Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 14.09.2015 11:24
- Behörde:
- Wohnort: Poitiers (F)
Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Hallo im Forum,
Erster Beitrag, delikate Anfrage...
Bin seit einigen Jahren pensioniert (Lehrer, Berlin) und lebe seitdem mit Hauptwohnsitz in Frankreich. Das Beihilfe-System mußte ich mit über die Grenze nehmen, geht ja nicht anders. Mit zunehmendem Alter wird mir immer klarer, daß das System "Beihilfe" nicht mehr funktionieren wird, sobald die Abrechnungsprozedur im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr von mir selbst erledigt werden kann. Denn jede Rechnung muß schließlich ins deutsche übersetzt, mit Krankenhaus und Ärzten muß über zeitversetzte Bezahlung der Rechnungen verhandelt (so was kennt man hier in Frankreich nicht), der Beihilfeantrag muß sachgemäß ausgefüllt und die Korrespondenzen pünktlich erledigt werden. In Deutschland übernehmen das entweder Familienangehörige oder das Freiwilligenheer der Berufsverbände (muß man nur Mitgliedsbeiträge bezahlen) - im Ausland aber gibt es dieses Hilfsprogramm selbstverständlich nicht. Die dramatische Konsequenz kann dann eine Zwangs-Rückkehr in die "Heimat" sein, was dem Recht der Bewegungsfreiheit innerhalb der EU-Staaten klar widerspricht.
Für kurzfristige Auslandsaufenthalte oder Urlaubsreisen gibt es natürlich temporäre Lösungen, nicht aber für eine dauerhafte Umsiedlung ins EU-Ausland. Alle europäischen Arbeitnehmer, die in einer allgemeinen Krankenkasse versichert sind, können sich problemlos in das Krankensystem ihres Wahllandes einklinken (EU-Formular S1), die anfallenden Kosten werden dem Gastland via Brüssel vom Herkunftsland erstattet. Europa pur! Das alles trifft allerdings nicht auf uns Beihilfe-Beamte zu, denn die Beihilfe ist keine Erstattung von Krankenkassenbeiträgen (Solidarprinzip), sondern eine "private" Subvention, die der Staat seinen Beamten gewährt. Eine einmaliges Prinzip, das es nirgendwo sonst gibt und eigentlich mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Aber Brüssel hat 2004 die Beihilfe-Kröte geschluckt und als Ausnahmeerscheinung akzeptiert (die Beamtenlobby hat's ermöglicht ).
Weil ich das Prinzip der Beihilfe nicht nur aus persönlichen Gründen ablehne, sondern auch deshalb, weil es ein absurdes Privileg aus vergangenen Zeiten, schlichtweg ungerecht gegenüber allen anderen und außerdem sündhaft teuer ist, habe ich per Anwalt (Paris) Klage bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die abschlägige Antwort hat sechs Monate auf sich warten lassen: keine Weiterleitung an den Europäischen Gerichtshof (EGH) durch die Kommission. Für die nächste Etappe (Klage vor einem französischen Gericht zur Weiterleitung an den EGH) wäre es sehr förderlich, wenn sich weitere Beihilfe-Beamte fänden, die diese Klage unterstützten. Ziel ist, die "EU-Ausnahmegenehmigung" für die Beihilferegelung zu Fall zu bringen, damit als rechtswidrig zu erklären und damit die Kommission zu veranlassen, Deutschland zur "Korrektur" aufzufordern, was nicht weniger als die Abschaffung des Beihilfeprinzips bedeuten könnte - natürlich ein dickes Brett, das es zu bohren gilt, das weiß wohl auch die Kommission, wie die ganz und gar oberflächlich und lapidar formulierte Ablehnung vermuten läßt...
Meine Anfrage ans Forum : gibt es (oder kennt jemand) Beamtinnen oder Beamte, die dauerhaft im Ausland leben und mit der Beihilfe Probleme haben, oder sich ganz einfach mit dem Inhalt der Klage identifizieren und bereit wären, mit mir am selben Strang zu ziehen? Kosten (Anwalt) entstehen keine (zum Teil schon bezahlt).
Viele Grüße,
D.W.
Erster Beitrag, delikate Anfrage...
Bin seit einigen Jahren pensioniert (Lehrer, Berlin) und lebe seitdem mit Hauptwohnsitz in Frankreich. Das Beihilfe-System mußte ich mit über die Grenze nehmen, geht ja nicht anders. Mit zunehmendem Alter wird mir immer klarer, daß das System "Beihilfe" nicht mehr funktionieren wird, sobald die Abrechnungsprozedur im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr von mir selbst erledigt werden kann. Denn jede Rechnung muß schließlich ins deutsche übersetzt, mit Krankenhaus und Ärzten muß über zeitversetzte Bezahlung der Rechnungen verhandelt (so was kennt man hier in Frankreich nicht), der Beihilfeantrag muß sachgemäß ausgefüllt und die Korrespondenzen pünktlich erledigt werden. In Deutschland übernehmen das entweder Familienangehörige oder das Freiwilligenheer der Berufsverbände (muß man nur Mitgliedsbeiträge bezahlen) - im Ausland aber gibt es dieses Hilfsprogramm selbstverständlich nicht. Die dramatische Konsequenz kann dann eine Zwangs-Rückkehr in die "Heimat" sein, was dem Recht der Bewegungsfreiheit innerhalb der EU-Staaten klar widerspricht.
Für kurzfristige Auslandsaufenthalte oder Urlaubsreisen gibt es natürlich temporäre Lösungen, nicht aber für eine dauerhafte Umsiedlung ins EU-Ausland. Alle europäischen Arbeitnehmer, die in einer allgemeinen Krankenkasse versichert sind, können sich problemlos in das Krankensystem ihres Wahllandes einklinken (EU-Formular S1), die anfallenden Kosten werden dem Gastland via Brüssel vom Herkunftsland erstattet. Europa pur! Das alles trifft allerdings nicht auf uns Beihilfe-Beamte zu, denn die Beihilfe ist keine Erstattung von Krankenkassenbeiträgen (Solidarprinzip), sondern eine "private" Subvention, die der Staat seinen Beamten gewährt. Eine einmaliges Prinzip, das es nirgendwo sonst gibt und eigentlich mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Aber Brüssel hat 2004 die Beihilfe-Kröte geschluckt und als Ausnahmeerscheinung akzeptiert (die Beamtenlobby hat's ermöglicht ).
Weil ich das Prinzip der Beihilfe nicht nur aus persönlichen Gründen ablehne, sondern auch deshalb, weil es ein absurdes Privileg aus vergangenen Zeiten, schlichtweg ungerecht gegenüber allen anderen und außerdem sündhaft teuer ist, habe ich per Anwalt (Paris) Klage bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die abschlägige Antwort hat sechs Monate auf sich warten lassen: keine Weiterleitung an den Europäischen Gerichtshof (EGH) durch die Kommission. Für die nächste Etappe (Klage vor einem französischen Gericht zur Weiterleitung an den EGH) wäre es sehr förderlich, wenn sich weitere Beihilfe-Beamte fänden, die diese Klage unterstützten. Ziel ist, die "EU-Ausnahmegenehmigung" für die Beihilferegelung zu Fall zu bringen, damit als rechtswidrig zu erklären und damit die Kommission zu veranlassen, Deutschland zur "Korrektur" aufzufordern, was nicht weniger als die Abschaffung des Beihilfeprinzips bedeuten könnte - natürlich ein dickes Brett, das es zu bohren gilt, das weiß wohl auch die Kommission, wie die ganz und gar oberflächlich und lapidar formulierte Ablehnung vermuten läßt...
Meine Anfrage ans Forum : gibt es (oder kennt jemand) Beamtinnen oder Beamte, die dauerhaft im Ausland leben und mit der Beihilfe Probleme haben, oder sich ganz einfach mit dem Inhalt der Klage identifizieren und bereit wären, mit mir am selben Strang zu ziehen? Kosten (Anwalt) entstehen keine (zum Teil schon bezahlt).
Viele Grüße,
D.W.
-
- Beiträge: 851
- Registriert: 22.05.2014 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Und was genau willst du mit der Klage erreichen? Die Abschaffung der Beihilfe?
-
- Moderator
- Beiträge: 3960
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Dem Kollgen geht es um die komplette Abschaffung der Beihilfe, damit er sich über die normalerweise geltenden Regelungen in das Krankenkassensystem des europäischen Landes quasi "infiltrieren" kann.Baumschubser hat geschrieben:Und was genau willst du mit der Klage erreichen? Die Abschaffung der Beihilfe?
Vereinfacht gesagt, hat ein debiler Pensionär, der z.B. nach Spanien oder Frankreich ausgewandert ist, Nachteile gegenüber einem Rentner, der eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 26.12.2011 15:54
- Behörde:
- Wohnort: Hurghada/Ägypten
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
1. glaub ich nicht das du genug Mitstreiter findest, denn die meisten Pensionäre werden wohl doch eher in Deutschland bleiben. 2. reicht es zu die Rechnungen und Arztberichte in englisch verfassen zu lassen und 3. besteht bei der Beihilfe die Möglichkeit eine Vollmacht zu erstellen, die es einer 3ten Person ermöglicht die Beihilfedinge für dich zu erledigen. Ich lebe ebenfalls im Ausland und habe mich bei der Beihilfe erkundigt. Ich selbst habe eine Vollmacht ausgestellt, die der Beihilfe vorliegt. Eine Freundin von mir übernimmt dann die Klärung des Sachverhaltes, sie kann mit der Beihilfe telefonieren, schreiben was auch immer, musste ich sogar schon in Angriff nehmen und es funktioniert hervorragend.
Selbst wenn du es schaffen solltest genug Mitstreiter zu finden, weißt du selber das sich sowas über Jahre hinziehen kann bis da eine Entscheidung getroffen wird, ob du dann noch Nutznießer bist, steht in den Sternen.
Also schau einfach das du jemand findest der für dich die entsprechenden Dinge mit der Beihilfe regeln kann, stell eine Vollmacht für denjenigen aus. Ich glaube das ist nervensschonender als das was du jetzt vor hast.
Die Abschaffung der Beihilfe würde, sofern ich jetzt nicht völlig falsch liege, bedeuten das Beamte dann ins Sozialsystem einzahlen, ergo in die gesetzliche Versicherung einzahlen, der Dienstherr in dem Fall für jeden Beamten 50% der Leistungen zahlt, egal ob man etwas absetzt oder nicht. Ich glaube kaum das sowas umzusetzen ist, abgesehen davon kommt es den Staat teurer wenn er alle Beamten in Sozialsystem eingliedert, da er dann eben Monat für Monat die Leistungen zahlen muss egal ob ein Beamter zum Arzt geht oder nicht, so werden nur die Leistungen bezahlt die eingereicht werden, abgesehen davon das man dann auch die Gehälter der Beamten anheben müsste, da diese ja dann ebenfalls monatlich Beiträge abführen müssten.
Sollte ich falsch liegen mit dem was ich geschrieben habe, so berichtigt mich bitte, ich kenne es nur so.
egyptwoman
Selbst wenn du es schaffen solltest genug Mitstreiter zu finden, weißt du selber das sich sowas über Jahre hinziehen kann bis da eine Entscheidung getroffen wird, ob du dann noch Nutznießer bist, steht in den Sternen.
Also schau einfach das du jemand findest der für dich die entsprechenden Dinge mit der Beihilfe regeln kann, stell eine Vollmacht für denjenigen aus. Ich glaube das ist nervensschonender als das was du jetzt vor hast.
Die Abschaffung der Beihilfe würde, sofern ich jetzt nicht völlig falsch liege, bedeuten das Beamte dann ins Sozialsystem einzahlen, ergo in die gesetzliche Versicherung einzahlen, der Dienstherr in dem Fall für jeden Beamten 50% der Leistungen zahlt, egal ob man etwas absetzt oder nicht. Ich glaube kaum das sowas umzusetzen ist, abgesehen davon kommt es den Staat teurer wenn er alle Beamten in Sozialsystem eingliedert, da er dann eben Monat für Monat die Leistungen zahlen muss egal ob ein Beamter zum Arzt geht oder nicht, so werden nur die Leistungen bezahlt die eingereicht werden, abgesehen davon das man dann auch die Gehälter der Beamten anheben müsste, da diese ja dann ebenfalls monatlich Beiträge abführen müssten.
Sollte ich falsch liegen mit dem was ich geschrieben habe, so berichtigt mich bitte, ich kenne es nur so.
egyptwoman
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 14.09.2015 11:24
- Behörde:
- Wohnort: Poitiers (F)
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Danke erst mal für eure Antworten!
Also, ich wandle mal den wohltuenden Satz von "Mutti" ab: Wenn man sich jetzt schon dafür rechtfertigen muß, wenn man für mehr Gerechtigkeit eintritt, ist das nicht mehr mein Land. Auf das vorliegende Thema bezogen soll das heißen (überspitzt gesagt): das Beihilfeprinzip ist mit demokratischen Prinzipien eigentlich nicht vereinbar. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich zu zu behandeln, oder? Ich habe lange genug von der Beihilfe in Deutschland profitiert und nie wirklich darüber nachgedacht, warum das so ist, aber mich immerhin jedes Mal dafür geschämt, als "Privatpatient" an der Warteschlange der Kassenpatienten vorbei geschleust zu werden, um später auf der Rechnung den zweieinhalbfachen Preis für diese Sonderbehandlung bestaunen zu dürfen. So was nennt man eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Ja, kar, das Fernziel der Klage ist die Abschaffung der Beihilfe. Wäre übrigens höchste Zeit. Das kann natürlich Jahre dauern, aber auch ganz schnell gehn. In Teilen der SPD, der Grünen und der Linken sind schon längst Stimmen laut geworden, auch Beamte an der Finanzierung des allgemeinen Krankenkassensystems zu beteiligen, was auch nichts anderes bedeuten würde als die Abschaffung der Beihilfe (eine Klage vor dem EGH wäre also nur Schützenhilfe).
Das ist aber eine andere Diskussion, hier geht es darum, daß die Beihilfe mit dem Europarecht nicht vereinbar ist. Individuelle Lösungen mag es geben (egyptwoman), sie schaffen aber nicht das Unrecht aus der Welt. Wenn jeder individuell vor sich hin wurschtelt, ändert sich nichts für diejenigen, die im Notfall keine individuellen Lösungen parat haben und denen nichts anderes bleibt, als die Rückkehr in die Heimat anzutreten. Und eben das widerspricht dem Recht auf unbeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.
Wenn es also "typisch Lehrer" ist, für mehr Gerechtigkeit einzutreten, dann bin ich stolz, diesem Berufsstand angehört zu haben.
Viele Grüße, DW
Also, ich wandle mal den wohltuenden Satz von "Mutti" ab: Wenn man sich jetzt schon dafür rechtfertigen muß, wenn man für mehr Gerechtigkeit eintritt, ist das nicht mehr mein Land. Auf das vorliegende Thema bezogen soll das heißen (überspitzt gesagt): das Beihilfeprinzip ist mit demokratischen Prinzipien eigentlich nicht vereinbar. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich zu zu behandeln, oder? Ich habe lange genug von der Beihilfe in Deutschland profitiert und nie wirklich darüber nachgedacht, warum das so ist, aber mich immerhin jedes Mal dafür geschämt, als "Privatpatient" an der Warteschlange der Kassenpatienten vorbei geschleust zu werden, um später auf der Rechnung den zweieinhalbfachen Preis für diese Sonderbehandlung bestaunen zu dürfen. So was nennt man eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Ja, kar, das Fernziel der Klage ist die Abschaffung der Beihilfe. Wäre übrigens höchste Zeit. Das kann natürlich Jahre dauern, aber auch ganz schnell gehn. In Teilen der SPD, der Grünen und der Linken sind schon längst Stimmen laut geworden, auch Beamte an der Finanzierung des allgemeinen Krankenkassensystems zu beteiligen, was auch nichts anderes bedeuten würde als die Abschaffung der Beihilfe (eine Klage vor dem EGH wäre also nur Schützenhilfe).
Das ist aber eine andere Diskussion, hier geht es darum, daß die Beihilfe mit dem Europarecht nicht vereinbar ist. Individuelle Lösungen mag es geben (egyptwoman), sie schaffen aber nicht das Unrecht aus der Welt. Wenn jeder individuell vor sich hin wurschtelt, ändert sich nichts für diejenigen, die im Notfall keine individuellen Lösungen parat haben und denen nichts anderes bleibt, als die Rückkehr in die Heimat anzutreten. Und eben das widerspricht dem Recht auf unbeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.
Wenn es also "typisch Lehrer" ist, für mehr Gerechtigkeit einzutreten, dann bin ich stolz, diesem Berufsstand angehört zu haben.
Viele Grüße, DW
-
- Moderator
- Beiträge: 3960
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Scheint so eine Art Kohlhaas-Syndrom zu sein. Eigennutz in der jetzigen persönlichen Situation wird als Gemeinnutz verkauft. Dass du mit Frau Merkels Äußerungen für deinen Fall deutlcih übers Ziel hinausschießt, lässt schon tief blicken.
Mach mal deinen Feldzug für Gerechtigkeit weiter. Wir schauen, was passiert. Ich gehe als Pensionär demnächst auch größere Teile des Jahres ins Ausland. Aber den Turbo-Rebellen spielen zu wollen....nee........die Idee ist leicht schräg.
Mach mal deinen Feldzug für Gerechtigkeit weiter. Wir schauen, was passiert. Ich gehe als Pensionär demnächst auch größere Teile des Jahres ins Ausland. Aber den Turbo-Rebellen spielen zu wollen....nee........die Idee ist leicht schräg.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 14.09.2015 11:24
- Behörde:
- Wohnort: Poitiers (F)
-
- Moderator
- Beiträge: 3960
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re:
Wir haben das alles verstanden. Ja...wirklich. Mich interessiert in deinem Fall der Rechtszug. Also ob du ZUERSST die französischen Behörden auf Einbeziehung deiner Person in das französische Krankenversicherungssystem verklagt hast. Wie ist es eigentlich umgekehrt? Wenn der französische Lehrer im Ruhestand von Straßburg nach Kehl zieht und dauerhaft in Deutschland wohnt. Wie ist der denn dann krankenversichert?Grenzenlos hat geschrieben:Es geht hier nicht um fröhliche Weltenbummler, sondern um ständig und ausschliesslich mit ihren Familien im EU-Ausland lebende Menschen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.Torquemada hat geschrieben:... Ich gehe als Pensionär demnächst auch größere Teile des Jahres ins Ausland...
-
- Beiträge: 104
- Registriert: 05.02.2014 19:08
- Behörde:
- Wohnort: irgendwo auf dem Rad
- Geschlecht:
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
also wenn ich das recht verstehe möchtest du eigentlich in die GKV. EU-Formular S1 bezieht sich nur auf gesetzlich Versicherte. Jeder Privatversicherte bleibt draußen. Da hättest also rechtzeitig das System wechseln sollen. Der Gesetzgeber hat das aber ab dem 55. Lebensjahr fast unmöglich gemacht.
-
- Beiträge: 232
- Registriert: 29.03.2010 19:30
- Behörde:
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Meint der TE das alles wirklich ernst?
Pardon, aber ich habe schon aussichtsreichere Klagen an niedrigeren Hürden scheitern sehen...
Hier wüsste ich juristisch betrachtet gar nicht wo ich anfangen sollte - ohne eine halbe Doktorarbeit zu schreiben warum das alles abstrus ist
Pardon, aber ich habe schon aussichtsreichere Klagen an niedrigeren Hürden scheitern sehen...
Hier wüsste ich juristisch betrachtet gar nicht wo ich anfangen sollte - ohne eine halbe Doktorarbeit zu schreiben warum das alles abstrus ist
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
-
- Moderator
- Beiträge: 3960
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Richtig. Aber drehen wir das doch einmal herum.Silencium hat geschrieben:Meint der TE das alles wirklich ernst?
Pardon, aber ich habe schon aussichtsreichere Klagen an niedrigeren Hürden scheitern sehen...
Hier wüsste ich juristisch betrachtet gar nicht wo ich anfangen sollte - ohne eine halbe Doktorarbeit zu schreiben warum das alles abstrus ist
Der pensionierte Lehrer XY aus der EU zieht dauerhaft zu seiner Tochter nach München. Er ist 70 Jahre alt und macht von seinen Freizügigkeitsrechten Gebrauch.
Er kommt hier nicht in die gesetzliche Krankenkasse. Sofern er seine Krankheitskosten nicht andersweitig abdecken kann und im Zweifelsfall dem deutschen Sozialhilfesystem (hier SGB XII) auf der Tasche liegen würde, sind seine Niederlassungs- und Freizügigkeitsrechte eingeschränkt. In seinem Heimatland hat er nämlich einen Krankenversicherungsschutz.
http://www.aok-bv.de/politik/europa/index.html
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 14.09.2015 11:24
- Behörde:
- Wohnort: Poitiers (F)
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Doch, er kommt. S1 macht's möglich.Torquemada hat geschrieben:Der pensionierte Lehrer XY aus der EU zieht dauerhaft zu seiner Tochter nach München...Er kommt hier nicht in die gesetzliche Krankenkasse. http://www.aok-bv.de/politik/europa/index.html
Er muss allenfalls seine Zusatzkasse wechseln. Das S1 ist der Antrag, ins die GKV des Gastlandes aufgenommen zu werden. Dein pensionierter Lehrer XY zahlt seine Kassenbeiträge in seinem Herkunftsland weiter, von der Abrechnung zwischen den beiden Kassen bekommt er nichts mit. Vive l'Europe (der AOK-Artikel geht auf die Verordnungen zur Harmonisierung der verschiedenen Gesundheitswesen nicht ein) !
In Frankreich sind Beamte gesetzlich krankenversichert wie alle anderen Arbeitnehmer auch und zahlen brav Beiträge. Nur dieses Zahlen von Beiträgen ermöglicht die Berechnung der Ausgleichszahlung zwischen den Kassen der verschiedenen Länder, und dt. Beamte zahlen keine Beiträge...
@Cyber
Dass ein Beamter vor seinem 55.Lebensjahrdie Wahl hat zwischen GKV und Beihilfe ist mir ganz neu.
@Silencium/Torquemada
Zur Klage: Die Klage ist wohl überlegt und nicht komplizierter als andere Klagen. Es gibt allerdings mehrere Wege, die zum Ziel führen. Meine Anwältin (Spezialität: EU-Recht) hat's erst mal mit dem direkten über die Kommission versucht. Ist, wie gesagt, abgewiesen worden. Jetzt geht's weiter auf dem Umweg über ein nationales französisches Gericht, das die Klage annehmen, sich für inkompetent erklären und an den EuGH weiterleiten muss. Ob das erfolgreich sein wird, hängt von den Argumenten ab, die wir abliefern. Deshalb die Mitstreitersuche.
Wenn's nicht klappt, kann ich nur hoffen, dass mir das Schicksal meines Vaters selig (Beamter/Lehrer ) erspart bleibt: Schlaganfälle, Operationen am laufenden Band, bettlägerig, abhängig. Den Papierkrieg hat die Mutter überfordert, der Schwager (Banker) hat's gemacht. Das Abrechnungsverfahren "Beihilfe" wäre in einem solchen Fall im EU-Ausland nicht anwendbar.
Ich bin in F so integriert, wie ihr es vermutlich in D seid : die Kinder sind seit ihrer Ausbildung hier, sprechen kaum noch deutsch, meine Frau ist Französin, spricht ein bisschen deutsch. Und die französische Staatsbürgerschaft ändert nichts an der Zwangsmitgliedschaft in der Beihilfe.
Und, wie gesagt, das ist kein Einzelfall.
Viele Grüsse, DW
-
- Beiträge: 12
- Registriert: 03.04.2015 05:13
- Behörde:
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Vielleicht ist mal ein anderer Blickwinkel interessant.
Als frühpensionierter Bundesbeamter (telekom) lebe ich seid 2 Jahren in Thailand. Alles ganz offiziel angemeldet.
Mehere Arztrechnungen und eine Krankenhausrechnung habe ich in dieser Zeit bei der Beihilfe in Deutschland eingereicht.
Die Rechnungen waren auf englisch ausgestellt und in der einheimischen Währung Baht ausgestellt.
Ich habe immer alles erstattet bekommen, ohne Abzug und ohne Nachfrage.
Mit der Post in 3 Tagen als Expressbrief in Deutschland.
Wer im Ausland leben möchte braucht halt immer eine Reserve um Arztrechnungen vorrauszahlen zu können.
Wer das nicht hat sollte sich lieber in Deutschland ein schönes Leben machen.
Als frühpensionierter Bundesbeamter (telekom) lebe ich seid 2 Jahren in Thailand. Alles ganz offiziel angemeldet.
Mehere Arztrechnungen und eine Krankenhausrechnung habe ich in dieser Zeit bei der Beihilfe in Deutschland eingereicht.
Die Rechnungen waren auf englisch ausgestellt und in der einheimischen Währung Baht ausgestellt.
Ich habe immer alles erstattet bekommen, ohne Abzug und ohne Nachfrage.
Mit der Post in 3 Tagen als Expressbrief in Deutschland.
Wer im Ausland leben möchte braucht halt immer eine Reserve um Arztrechnungen vorrauszahlen zu können.
Wer das nicht hat sollte sich lieber in Deutschland ein schönes Leben machen.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 14.09.2015 11:24
- Behörde:
- Wohnort: Poitiers (F)
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Pardon, aber das ist doch gar nicht das Thema, Thailand ist nicht in der EU...
Abgesehen davon: Auch ich habe bisher immer alles erstattet bekommen, die französischen Rechnungen wurden von mir ins deutsche übersetzt (so gut wie's das von einem medizinischen Laien eben möglich ist). Die Rücklagen für die Behandlung der Alltagswehwehchen habe ich auch. Wenn aber die Kosten mal in die Tausende gehen, wird's allerdings kritisch. Wochenlanges (monatelanges!) Warten auf die Erstattung machen Ärzte und Krankenhäuser hier nicht mit. Vielleicht in Thailand, wer weiss. Ich wünsche dir, dass du auch im hohen Alter und bei schwerster Krankheit oder Unfall mit der Beihife noch klar kommst.
Abgesehen davon: Auch ich habe bisher immer alles erstattet bekommen, die französischen Rechnungen wurden von mir ins deutsche übersetzt (so gut wie's das von einem medizinischen Laien eben möglich ist). Die Rücklagen für die Behandlung der Alltagswehwehchen habe ich auch. Wenn aber die Kosten mal in die Tausende gehen, wird's allerdings kritisch. Wochenlanges (monatelanges!) Warten auf die Erstattung machen Ärzte und Krankenhäuser hier nicht mit. Vielleicht in Thailand, wer weiss. Ich wünsche dir, dass du auch im hohen Alter und bei schwerster Krankheit oder Unfall mit der Beihife noch klar kommst.
-
- Beiträge: 1980
- Registriert: 16.01.2006 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht
Das gilt übrigens auch hier, Vertragspartner ist der Arzt. Wenn sich die Beihilfe Zeit lässt, muss man auch für die Folgeschäden einer verspäteten Zahlung aufkommen.DaveR hat geschrieben:Wer im Ausland leben möchte braucht halt immer eine Reserve um Arztrechnungen vorrauszahlen zu können.
Im Übrigen verstehe ich auch die negativen Posts nicht wirklich. Die Beihilfe ist ein Zopf von vorgestern, von dessen System profitieren lediglich die hohen Gehaltsklassen wie auch unsere Politiker von denen deshalb keine Änderung erwünscht ist, weil sie weniger in der Tasche hätten.
Insbesondere ältere Kollegen und Pensionäre haben nur Nachteile, in finanzieller Hinsicht ebenso in der Abwicklung.
Vielleicht sind die Meisten noch zu jung
Auch mir wird es u.U. einmal so ergehen, dass sich niemand um die Abwicklung der Beihilfe kümmert, einfach weil niemand da ist, der das machen könnte, wäre ich nicht mehr dazu in der Lage.
Dieser Kreis wird immer größer. Wer im Ausland lebt, sei es nur in innerhalb der EU, ist doppelt gearscht.
Beamte befinden sich hier eindeutig im Nachteil gegenüber Arbeitnehmern. Hier ebenso, erst recht für im EU-Ausland lebende Kollegen. Das ganze System gehört verbrannt.
Egal ob Aussicht auf Erfolg oder nicht, ihr solltet froh sein, dass jemand die Eier in der Hose hat, gegen dieses System vorzugehen.
LG Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de