Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

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RalfMantel
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Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von RalfMantel »

Guten Tag,

nehmen wir mal an, ein Feuerwehrbeamter (Bayern), ist aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr feuerwehrdiensttauglich.
Der Dienstherr versetzt ihn (um ihn nicht in Pension zu schicken) nun in die Verwaltung -> Büro / Schreibtischtätigkeit.

Behält er seine Besoldungsstufe (A8), oder wird die neue Stelle bzgl. Besoldung auch neu bewertet?

Zu erwähnen ist, dass er Beamter auf Lebzeit ist und seit 6 Jahren in A8 ist.

Vielen Dank!
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tiefenseer
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von tiefenseer »

Hallo RalfMantel,

ein solches Verfahren, welches man auch Rückernennung bezeichnet, ist nur möglich, wenn der Feuerwehrbeamte diesem auch ausdrücklich zustimmt. Ohne diese Zustimmung ist die Besetzung einer anderen Funktion, hier z.B. A7 möglich. Jedoch sind die Dienstbezüge weiterhin nach A8 zu entlohnen.

Lediglich zu beachten ist folgendes:

Im BBG § 28 heißt es dazu:
(2) Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig, wenn das Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt, und die Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist.

Im Beamtenrecht ist gefordert, dass vor einer Versetzung in den Ruhestand Seitens des Dienstherren grundsätzlich zu prüfen ist, ob eine geeignete (modifizierte) Stelle für den/die Beamte(in) zur Verfügung steht bzw. geschaffen werden kann.

Gruß Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Bundesfreiwild
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Richtig.
Nur wenn der Beamte SELBST beantragt/wünscht, irgendwo auf einem unterwertigen Posten beschäftigt zu werden, kann dies nach einiger Zeit zu einer Rückernennung im Amt führen. Es ist also wichtig, dass der Beamte SELBST NICHTS schreibt oder beantragt, sondern der Dienstherr diese Entscheidung von sich aus durchführt.

Wenn der Dienstherr! jemanden auf einen anderen Posten versetzt, der andere Tätigkeiten und/oder eine andere Bewertung/unterwertige Bewertung hat, ist das allein die Entscheidung des Dienstherrn. Laut Beamtengesetzgebung darf der Dienstherr einen Beamten auch (vorrübergehend - und das ist ein dehnbarer Begriff) unterwertig einsetzen, wenn keine andere Möglichkeit besteht. Dies hat aber KEINEN Einfluss auf die Besoldung des Beamten.

Da die Gesetzgebung so ist, dass ein Hinnehmen dieser Situation gleichzeitig auch Zustimmung bedeutet, könnte man - wenn man wollte - gegen diese Maßnahme formal Widerspruch erheben mit dem einfachen Satz: "Ich widerspreche der Beschäftigung auf einem nicht amtsangemessenen Posten." Damit wäre zumindest mal in der Hinsicht Genüge getan, dass man in einem EVENTUELLEN späteren Klageverfahren zumindest die Widerspruchsfrist eingehalten hätte. Das ist wichtig!!! DENN:

Da eine unterwertige Beschäftigung natürlich auch nicht im Sinne des Beamtenrechtes ist (der Beamte soll/muss amtsangemessen beschäftigt werden), müsste der Dienstherr nach einiger Zeit (die Gerichte schwanken so zwischen 2-5 Jahren) einen geeigneten Posten finden, auf dem der Beamte auch seinem Amt nach amtsangemessen beschäftigt werden kann.

Mit der nicht amtsangemessenen Beschäftigung könnte natürlich verbunden sein, dass man nicht befördert wird. Es wäre also für den weiteren "Karriere"verlauf wichtig, dass man schnellstmöglich, bzw. nach ein paar Jahren, auch wieder auf einen Posten kommt, der dem Amt entspricht. DANN müsste der Beamte von sich aus auch tätig werden, wenn der Dienstherr nicht spurt. Und könnte DANN, WEIL er damals bei der Versetzung auf einen unterwertigen Posten tatsächlich der Maßnahme widersprochen hat.

Wenn du natürlich mit dieser Versetzung auf einen nicht amtsangemessenen Posten im Verwaltungsdienst grundsätzlich einverstanden bist und aus deinen persönlichen Gründen auch hinzunehmen bereit bist, nicht mehr befördert zu werden und du damit zufrieden wärest, auf diesem Posten, wahrscheinlich wohnortnah, bis zur Pension zu verbleiben, dann kann dir auch nichts weiter passieren, als dass du eben evtl. ewig A8 bleibst und damit auch in Pension gehst.
RalfMantel
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von RalfMantel »

Super erklärt von euch, ganz herzlichen Dank!!!
ZBV
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Registriert: 23. Jul 2015, 11:30
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von ZBV »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Richtig.
Wenn du natürlich mit dieser Versetzung auf einen nicht amtsangemessenen Posten im Verwaltungsdienst grundsätzlich einverstanden bist und aus deinen persönlichen Gründen auch hinzunehmen bereit bist, nicht mehr befördert zu werden und du damit zufrieden wärest, auf diesem Posten, wahrscheinlich wohnortnah, bis zur Pension zu verbleiben, dann kann dir auch nichts weiter passieren, als dass du eben evtl. ewig A8 bleibst und damit auch in Pension gehst.
Hallo zusammen,

ist zwar schon etwas älter der Beitrag, aber zum letzteren habe ich eine Frage: Um die Pensinonierung geht es. Als Beamter im feuerwehrtechnischen Dienst gilt die Sonderregelung, abschlagsfrei mit 60 in Pension gehen zu können, aber wie sieht es bei einer Versetzung aus, in den Verwaltungsdienst wegen Dienstuntauglichkeit, werden dann die Statuten des Verwaltungsdienstes angewandt, dann ist es vorbei mit 60 in den Ruhestand und muss womöglich noch viel länger arbeiten. Dann wird man ja doppelt bestraft, beispielsweise 20 Jahre Schichtdienst, dann feuerwehruntauglich, dann Verwaltungsdienst bis 65 und noch länger. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Buzzi
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Registriert: 8. Apr 2015, 18:48
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von Buzzi »

Hallo ZBV,
so ist es, ob Beschäftigung im Alter eine Bestrafung ist hängt vom Einzelfall und dem AG ab. Genau Deine spezielle Frage habe ich (HBM i.R.) meinen Personalrat gestellt. Die Antwort ging im Zwangspensionierungsverfahren unter. Ich kann noch einmal nachhaken, aber die zukünftige Prognose ist eher unsicher.
Die persönliche Entscheidung ist für den Betroffenen sehr belastend. Wenn ein Feuerwehr-Beamter teildiensttauglich wird, steht die Frage des Ruhestandes schnell zur Diskussion. Weiterbeschäftigung in einer anderen Laufbahn (Verwaltung kaum, eher techn. Dienst (Blitzkarre, Postverteilung, Archieve, etc) inspiriert wohl wenig. Vorallem kommt man nicht mehr aus der Mühle raus. Wenn die Gesundheit weiter talwärts fährt, werden eben die Stunden rediziert, bis man auf Pensionsniveau herunter geschraubt ist. Dann geht man für ein Einkommen rödeln, für das man auch zuhause hätte bleiben können.
Wegen der Frage werde ich nochmal nachfragen. Es dauert ein paar Tage, dann melde ich mich wieder.
ZBV
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von ZBV »

Hallo Buzzi,

das wäre sehr nett, wenn du nochmal nachfragen könntest.
Vielen Dank schon mal im voraus!
Buzzi
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von Buzzi »

Hallo ZBV
Meine zuständige Personalratsvorsitzende (ver.di, Verwaltung) habe ich gerade angerufen. Sie sagte mit Gewissheit, dass bei einem Laufbahnwechsel das Ruhestandsalter der neuen Laufbahn gilt, also 65+.
Betreffend der wegfallenden Feuerwehr-Zulage bleibt es beim alten. Es wird eine Ausgleichs-Zahlung gewährt, die in den Folgejahren schmilzt.
Sie erwähnte noch Anweisungen des Regierungspräsidenten, dass bezüglich Teildienstdienst-Tauglichkeit höhere Ansprüche zwecks Weiterbeschäftigung bei BF, aber auch Laufbahnwechsel zu stellen sind. Von dieser Seite geht der Druck geht Richtung Vorruhestand-Lösung. (Persönlich habe ich aber auch massiven Gegenwind erlebt).
ZBV
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von ZBV »

Hallo Buzzi,

herzlichen Dank zunächst. Irgendwie aber nicht zufriedenstellend, für den Betroffenen, wie ich finde. Ich denke da ist man sich beim Personalamt auch gar nicht so sicher und das sollte vielleicht mal auf den juristischen Prüfstand. Präzedenzfall? So ähnlich wie du geschrieben hast, äußerte sich wohl auch das Personalamt, aber nur so ähnlich. Schon irgendwie ungerecht und ein Widerspruch kann zunächst nicht schaden.
Buzzi
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Re: Versetzung auf andere Stelle - Besoldung behalten?

Beitrag von Buzzi »

Da wird man in Deutschland wenig Glück haben. Keine Stelle, ebenfalls Gerichte, haben ein Interesse daran, dass sich Ruhestands-Perspektiven verbessern, im Gegenteil.
Es wäre schon berechtigt, dass Arbeitsplätze humaner werden, gerade gegenüber Älteren und gesundheitlich Angeschlagenen.
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