Da es kein anrecht auf Beförderung gibt , nutzt da keine Klage !Dülle hat geschrieben:Ja, ich weiß aber die Telekom hat ja seit 2012 die Beförderungen schuldhaft verschleppt.
Kann ja dann auch mal auf unterlassener Beförderung klagen!
Beförderungen 2015
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Re: Beförderungen 2015
Re: Beförderungen 2015
Beförderung nach A9:
Fakt ist; Nach wie vor sind Listen gesperrt und es laufen aktuell noch Klagen
Fakt ist; Nach wie vor sind Listen gesperrt und es laufen aktuell noch Klagen
Re: Beförderungen 2015W
Sind eigentlich noch Beförderungslisten gesperrt?
Oder sind die Beförderungen alle ausgesprochen?
Oder sind die Beförderungen alle ausgesprochen?
Re: Beförderungen 2015
Bei der aktuellen Beförderungsrunde sollen wohl derzeit noch rund 2300 Planstellen gesperrt sein, 4970 Beförderungen wurden ausgesprochen.
Auch die Beförderungsrunde 2014 ist noch nicht ganz durch, da sind wohl noch 16 Planstellen gesperrt. Mehr als 2500 Beamte wurde befördert.
Quelle: ProT-in Branchenreport 7/2015, Redaktionsstand 01.09.2015
Auch die Beförderungsrunde 2014 ist noch nicht ganz durch, da sind wohl noch 16 Planstellen gesperrt. Mehr als 2500 Beamte wurde befördert.
Quelle: ProT-in Branchenreport 7/2015, Redaktionsstand 01.09.2015
Re: Beförderungen 2015
Hallo,
weiß jemand, ob von den bisher (seit August 2015) gesperrten Listen schon welche wieder freigegeben sind, oder ob alle noch gesperrt sind?
Mit was für einem Zeithorizont muss man hier üblicherweise rechnen?
weiß jemand, ob von den bisher (seit August 2015) gesperrten Listen schon welche wieder freigegeben sind, oder ob alle noch gesperrt sind?
Mit was für einem Zeithorizont muss man hier üblicherweise rechnen?
Re: Beförderungen 2015
Kommt auf das Gericht an, für die 1.Instanz ca. 4-6 Monate.
Für die Zweite nochmal ca. 3 Monate.
Dieses Jahr wird das wohl nix mehr.
Für die Zweite nochmal ca. 3 Monate.
Dieses Jahr wird das wohl nix mehr.
Re: Beförderungen 2015
Beförderungsstopp bei Liste „Beteiligung intern_VCS“
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 02.10.2015 AZ:
9 L 2896/15.F der Antragstellerin Recht gegeben und der Antragsgegnerin „aufgegeben, aus der Beförderungsliste „Beteiligung intern_VCS“ Beförderungen der Beigeladenen oder anderer Personen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 BBesO bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Bekanntgabe einer neuen Auswahlentscheidung an die Antragstellerin zu unterlassen“. Interessant ist der Beschluss vor allem deshalb, weil das Gericht hier hervorhebt, dass der Beurteilungsstichtag nicht so weit nach hinten verlegt werden darf (31. Oktober 2013). Es handelt sich um eine einstweilige Anordnung („Im Hauptsacheverfahren wäre ein Anspruch auf Neubescheidung der Beförderungsbewerbung zuzuerkennen“), gegen die innerhalb zweier Wochen Beschwerde eingelegt werden kann.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 02.10.2015 AZ:
9 L 2896/15.F der Antragstellerin Recht gegeben und der Antragsgegnerin „aufgegeben, aus der Beförderungsliste „Beteiligung intern_VCS“ Beförderungen der Beigeladenen oder anderer Personen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 BBesO bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Bekanntgabe einer neuen Auswahlentscheidung an die Antragstellerin zu unterlassen“. Interessant ist der Beschluss vor allem deshalb, weil das Gericht hier hervorhebt, dass der Beurteilungsstichtag nicht so weit nach hinten verlegt werden darf (31. Oktober 2013). Es handelt sich um eine einstweilige Anordnung („Im Hauptsacheverfahren wäre ein Anspruch auf Neubescheidung der Beförderungsbewerbung zuzuerkennen“), gegen die innerhalb zweier Wochen Beschwerde eingelegt werden kann.
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Re: Beförderungen 2015
Tja...sie können es einfach nicht. Auch die für teures Geld beauftragten Juristen haben der Telekom wieder zum Maul geschrieben, was gehört werden sollte.
Re: Beförderungen 2015
Beschluss VG Frankfurt v. 21.10.15
Beurteilungssystem der DTAG
ist willkürlich
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Re: Beförderungen 2015
Mal schauen wann die ersten Urkunden wieder
eingezogen werden.
eingezogen werden.
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Re: Beförderungen 2015
Geht rechtlich nicht.Roadster hat geschrieben:Mal schauen wann die ersten Urkunden wieder
eingezogen werden.
Re: Beförderungen 2015
Dienstliche Beurteilungen müssen aktuell sein
Vielleicht doch:
Ein interessanter Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.11.2015
Die Ausgangsentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt hatten Sie bereits veröffentlicht. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hebt hervor, dass die von der Bundesrepublik Deutschland getroffene Auswahlentscheidung die Antragstellerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt verletzt (Art. 33 Abs. 2 GG). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verdeutlicht nochmals seine bisherige Rechtsprechung dahingehend, dass möglichst aktuelle Beurteilungen eingeholt werden müssen. Er hebt hier hervor, dass dienstliche Beurteilungen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Ferner macht der Hessische Verwaltungsgerichtshof deutlich, dass im vorliegenden Fall die Notwendigkeit bestanden hätte, eine Anlassbeurteilung zu erstellen.
Besonders interessant ist die Entscheidung deshalb, weil auf Seite 6 der Entscheidungsgründe das "Undurchführbarkeitsargument der Antragsgegnerin" verworfen wird. Die Antragsgegnerin kann sich eben nicht darauf berufen, dass die Erstellung von Regelbeurteilungen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung einen zu hohen Aufwand deshalb bedeuten würde, weil man dann auch für andere Bewerber eine Regelbeurteilung erstellen müsse.
Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs dürfte daher auch für eine Vielzahl anderer Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.
Vielleicht doch:
Ein interessanter Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.11.2015
Die Ausgangsentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt hatten Sie bereits veröffentlicht. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hebt hervor, dass die von der Bundesrepublik Deutschland getroffene Auswahlentscheidung die Antragstellerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt verletzt (Art. 33 Abs. 2 GG). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verdeutlicht nochmals seine bisherige Rechtsprechung dahingehend, dass möglichst aktuelle Beurteilungen eingeholt werden müssen. Er hebt hier hervor, dass dienstliche Beurteilungen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Ferner macht der Hessische Verwaltungsgerichtshof deutlich, dass im vorliegenden Fall die Notwendigkeit bestanden hätte, eine Anlassbeurteilung zu erstellen.
Besonders interessant ist die Entscheidung deshalb, weil auf Seite 6 der Entscheidungsgründe das "Undurchführbarkeitsargument der Antragsgegnerin" verworfen wird. Die Antragsgegnerin kann sich eben nicht darauf berufen, dass die Erstellung von Regelbeurteilungen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung einen zu hohen Aufwand deshalb bedeuten würde, weil man dann auch für andere Bewerber eine Regelbeurteilung erstellen müsse.
Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs dürfte daher auch für eine Vielzahl anderer Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.
Re: Beförderungen 2015
Hoffentlich wird die Beförderungsrunde
nicht wieder gestoppt wie 2012
nicht wieder gestoppt wie 2012
Re: Beförderungen 2015
Danke für die Info.
2012 wurden allerdings einige wenige Beförderungen
nach A7 und A11 durchgeführt
2012 wurden allerdings einige wenige Beförderungen
nach A7 und A11 durchgeführt
Re: Beförderungen 2015
Habe meine Klage auch gewonnen.
Hoffe bald eine rechtmäßige Beurteilung zu
bekommen und meine Urkunde in Empfang zu nehmen.
Hoffe bald eine rechtmäßige Beurteilung zu
bekommen und meine Urkunde in Empfang zu nehmen.