http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bay ... -1.2569047
Es geht um bayerische Beamtenbeihilfe;
Eine Bundesweite Klärung wäre wünschenswert !
Die "gravierende Sehschwäche" ist derzeit nicht definiert !
Zitat:
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Auf ... Klage hin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass Beamte mit gravierender Sehschwäche Beihilfe für Brillengläser erhalten müssen. Die bisherige Praxis sei verfassungswidrig, machte der 14. Senat am Donnerstag deutlich.
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Die Beschränkung in der Bayerischen Beihilfeverordnung, meint nun der VGH, käme einem Teilausschluss gleich und sei mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht vereinbar. Dieser müsse nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall gewährleisten.
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"Das schließt zwar grundsätzlich nicht aus, bestimmte Hilfsmittel ganz oder teilweise von der beamtenrechtlichen Beihilfe auszuschließen", sagt das Gericht. Ärztlich verordnete Sehhilfen seien aber - jedenfalls bei gravierenden Sehschwächen - im täglichen Leben unverzichtbar.
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arme Sau