Hallo an alle,
ich bin Telekom Beamter und wüsste gern was ich wärend meiner DUU noch darf bzw nicht mehr darf
z.B. darf ich Deutschland verlassen für mehrere Wochen / Monate? (nicht permanent)
wie oft muss ich zur Nachuntersuchung? und wieviel Terminvorlauf würde es geben ? (wieviel Zeit bleibt mir zum Heimatort zurückzukehren )
Gehe mal davon aus, dass ein Mini job tabu ist .... ?!? usw usw ....
Kann man die Regelungen ggf irgendwo nachlesen?
Gibt es hier Unterschiede zwischen Bundesbeamte und Telekom Beamte ?
Danke im Vorraus für die Antworten!
DUU, was darf ich und was nicht ?
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Re: DUU, was darf ich und was nicht ?
Ersteinmal besten Dank für die Antwort, hilft schon mal weiter!
ich meinte aber nach der zur Ruhesetzung, sprich wenn die DUU genehmigt wurde ich im Ruhestand bin.
Gruß
ich meinte aber nach der zur Ruhesetzung, sprich wenn die DUU genehmigt wurde ich im Ruhestand bin.
Gruß
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Re: DUU, was darf ich und was nicht ?
Schreibe einfach den Versorgungsservice kurz per Mail an, wenn du Fragen hast. Dort erfährst du auch die Grenze, bis zu der du zuverdienen kannst ohne dass deine Pension gekürzt wird.
Ein Kollegin, der wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, möchte z.B. als angemeldete Einzelunternehmerin Öko-Kleidung verkaufen und eine andere arbeitet seit Jahren für 800 Euro Brutto als Schuhverkäuferin (muss da dann keine KV und PV zahlen).
Jeden Einzelfall demnach beim Versorgungsservice nachfragen.
Ein Kollegin, der wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, möchte z.B. als angemeldete Einzelunternehmerin Öko-Kleidung verkaufen und eine andere arbeitet seit Jahren für 800 Euro Brutto als Schuhverkäuferin (muss da dann keine KV und PV zahlen).
Jeden Einzelfall demnach beim Versorgungsservice nachfragen.
Re: DUU, was darf ich und was nicht ?
Besten Dank für die Guten Antworten!
Hilft mir erst einmal weiter
Ciao
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Re: DUU, was darf ich und was nicht ?
Hallo Floh,
Du darfst eine Nebentätigkeit innerhalb des Vorruhestandes bzw. nach der Zurruhesetzung ausüben - dazu brauchst du keine Erlaubnis des
Dienstherrn - ggf. musst du aber die Nebentätigkeit anmelden bzw. anzeigen - siehe hierzu folgenden Link:
http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/rat ... t_2010_k_2
In jedem Fall musst du aber die Einnahmen/Entgelt/Bezahlung der Versorgungsstelle melden, die dann eine Berechnung über deren Anrechnung
durchführen. Solange du aber unter der max. Versorgung bleibst, erfolgt i. d. R. keine Anrechnung...
Du darfst eine Nebentätigkeit innerhalb des Vorruhestandes bzw. nach der Zurruhesetzung ausüben - dazu brauchst du keine Erlaubnis des
Dienstherrn - ggf. musst du aber die Nebentätigkeit anmelden bzw. anzeigen - siehe hierzu folgenden Link:
http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/rat ... t_2010_k_2
In jedem Fall musst du aber die Einnahmen/Entgelt/Bezahlung der Versorgungsstelle melden, die dann eine Berechnung über deren Anrechnung
durchführen. Solange du aber unter der max. Versorgung bleibst, erfolgt i. d. R. keine Anrechnung...
Re: DUU, was darf ich und was nicht ?
Was undwie hoch ist den die max Versorgung?
ich werde wohl mit der Mindestversorgung (um 1500 Brutto) auskommen müssen, hoffe natürlich eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen.
Gruß
ich werde wohl mit der Mindestversorgung (um 1500 Brutto) auskommen müssen, hoffe natürlich eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen.
Gruß
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Re: DUU, was darf ich und was nicht ?
Schreibe den Versorgungsservice per Mail an und bitte um konkrete Mitteilung in deinem Fall.floh hat geschrieben:Was undwie hoch ist den die max Versorgung?
ich werde wohl mit der Mindestversorgung (um 1500 Brutto) auskommen müssen, hoffe natürlich eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen.
Gruß
Re: DUU, was darf ich und was nicht ?
OK, kann ich das dann so interpretieren, daß Max versorgung - aktuelle Versorgung = möglicher Zuverdienstmöglichkeit ?
Gruß
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