Hallo,
kennt sich jemand in Sachen Regelbeurteilung (Notenanhebung innerhalb der 3-Jahresfrist...) aus? Bzw. wie wird in den Anstalten NRW`s damit umgegangen? Es gibt Anstalten, die sich bei Beförderungen ganz klar an die neuen Richtlinien halten (A8 oder A9) und NICHT willkürlich ihre Leutchen befördern, es gibt aber auch welche, die dennoch Noten anheben, gleichwohl die geringen Ausnahmen der Richtlinien hier nicht greifen....Gibt es diesbezüglich schon Klagen? Die neuen Beförderungsrichtlinien greifen für den mittleren Dienst ja erst seit letztem Jahr und gelten bis 2017, sprich die Noten gelten auch bis dahin.....
Regelbeurteilung
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