Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Rentenv

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ulf
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von ulf »

Vielen Dank vorab.
So steht so in dem Rundschreiben vom 5.11.2012 BMI

:
1: keine Schweigepflichtentbindung
Zitat:
Im Rahmen des § 48 Absatz 2 BBG besteht eine gesetzliche Mitteilungspflicht und dementsprechend eine Offenbarungsbefugnis der Ärztin oder des Arztes.
Für diese Einzelfälle bedarf es keiner Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Beamtin oder den Beamten, da die Behörde im Bedarfsfall auf die Kenntnis von medizinischen Einzelheiten für die Entscheidungsfindung angewiesen sein kann.

Und das habe ich gemeint!!Kein Amtsarzt
2:nur mit Schweigepflichtentbindung:
Im Verhältnis der Amtsärztin bzw. des Amtsarztes zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt gilt die Befugnis aus § 48 Absatz 2 BBG nicht und es ist eine Schweigepflichtentbindung erforderlich.
Ich denke es ist wohl ein gravierender Unterschied(verschärfte Untersuchungen)ob ein Amtsarzt oder ein ärztlicher Gutachter zu "Rate gezogen wird."
Torquemada
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von Torquemada »

Ich würde dir raten, zur Sicherheit einen spezialisierten Anwalt hinzu zuziehen.
Rechtlerin
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von Rechtlerin »

ulf hat geschrieben:Hallo,
bin seit 2009 in DDU, wegen Depression.
Ich war seit dem 2 mal beim selben verständnisvollen Amtsarzt ( beim sozialpsychiatrischen Dienst).
Heute bekam ich vom Dienstherrn eine Einladung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit,es soll jetzt ein Gutachter
des Sozialmed.Dienst ( Rentenversicherung- Knappschaft Bahn-See) mich untersuchen.Da war ich ja noch nie,die kennen mich ja gar nicht.
Was könnte der Grund sein,weshalb ich nicht mehr zum Amtsarzt soll?
Gruss Ulf

Hast Du schon mal was von "Ärzte-Hopping" gehört ?
Es wird so lange ein Arzt gesucht, der auch nur ansatzweise was Positives für den Dienstherr in einem Gutachten schreibt - und dann hast
Du schon verloren !!!
ulf
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von ulf »

naja,tatsächlich bin ich leider auch physisch sehr krank mit Schwerbehinderung (z.B.COPD mit Lungenemphysen etc.)
derdo
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von derdo »

Hallo, bin neu hier, deshalb erstmal ein "Hallo" an Alle hier.
Mein Gedanke zu diesem Thread, du schreibst du bist 54, und jemand hier schrieb schon das Alter wäre wichtig, ist auch wichtig, wenn man fragen darf, wann etwa wirst du denn 55 ?
Aktuell ist es nämlich so dass Beamte ab dem Alter von 55 Jahren von ihrem Dienstherrn nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes gefragt werden müssen ob sie an Wiedereingliederungsversuchen/-Maßnahmen teilnehmen wollen oder eben nicht. D.h. Sie müssen ab 55 Jahren den Maßnahmen zustimmen, sonst geht nichts mehr.
Begründen liese sich sicher in deinem Fall recht einfach und plausibel weshalb du nicht zustimmen möchtest, obwohl es eigentlich keiner Begründung bedarf.
Früher lag die Grenze sogar mal bei erreichten 50 Lebensjahren, wurde aber inzwischen heraufgesetzt.
Spätestens mit 55 könnte dir dann eben auch so ziemlich egal sein welche Meinung ein von deinem Dienstherrn herbeigezogener Gutachter denn so vertritt und auch ob dein Dienstherr sich an dessen Meinung gerne anschließt. Du solltest deshalb (nach meiner Meinung) sehen dass du mit der gewünschten amtlichen Begutachtung irgendwo möglichst nahe an dann bereits erreichte 55 Lebensjahre kommst. :wink:

Viele Grüße:

derdo
schäferhund
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von schäferhund »

Also nach meinem Kenntnisstand besteht diese "55er-Regelung" schon seit längerer Zeit nicht mehr (Bundesbeamte). In den einzelnen Bundesländern soll es jedoch noch unterschiedliche Handhabung dazu geben. Ich habe da große Zweifel, ob die Reaktivierung eines erkrankten Koll., der seit fast sieben Jahren DU und Mitte 50 ist, einen Sinn macht. :shock:
Andrea55
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von Andrea55 »

Derdo, die würde ich auch gerne mal sehen.
Wiedereingliederung und Reaktivierung sind zwei Paar Schuhe.
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lexmark
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von lexmark »

Das mit den 55 Jahren ist definitiv vorbei !

2009, wurde das Gesetz geändert. Heute gilt: Bis zum erreichen des offiziellen Pensionsalters.
D.h. wenn du angenommen bis 65 Jahren offiziell arbeitet musst, kann der D.H. dich
auch bis zu diesem Alter theoretisch mit Vorladungen, Untersuchungen und Eingliederungen "beglücken".

In wieweit das umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber so wie früher: "Nur mit Zustimmung des Beamten ab 55 Jahren" ist Geschichte.

Ich war heute im Frühjahr beim Rechtsanwalt für Beamtenrecht und habe mich beraten lassen, da ich im Frühjahr 2015 mit 55Jahren beim Amtsarzt einen Termin hatte........UND....ich musste ihn wahrnehmen. :wink:

Das offizielle Pensionsalter bei mir ist 60zig. Also 5 Jahre kann der D.H. mich noch Tanzen lassen, (wenn Er möchte).
Rechtlerin
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von Rechtlerin »

was passiert denn eigentlich, wenn einer (unfreiwillig) reaktiviert wird. Dann bekommt er zuerst einmal wieder die volle Besoldung - ist ja auch nicht schlecht !
Dann geht es in die Zuweisung, der Betroffene wird wieder krank. Dann DUU-Untersuchung, krank, DDU-Untersuchung, krank usw. usw. usw. - und letztendlich
kommt wieder die Dienstunfähigkeit heraus.

Es gibt auch keinen (rechtlichen) Grund, warum der DH dass nicht bis zum 65. Lebensjahr bzw. 67. Lebensjahr durchführen kann. Das steht auch in keinen Gesetz
und schon mal überhaupt nicht im BBG !!!
egyptwoman
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von egyptwoman »

Das ganze hab ich dieses Jahr durch. Der AA war letztes Jahr der Meinung ich wäre für einen anderen als meinen früheren Job wieder dienstfähig und sollte im März wieder anfangen und ab September eine Ausbildung machen, da ich für die für mich vorgesehene Stelle nicht ausgebildet bin.
Nun ja, ich bin dann noch bevor ich die Stelle antreten konnte so zusammengebrochen, das ich erstmal in eine Klinik musste. Meine Reaktivierung wurde daraufhin gestoppt. Erneuter Besuch beim Amtsarzt, mit der Feststellung das ich auch für einen anderen als meinen ursprünglichen Job nicht geeignet bin. Nächste Nachuntersuchung wurde in 2 Jahren empfohlen. Ob der DH das aber macht oder nicht weiß ich nicht, muss ich auf mich zukommen lassen.
Der AA meinte das man mich eigentlich nicht zurückhaben wöllte, aber man sich halt an die Gesetze halten muss.
Torquemada
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von Torquemada »

egyptwoman hat geschrieben: Nächste Nachuntersuchung wurde in 2 Jahren empfohlen. Ob der DH das aber macht oder nicht weiß ich nicht, muss ich auf mich zukommen lassen.
Der AA meinte das man mich eigentlich nicht zurückhaben wöllte, aber man sich halt an die Gesetze halten muss.
Wenn dein Krankheitsbild psychiatrisch so klar ist, dass eine Reaktivierung quasi nicht möglich ist, kann das natürlich für dich die Lösung sein.
schäferhund
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von schäferhund »

Torquemada hat geschrieben:Wenn dein Krankheitsbild psychiatrisch so klar ist, dass eine Reaktivierung quasi nicht möglich ist, kann das natürlich für dich die Lösung sein.
Ja, dies sollte man annehmen. Mich wundert allerdings, dass Koll. immer wieder durch die Dienststelle zum AA vorgeladen werden, obwohl dieser in seinen Gesundheitszeugnissen wiederholt ausdrücklich darauf hinweist, dass es nie wieder zu einer Gesundung kommen wird und weitere Untersuchungsaufträge daher völlig sinnlos wären.
Wie ist sowas möglich ? Ist das nicht eine unnötige Vergeudung von Steuermitteln ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt ? :shock:
Rechtlerin
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von Rechtlerin »

Es gibt ja keinen Arzt, der eine Prognose für ein Leben lang aufstellt...das wäre mir neu und wenn es so ist, kommt das doch schon einem merkwürdig vor.

Rechtlich gesehen kann der Dienstherr so oft eine Untersuchung beauftragen, wie er es meint - also z. B. im jährlichen Rhythmus wäre jetzt keine Seltenheit...Wenn der behandelnde Arzt aber dann schon so sicher ist, dass es nie wieder zu einer Gesundung kommt, dann braucht man sich doch keine Sorgen machen. Denn dann ist die Krankheit bei der Folgeuntersuchung ja noch vorhanden und wenn der Amtsarzt vor einem Jahr die Dienstunfähigkeit erkannt hat, wird er diese aktuell auch wieder bescheinigen !

Einfach sich mal erkundigen, ob es eine Recht auf eine Nichtuntersuchung gibt, wenn der Arzt eine solche Prognose erstellt - mir ist jedenfalls nichts bekannt.
Torquemada
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von Torquemada »

Rechtlerin hat geschrieben:Es gibt ja keinen Arzt, der eine Prognose für ein Leben lang aufstellt...das wäre mir neu und wenn es so ist, kommt das doch schon einem merkwürdig vor.
Ich gehe als Laie davon aus, dass es garade im Bereich der psychischen Erkrankungen sehr wohl Dinge gibt, die eine Arbeit (zumindest als Beamter im klassischen Arbeitsleben) dauerhaft unmöglich machen.
Wie sagte ein netter Mensch vom Fach mal zu mir: "Viele der Topmanager haben solche schwerwiegenden Persönlichkeitsstörungen, dass sie nichts anderes mehr produktiv leisten können........"
Rechtlerin
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Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Torquemade,

wir wissen ja alle, dass auch wenn die Krankheit abklingen sollte, genau das gleich Problem wieder von vorne losgeht...sobald man wieder in diesem Kreislauf ist, wird der Gesundheitszustand wieder schlechter und schlechter...

Was ich mit meinem Beitrag sagen wollte, dass man bei einer vernünftigen Behandlung gerade im psychischen Bereich eine Stabilisierung oder sogar eine Verbesserung des Gesundheitszustandes erreichen kann und keine lebenslange Prognose erstellen kann/soll/darf...
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