicherung ... attung.pdf

Wegen einer späteren event. Anrechung hängt es stark davon ab, ob du überhaupt die jetzt geltende Höchstgrenze von 71,75 Prozent erreichen kannt.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Rente und Pension

Beitrag von Torquemada »

Drahtesel hat geschrieben: oder mehr,
weil die Nettopension(nach Abzug der 10,8%) ja nur ca. 62,5% ist :?:
Letzteres. Es wird nur geschaut, was deine Bruttopension ist und die Differenz zu 71,75 Prozent deines Amtes mit der möglichen letzten Erfahrungsstufe. Das ist mein Kenntnisstand.
Antworten