Familienversicherung, Anwartschaft

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fluash
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Familienversicherung, Anwartschaft

Beitrag von fluash »

Hallo,

ich habe jetzt schon Stunden damit verbracht heraus zu finden, ob ich in der Erziehungszeit/Elternzeit mit in die Familienversicherung von meinem gesetzlich Versicherten Mann kann.
Ich werde einfach nicht schlau daraus. Die TK sagt das geht nicht, ich müsse mich 100% privat versichern.
Aber ich habe doch dann weder Einnahmen noch bekomme ich Beihilfe.... Oder sehe ich das falsch? Das mit der Versicherungsfreiheit verstehe ich nicht. Kann mir da wer helfen? Ich dachte man schließt bei seiner PKV eine Anwartschaft ab und kann dann in die gesetzliche Familienversicherung. Wozu gibt es sonst Anwartschaften? :?:

Weiter würde ich gern wissen, ob ich so ohne Kind freiwillig für einen bestimmten Zeitraum in die GKV wechseln kann? Freiwillig? Auch mit Anwartschaft?
Oder wenn ich mich freistellen lasse ohne Bezüge, komme ich dann in die Familienversicherung?

Liebe Grüße
Torquemada
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Re: Familienversicherung, Anwartschaft

Beitrag von Torquemada »

fluash hat geschrieben:Hallo,

ich habe jetzt schon Stunden damit verbracht heraus zu finden, ob ich in der Erziehungszeit/Elternzeit mit in die Familienversicherung von meinem gesetzlich Versicherten Mann kann.
Ich werde einfach nicht schlau daraus. Die TK sagt das geht nicht, ich müsse mich 100% privat versichern.
Das wurde hier im Forum schon oft gefragt. Warum du "Stunden damit verbringst" verstehe ich nicht. Die Versicherung deines Mannes (hier die TK) hat dir eine kompetente Antwort gegeben (siehe auch hier)

http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... ung/347446

Du kannst deine Anfrage natürlich schriftlich an die Hauptstelle der TK richten, wenn du den Antworten der Kräfte vor Ort misstraust. Meine Frau war da früher versichert und wir haben da so unsere Erfahrungen... :?

Das Bundessozialgericht das dieses Thema mit einer Grundsatzentscheidung im Jahre 2000 geklärt. Eine Familienversicherung kommt für Beamte in Elternzeit nicht in Frage.
fluash
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Re: Familienversicherung, Anwartschaft

Beitrag von fluash »

Weil genau das Gegenteil gehört und auch schon vermehrt gelesen habe... also das erste Jahr nach der Geburt (Elternzeit) ist man ganz normal privat versichert 50 50. Und danach bekommt man ja kein Elterngeld mehr, und ich habe es jetzt richtig verstanden, dass man sich dann zu 100% privat versichern muss? Hier steht nämlich auch, das man in die Familienversicherung kann :(

Ein Anspruch auf Krankenfürsorge besteht auch während einer Beurlaubung
aus familienpolitischen Gründen nach § 71 Abs. 1 LBG NRW. In
diesem Fall gelten die o. g. Voraussetzungen entsprechend. Sollten Ihnen
im Anschluss an eine Elternzeit eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge
gemäß § 71 Abs. 1 LBG NRW bewilligt werden, muss dies der Beihilfekasse
umgehend mitgeteilt werden. Im Gegensatz zur Elternzeit besteht
ab dem Beginn der Beurlaubung gemäß § 71 Abs. 1 LBG NRW nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Anspruch auf Familienhilfe
nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Sofern Ihr Ehegatte/Ihre
Ehegattin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, haben
Sie somit einen Anspruch auf kostenfreie Aufnahme in die Familienversicherung
Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin.
In diesem Fall entfällt mit
dem Beginn der Beurlaubung der Anspruch auf Leistungen der Krankenfürsorge
gemäß § 71 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes (LBG).
Torquemada
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Re: Familienversicherung, Anwartschaft

Beitrag von Torquemada »

Da steht doch gar nichts anderes. Während der Elternzeit keine Möglichkeit der Familienversicherung (ist klar). Nach Ablauf der Elternzeit und einer dann folgenden Beurlaubung ist die Familienversicherung möglich.
Wo ist jetzt das Problem? Texte bitte lesen. Da steht klar: "Im Gegensatz zur Elternzeit besteht
ab dem Beginn der Beurlaubung gemäß § 71 Abs. 1 LBG NRW nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Anspruch auf Familienhilfe
nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch."
fluash
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Re: Familienversicherung, Anwartschaft

Beitrag von fluash »

Tut mir leid ich habe mich falsch ausgedrückt ich meinte nach der Elternzeit, wie heißt die Zeit? Keine Ahnung... ok dann habe ich das der TK vllt auch falsch geschildert. Dann ist es ja zum Glück doch möglich.

Wenn ich mich aus sonstigen Gründen beurlauben lasse ohne Bezüge, kann ich dann auch in die Familienversicherung?
Gertrud1927
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Re: Familienversicherung, Anwartschaft

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Um die Verwirrung komplett zu machen. http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter/merk ... rnzeit.pdf . Hier steht in Elternzeit auch über Partner in die Familienversicherung. Im LBG NRW § 76 Abs 2 ein Verweis nach § 71 Abs 3. Dort steht wieder etwas von Familienversicherung. In § 5 der NRW Elternzeitverordnung steht auch man kann 31€ zu zu dem KV Beitrag während der Elternzeit bekommen bis zu einer Verdienstgrenze.
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