freshair hat geschrieben:...Voraussetzung für den Kinderzuschlag wäre die Zahlung von Kindergeld an den Azubi...
Das stimmt aber so nicht. Die Zahlung des Familienzuschlags setzt voraus, dass Kindergeld gezahlt wird. Wer das Kindergeld bezieht ist für den Vater (besoldungsrechtlich) nur dann von Bedeutung, wenn die Mutter (oder ein eventueller Stiefvater) auch Anspruch auf einen Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung hat. Wenn sie als Beamtin, Richterin oder Soldatin tätig wäre, dann wäre klar, dass der Vater den Familienzuschlag nicht bekommt. Da sie offenbar Angestellte (Beschäftigte) im öffentlichen Dienst ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Vater die Zahlung mit den Anwärterbezügen erhält, recht groß. Zwei Ausnahmen fallen mir spontan ein (es gibt aber noch mehr):
1. Die Mutter bekommt eine Kinderzulage aufgrund Übergangsrecht, dann müsste das Kind - je nach Arbeitgeber - vor dem 1.01.2006 oder dem 1.01.2007 geboren sein.
2. Die Mutter ist beim Land Hessen beschäftigt.