in Kürze werde ich meinen Dienst als Bundesbeamter bei der Bundeswehr antreten und freue mich riesig. Einstellung erfolgt direkt als Beamter auf Probe (A9).
Einige Fragen sind aus meiner Sicht noch offen. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen:
1. Bisher war ich in einer Kommune (TvÖD) beschäftigt, als Schwerbehinderter hatte ich 35 Urlaubstage. Ich nehme an, diese werde ich auch weiterhin als Bundesbeamter haben. Auch die 41 Stunden/Woche sollte sich, soweit ich gelesen habe, auf 40 "verkürzen". Ist dies korrekt?
2. Da ich leider nicht zum 01. eines Monats anfangen kann, muss ich meinen Dienst bei der Bundeswehr quasi ab Mitte eines Monats starten. Wie verhält es sich hier mit dem Urlaubsanspruch? Bei 35 Urlaubstagen/Jahr hätte ich pro Monat 2,92 Tage. Ok, im Januar kann ich noch 3 Tage bei meinem alten Arbeitergeber nehmen, ab März habe ich für den Rest des Jahres noch 29 Tage, aber im Februar müssten quasi 3 Tage hälftig Bund/Kommune geteilt werden. Ich glaub das wird schwierig

Könnte ich auch auf meinen Urlaub bei der Kommune für die 2 1/2 Monate verzichten und meine 35 Tage dann vollständig beim Bund nehmen, oder ist dies aufgrund des Wechsel - Kommune/TvÖD -> Bund/Beamtenstatus nicht mehr möglich?
3. Aufgrund von Vorerkrankungen wurde ich nach meinem Wehrdienst (2002) und einigen Wehrübung im Jahr 2010 von T2 auf T5 gemustert.


4. Nach 5 Jahren im kommunalen Dienst, habe ich natürlich schon eine etwas höhrere Erfahrungstufe erreicht. Wie wahrscheinlich ist, dass ich diese "mitnehmen" kann? Wie sollte eine mögliche "Arbeitsbescheinigung von meinen bisherigen Tätigkeiten" für die Bundeswehr aussehen, damit diese eine Chance zur Anerkennung hat? Sollte die mögliche anrechenbare Zeit lieber zur Verkürzung des "Probestatuses" verwendet werden oder in die Erhöhung der Stufe? Auch da bin ich mir noch nicht ganz schlüssig.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
ich freue mich auf die Antwort.