Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

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Klaus1923
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Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Klaus1923 »

Hallo,

nachdem ich mehrfach, aber vergeblich bei den Arbeitnehmervertretern (ver.di / dpvkom) versucht habe eine aussagekräftige Antwort auf meine o.a. Frage zu bekommen, rieten mir diese mich doch an mein örtliches Mitglied des Deutschen Bundestages zu wenden, vielleicht könne mir dort geholfen werden.

Gesagt - getan:

Sehr geehrte Frau *** gelöscht, MOD ***,

mein Name ist xxx, wohnhaft xxx in xxx. Ich bin am 23.04.1956 geboren und im 39. Dienstjahr als Beamter tätig (12 Jahre Soldat auf Zeit - 27 Jahre Deutsche Post AG).

Nachdem ich mehrfach, aber vergeblich bei den Arbeitnehmervertretern (ver.di / dpvkom) versucht habe eine aussagekräftige Antwort auf meine o.a. Frage zu bekommen, rieten mir diese mich doch an mein örtliches Mitglied des Deutschen Bundestages zu wenden, vielleicht könne mir dort geholfen werden.

Dies tat ich vor ca. 14 Tagen erstmalig unter Verwendung Ihrer EMail-Adresse: *** gelöscht, MOD ***

Da ich bis dato noch keine Rückmeldung erhielt, riet man mir von anderer Seite mein Anliegen doch einmal an Ihre Berliner EMail-Adresse zu senden, was ich hiermit mache.

In der Anlage befinden sich nähere Erläuterungen um was es mir geht. (Siehe Textbausteine weiter unten)

Ich bedanke mich für Ihre Zeit, wäre Ihnen für eine möglichst zeitnahe Antwort sehr dankbar und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

!!! Sollte ich von *** gelöscht, MOD *** eine Antwort erhalten, werde ich Euch/Ihnen diese in diesem Forum zur Verfügung stellen. Vielleicht hat aber einer von Euch/Ihnen bereits
versucht etwas Klarheit zu dem Betreff zu bekommen. Für Rückmeldungen sage ich schon im Voraus herzlichen Dank.

Euer/Ihr
Klaus1923

( ... o.a. Anlage...)

Im Jahr 2011 wurde von Seiten der Arbeitnehmervertreter und der Deutschen Post AG der Generationenvertrag unterzeichnet. Mit dem Kombinationsmodell aus Altersteilzeit und Freistellung aus dem Wertguthaben eines Zeitwertkontos erwerben Tarifbeschäftigte, die ein Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto anlegen, einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und werden im Umfang des Wertguthabens innerhalb der Altersteilzeit zusätzlich freigestellt.

Man kam überein, auch für die Beamten des Unternehmens Regelungen zur Altersteilzeit zu treffen.Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 1957 (beziehungsweise für Schwerbehinderte vor dem 1. Januar 1959) geboren sind, sollten spezielle Übergangsregelungen gelten.

Das geschah Ende 2012. Eigene Regelungen für BeamtInnen sind notwendig, da für sie spezielle rechtliche Bedingungen zu beachten sind und es unzulässig ist,
Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto anzusparen und auf Anteile der Besoldung zu verzichten. Da eine postspezifische Altersteilzeitregelung für Beamte nur unter
Einbeziehung des Gesetzgebers möglich ist, also verordnet werden muss, wurden Arbeitnehmervertreter und die Deutsche Post AG mehrfach beim Bundesfinanzministerium vorstellig.

Heute schreiben wir das Jahr 2015 und was hat sich nach über 4 Jahren, seit der Unterzeichnung des Generationenvertrages, im Hinblick auf die PostbeamtInnen an
wirklich nachvollziehbaren Sachverhalten getan? Ich denke da speziell an die Jahrgänge 1957 und älter.

Nach meinem Dafürhalten, außer der Finanzierung/Teilfinanzierung der o.g. Altersteilzeit, wenig bis nichts.

Die Zahlung des variablen Leistungsentgeltes ist nunmehr vom Beurteilungsjahr 2012 bis zum Beurteilungsjahr 2017 ausgesetzt. Die bis dato angefallen Budgets
wurden/werden als Finanzierungsbausteine für die „kommende“ Postaltersteilzeitverordnung der PostbeamtInnen bereitgestellt.
Darüber hinaus wird diesem Personenkreis seit dem 01.10.2013 die mtl. Postzulage um 1% (in meinem Fall z.Zt. = 29,36€) gekürzt und die Beträge ebenfalls zur o.a.
Finanzierung/Teilfinanzierung bereitgestellt.

So weit – so gut!

Oder besser gesagt nicht so gut, denn es scheint auf Gottes guter Welt anscheinend Niemanden zu geben, der mir beantworten kann oder will, was mit den „altgedienten
PostlerInnen“ der Jahrgänge 1957 und älter passiert.

Beispiele gefällig? Einen Arbeitnehmervertreter dahingehend befragt, bekam ich folgende Antworten:

Frühjahr 2013 : Verordnungsentwurf liegt „unterschriftsreif“ vor – aber aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahlen wird die Entscheidung wohl vertagt.

Herbst 2013: Bundestagswahlen vorbei – es gibt wichtigere Dinge – aber die Altersteilzeit kommt.

Frühjahr 2014: Im Verordnungsentwurf wurde die Entgeltregelung für Professoren nicht berücksichtigt (… wie aber kann dann der Entwurf ein Jahr vorher unterschriftsreif vorliegen?...)

Sommer 2014: Gesetzesentwurf zur Postpersonalrechtsänderung wird eingebracht

Frühjahr 2015: Gesetzesentwurf wird verabschiedet

Als ich dann im Mai 2015 nochmals nach dem „Stand der Dinge“ fragte, wurde mir geraten mich an meine regionale Bundestagsvertretung wenden möge, um Antworten
zu bekommen.
Dies halte ich schlicht und ergreifend für einen schlechten Scherz, oder???

Ich möchte ganz einfach wissen, und das möglichst verbindlich, was ich als 1956 geborener und im 39. Dienstjahr befindlicher Postbeamter davon habe, dass man mir
mindestens 5 Jahre kein leistungsbezogenes variables Entgelt zahlt und 1% von der Postzulage wegnimmt, denn in den Genuss der Altersteilzeit, sollte diese denn dann
tatsächlich mal irgendwann kommen, dürfte ich und Meinesgleichen wohl nicht mehr kommen.

Oder sollte/n ich/wir uns schon einmal darauf einstellen, dass unsere finanziellen Einbußen, als Solidarbeiträge für nachfolgende Generationen anzusehen sind?

Meine Frage an Sie: Können Sie mir Klarheit verschaffen oder zumindest eine adäquate/zuständige Anlaufstelle( BMF, BMWI, BIM, etc.) nennen die das könnte
oder müsste?

Ich bedanke mich für Ihre Zeit, wäre Ihnen für eine möglichst zeitnahe Antwort sehr dankbar und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Torquemada
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Torquemada »

Ich verstehe nicht, was so ein Schreiben an eine Bundestagsabgeordnete soll. Der Hinweis der Gewerkschaftsdödel, du sollest dich an deine Bundestagsabgeordnete wenden ist doch ein Scherz. Die einzigen, die durch Lobbyarbeit im Finanzministerium etwas erreichen können sind schließlich die, die dir diesen komischen Rat gaben.
Torquemada
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:Und, soll jetzt die Bundestagsabgeordnete jetzt dafür sorgen, dass das ATZ-Gesetz, das es seit Jahren schon gibt bei der Post umgesetzt wird? Wenn die Post keine ATZ will, dann will sie nicht. Kann sie auch niemand zu zwingen.
Stimmt. Ich kenne einige gelbe Postler, die in die Dienstunfähigkeit gemobbt (gebosst) wurden und einige, die sich von dämlichem Verleihjob zum nächsten Misteinsatz hangeln. Und da soll der erfolgreiche Vorstand eine ATZ forcieren? Wozu denn?
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Mikesch
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Mikesch »

Der Schutz der Persönlichkeit, wie das die User hier in Anspruch nehmen, gilt auch für MDB! :)

Klarnamen und Mailadresse gelöscht!
Klaus1923
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Klaus1923 »

Hallo Forennutzer,

zunächst meinen herzlichen Dank für das Aufrufen meines Beitrages und der Antworten. Besonderer Dank an Mikesch für die Korrekturen. Gelobe hinsichtlich der Verwendung von Klarnamen und Mailadressen (Schutz der Persönlichkeit) Besserung.

An die Adressen von Torquemada und didedopp:

Ihr habt in meinem Beitrag etwas mißverstanden. Es gibt bei der "gelben" Post noch keine Altersteilzeit für Beamte! Die ist seit dem 01.10.2010 bzw. 01.04.2011 im Werden.

Und genau das ist mein "Problem"!

Es kann, nach meinem Dafürhalten, doch nicht sein, dass man seit fast 5 Jahren an der Umsetzung der Altersteilzeit "herumbastelt". Das leistungsbezogene variable Entgelt wird bis mindestens 31.12.2017 eingefroren, darüberhinaus 1% der Postzulage seit dem 01.10.2013 einbehalten, um beide Budget's zur Finanzierung der Altersteilzeit bereitzustellen, ohne dass es irgendeine Person geben soll, die einem verbindlich sagen kann/will/darf ob und was ein, in meinem Fall, fast 60-jähriger überhaupt noch davon hat.

Das der Arbeitgeber nur wenig Interesse an der ATZ haben dürfte ist mir schon klar und ob diese für die BeamtInnen der "gelben" Post nach der Neuerung des Personalrechtsgetzes überhaupt noch kommt wage ich zumindest zu bezweifeln.

Man geht mir/uns schlicht und ergreifend an die Geldbörse ... und dazu hätte ich gern eine Antwort, von wem auch immer.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus1923
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Mikesch
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Mikesch »

Wie dibedupp schreibt, man kann die Post nicht zwingen. Selbst wenn sie kommt, nach § 93 BBG ist die ATZ eine "Kann-"Bestimmung und nicht gewährleistet, dass Du überhaupt in ATZ gehen kannst.
Auch in unserem Verein (mit ATZ-Regelungen) ist es nur einer kleinen Gruppe vergönnt, die ATZ in Anspruch zu nehmen.

Von daher würde ich da keine weiteren Gedanken mehr drüber verschwenden...
Entweder kommen in ein paar Jahren Lösungen, oder Dir geht das dermaßen auf die Psyche, dass Du erkrankst... 8)
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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hinkebein
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von hinkebein »

premium post ausgabe 3 steht ab 01 2016
Leasingbeamter
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Leasingbeamter »

Wortlaut von Herrn A*** Namen gelöscht***:

Wir betrachten eine postspezifische Altersteilzeit weiterhin als zukunftsweisendes Instrument, um unseren Beamtinnen und Beamten ähnliche Regelungen anzubieten, wie sie auch Arbeitnehmern zur Verfügung stehen. Allerdings muss das Bundesfinanzministerium die dafür notwendigen Rechtsverordnungen erst noch erlassen. Wann dies geschehen wird, lässt sich wegen der Komplexität der Regelungen gegenwärtig nicht absehen.
Auf jeden Fall führen wir die Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium über eine postspezifische Altersteilzeit fort. Wir sind zuversichtlich, diese Gespräche erfolgreich abschließen zu können.

...und das kann dauern!
nimrod
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von nimrod »

Ist schon passiert.....

Freitagsmail vom 05.06.15

Altersteilzeit für Beamte

Zum 1.6.2015 ist das neue Postpersonalrechtsrahmengesetz in Kraft getreten. Hierdurch wurden vom Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Übertragung des erfolgreichen Generationenvertrags auf die Beamten geschaffen.
Wir stehen zu unseren Zusagen von 2011 und werden nun die benötigten Anpassungen in der Postarbeitszeitverordnung beantragen. Sobald diese vom Gesetzgeber verabschiedet sind, werden wir die Altersteilzeit für Beamte bei uns einführen!
Damit übertragen wir das erfolgreiche Modell des Generationsvertrags auch auf unsere Beamten und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung altersgerechten Arbeitens bei der Deutschen Post!
Leasingbeamter
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Leasingbeamter »

nimrod hat geschrieben:Ist schon passiert.....

Freitagsmail vom 05.06.15

Altersteilzeit für Beamte

Zum 1.6.2015 ist das neue Postpersonalrechtsrahmengesetz in Kraft getreten. Hierdurch wurden vom Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Übertragung des erfolgreichen Generationenvertrags auf die Beamten geschaffen.
Wir stehen zu unseren Zusagen von 2011 und werden nun die benötigten Anpassungen in der Postarbeitszeitverordnung beantragen. Sobald diese vom Gesetzgeber verabschiedet sind, werden wir die Altersteilzeit für Beamte bei uns einführen!
Damit übertragen wir das erfolgreiche Modell des Generationsvertrags auch auf unsere Beamten und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung altersgerechten Arbeitens bei der Deutschen Post!
...da fehlt halt nur noch die Rechtsverordnung zur ATZ :wink:...und die kann dauern :roll:
Leasingbeamter
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Leasingbeamter »

Sorry, ist der verkehrte Threat
Klaus1923
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Klaus1923 »

Hallo,

wie versprochen, meine Rückmeldung zum Stand der Dinge. Habe zwischenzeitlich eine 2. Anfrage zu bekanntem Thema gestartet und am 30.07.2015 folgende Mitteilung erhalten:

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Erinnerungsmail. Wir haben Ihre erste Mail am 24. Juni erhalten und daraufhin im zuständigen Bundesfinanzministerium nachgefragt. Wir warten aktuell selbst noch auf eine Antwort und werden Ihnen dann schnellstmöglich Rückmeldung geben.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
MdB xxx
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel 030/227-xxx
Fax 030/227-xxx

ICH BLEIBE WEITER AM BALL!!!
Klaus1923
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Klaus1923 »

Hallo,

habe nun eine Antwort aus Berlin:

Sehr geehrter Herr H.,

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für die außerordentlich lange Wartezeit auf eine Antwort entschuldigen. Nachdem wir wie bereits mitgeteilt das Bundesfinanzministerium um Informationen zu Ihrem Anliegen gebeten hatten, ging deren Antwort offenbar im Poststreik unter, woran sich hier Urlaubszeiten anschlossen, weshalb uns die Antwort des Ministeriums erst gestern Abend erreicht hat. Darin heißt es:
„Aufgrund eines gemeinsamen Wunsches von Gewerkschaften und Deutscher Post AG soll die Altersteilzeitregelung für Beamtinnen und Beamten im Bereich der Deutschen Post AG derjenigen Regelung entsprechen, die für den Arbeitnehmerbereich tarifvertraglich vereinbart wurde. Dieses [Modell] sieht insbesondere die Einrichtung von personenbezogenen Lebensarbeitszeitkonten vor, für die im Beamtenbereich bis vor kurzem keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage bestand.“ Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost vom 28. Mai 2015 wurde demnach die notwendige Gesetzesgrundlage für ein Altersteilzeitmodell, das personenbezogenen Lebensarbeitskonten berücksichtigt, geschaffen. Eine entsprechende Rechtsverordnung soll noch 2015 beschlossen werden, deren konkrete Ausgestaltung aktuell zwischen der Post und dem Finanzministerium abgestimmt wird.

Ich hoffe, dass Ihnen mit dieser Antwort gedient ist.

Mit freundlichen Grüßen
F.S.

Im Grunde genommen bin ich genauso schlau wie vorher. Keine veantwortliche Person kann oder will mir sagen, ob und was ich als fast 60-jähriger mit 40 Dienstjahren überhaupt noch von der Altersteilzeit haben könnte. Ich fürchte, wie so viele BeamtInnen, das man uns nur noch zur Mitfinanzierung an der Altersteilzeit teilhaben lässt.
Warten wir halt ab auf ... Eine entsprechende Rechtsverordnung soll noch 2015 beschlossen werden, deren konkrete Ausgestaltung aktuell zwischen der Post und dem Finanzministerium abgestimmt wird...

Bis dahin kann das Thema wohl als abgeschlossen behandelt werden.
Torquemada
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Torquemada »

Klaus1923 hat geschrieben:
Im Grunde genommen bin ich genauso schlau wie vorher. Keine veantwortliche Person kann oder will mir sagen, ob und was ich als fast 60-jähriger mit 40 Dienstjahren überhaupt noch von der Altersteilzeit haben könnte.
Ich verstehe dein Anliegen nicht. Um was geht es dir überhaupt? Wenn du mit 65 in Pension gehen kannst (mal als Beispiel) und bis dahin aktiv sein willst, kannst du im Blockmodell 2,5 Jahre arbeiten....und dann Tschüss !! Willst du so was?
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zeerookah
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von zeerookah »

Macht es als Beamter überhaupt Sinn in eine Altersteilzeit für ca. 80% seiner Nettobezüge zu gehen? Wenn man bei einer Vorruhestandsregelung auf ca. 77% seiner letzten Nettobezüge kommt.
Den Versorgungshöchstsatz von 71,75% vorrausgesetzt und keine Abzüge durch Ehescheidung :(
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