Verständnisfrage zur Verkürzung der Probezeit (Hessen)

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Speedito
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Verständnisfrage zur Verkürzung der Probezeit (Hessen)

Beitrag von Speedito »

Hallo,

nach § 9 (2) HLVO beträgt die regelmäßige Probezeit bekanntlich 3 Jahre und die MIndestprobezeit 1 Jahr. Nach Abs. 4 können Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten bis zur Mindestprobezeit auf die Probezeit angerechnet werden - so weit so klar.

Jetzt zu meiner Frage, kann der Dienstherr die Probezeit von 3 Jahren nur bei vorliegen entsprechender Vortätigkeiten verkürzen oder geht das auch einfach so? Könnte mein hiesieger Gemeindevorstand beschließen 1 Jahr Probezeit sind uns genug, der Betroffene ist jetzt schon etwas über 4 Jahre bei uns beschäftigt (die 4 Jahre wurden für die Anerkennung als anderer Bewerber "verbraucht" und können meinem Verständnis nach somit nach § 9 (4) Nr. 1 Satz 2 HLVO nicht für die Verkürzung der Probezeit herangezogen werden) und wir wollen ihm nach 1 Jahr Probezeit die Urkunde auf Lebenszeit ausstellen?

Vielen Danke für eure HIlfe!

Gruß
Speedito
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Speedito
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Re: Verständnisfrage zur Verkürzung der Probezeit (Hessen)

Beitrag von Speedito »

Knapp 100 Aufrufe und keine Antwort... :shock: ist die Frage / der Sachverhalt so außergewöhnlich? :? Wurde hier bei niemanden die Probezeit verkürzt?

Gruß
bettelmusikant
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Re: Verständnisfrage zur Verkürzung der Probezeit (Hessen)

Beitrag von bettelmusikant »

Wie ist das eigentlich ausgegangen? Neue Erkenntnisse?
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Speedito
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Re: Verständnisfrage zur Verkürzung der Probezeit (Hessen)

Beitrag von Speedito »

Hallo,

es wurde im von mir geschilderten Fall jetzt letztendlich so gehandhabt, dass lediglich die nicht für die Anerkennung als anderer Bewerber "verbrauchten" Vorzeiten auf die Probezeit angerechnet wurden, die restliche Probezeit wurde regulär abgeleistet, mittlerweile ist der Betroffene aber BaL und die erste Beförderung (nach 12 Monaten Wartezeit) ist auch schon durch.

Gruß
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