Wochenenddienst

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Holy1962
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Wochenenddienst

Beitrag von Holy1962 »

Hallo!
Ich bin Vollzugsbeamter in einem Gefängnis in NRW . Wir arbeiten grundsätzlich 12/2 d. h. 12 Tage am Stück Dienst (Montag bis zum Freitag der Folgewoche), Wochenende frei, und dann das Ganze von vorne. Das gilt auch für unseren Urlaub. Wenn ich zwischen 2 Dienstwochenenden Urlaub nehme, muss ich die Wochenenden ebenfalls arbeiten. Ich finde im Netz keine genaue rechtliche Grundlage, die dieses Vorgehen rechtfertigt. Ich habe auch meine Lebzeiteinstellung noch nicht und deswegen möchte ich mich bei meinen "Vorgesetzten" nicht erkundigen. Ich würde gerne wissen wie die Rechtslage bezüglich der Wochenenden wirklich ist. Kann mir da jemand Auskunft geben bzw. eine Quelle nennen wo ich mich genau erkundigen kann. Die AZVO gibt leider nicht genug her was den regelmäßigen Wochenddienst im Strafvollzug angeht.
Dank für eure Unterstützung!
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Baumschubser
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Re: Wochenenddienst

Beitrag von Baumschubser »

Bei unseren Schichtdienstlern ist es so, dass immer eines der Wochenenden vor oder nach dem Urlaub mindestens frei ist, eben weil eins davon zur jeweiligen Urlaubwoche dazu gehört.

Im Netz habe ich nur folgende Aussagen gefunden:

"Es gibt keine Rechstgrundlage für die Beantragung von Urlaub für Sonntage, die nicht mit einem Urlaub in Zusammenhang stehen.
Grundsätzlich gilt:

Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
...
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen."


"Der Urlaub soll hier für 2 volle Wochen beantragt werden, dies schließt auch den Sonntag der 2. Woche ein.
Allerdings muss der Urlaubsantrag dies durch datumsmäßige Benennung des ersten bis letzten Urlaubstages (Montag der 1. Woche bis Sonntag der 2. Urlaubswoche) auch unmißverständlich zum Ausdruck bringen!
Völlig unerheblich ist zunächst, wieviele Urlaubstage hierfür berechnet werden müssen, je nachdem ob 5- oder 6-Tage-Woche gilt oder ggf. Feiertage darin enthalten sind.

Hat die AN aber nur bis Freitag der 2. Woche Urlaub beantragt, kann der AG sie auch am Sonntag wieder zum Dienst einteilen. "


Ich denk mal, dass hier triffts am ehesten:

"Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Das ist nicht automatisch so, dass Sie frei bekommen. Sie müssen den Urlaub so beantragen, wie Sie frei möchten und je nach Zählung der Urllaubstage, ob Arbeitstage oder Werktage bzw. der vereinbarten Wochenarbeitstage. D.h. bei einer 5 Tage Wochen müssen Sie zwar 7 Tage Urlaub (Kalendertage) beantragen, es werden jedoch nur 5 Tage vom urlaub abgezogen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.




Mit vorzüglicher Hochachtung

**** KEINE KLARNAMEN ***
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)"
Holy1962
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Re: Wochenenddienst

Beitrag von Holy1962 »

Danke für die Antwort!

Das heißt, wenn der Sonntag in Verbindung mit einem Urlaub steht , ist dieser in den Urlaub inbegriffen? (Natürlich nur wenn er im Voraus auch bis Sonntag beantragt wurde.)
Was mich auch stutzig macht ist der 2 Teil von dem angegebenen Abs 2 § 7 BUrlG


§ 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs.


(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Da 12 Tage genau von Montag bis zum Freitag der Folgewoche entsprächen!

Unser LAV hat ebenfalls schriftlich festgelegt das die Dienstwochenenden(alle 2 Wochen) nicht Bestandteil des Urlaubes sind! Und die Urlaubswoche von Montag bis Freitag geht.
Ist das alles rechtlich haltbar?

Ich bin verwirrt aber super dankbar für die Hilfe hier
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Baumschubser
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Re: Wochenenddienst

Beitrag von Baumschubser »

Werktag ist ja erstmal Mo-Sa. Und es ist richtig, dass man auf 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub Anspruch hat. Demzufolge muss eines der beiden Wochenenden frei sein, nicht aber zwingend beide.

In unserer JVA gibt es einen Rasterplan, der wenn er denn mal funktioniert, WE-Dienst alle 3 Wochen vorsieht. Dennoch wird auch hier bei 3 Wochen Urlaub nur eines der beiden anhängenden Wochenenden mit Dienst geplant. Wer beide frei haben will, muss sich einen Tauschpartner suchen, was bei der Pesonaldecke heute aber nahezu unmöglich ist. Bei nur 2 Wochen Urlaub liegt ohnehin nur ein WE am Urlaub dran, das wird aber mit Dienst geplant, das andere ist frei. Je nach Rasterplan kann das entweder das vor oder das nach dem Urlaub sein.

Wenn das so überhaupt nicht fruchtet bei euch, würde ich den Personalrat mal in Anspruch nehmen oder falls du in einer Gewerkschaft bist, dann diese. Die Alternative wäre ansonten, den Urlaub an einem Freitag beginnen zu lassen und am Montag endend.
Holy1962
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Re: Wochenenddienst

Beitrag von Holy1962 »

Tja, was soll ich sagen. Mit dem Personalrat habe ich bereits gesprochen. Auch von da kommt nur die Aussage "geht nicht anders".
Das Problem das wir haben, ist auch nur mit Vorschriften zu ändern, von daher suche ich ja nach Vorschriften, Gesetzen oder Richtlinien die ich als Argument anbringen kann.
Viele Kollegen haben einfach Angst ihre Rechte durchzufechten da man immer gesagt bekommt. "Herr xxxx, wollen Sie das wirklich? Denken Sie doch mal an Karriere! Oder möchten Sie in Zukunft nicht befördert werden."
Ich will hier jetzt nicht jeden Kollegen oder Vorgesetzten über einen Kamm scheren oder alles schlecht machen. Dennoch ist es schwierig an diesen Missständen zu arbeiten weil man immer wieder vor Wände läuft. Es ist halt wie so häufig. Die jungen Kollegen haben zu viel Angst, die älteren Kollegen haben resigniert.
Mich interessiert am Meisten die Tatsache dass man solche Vorgaben wie 14 tätiger Wochenenddienst, Urlaub nur Wochenweise von Montag bis Freitag, (also keine einzelnen Tage und ohne Wochenende ) einfach so bestimmen kann. Wie gesagt, ich kann einfach nicht glauben warum solche Sachen nirgendwo schriftlich geregelt sind. Sonst ist in Deutschland doch auch alles geregelt.
Ich bin für jeden weiteren Hinweis sehr dankbar!
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Baumschubser
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Re: Wochenenddienst

Beitrag von Baumschubser »

Das mit dem Urlaub ist geregelt. Die Richtlinie ist "zusammenhängend". Da das bei 6 Wochen Urlaub im Jahr wenig sinnvoll ist, gilt als weitere Richtline, dass zumindest einmal 2 Wochen zusammenhängend zu gewähren und zu beantragen sind. Der Rest kann beliebig verteilt werden und es spricht absolut nichts dagegen, auch mal nur einen einzelnen Tag Urlaub an einem Brückentag zu beantragen. Es existiert schlicht keine Regelung, nach der Urlaub nur wochenweise gemacht werden darf. Wenn die das behaupten, würde ich verlangen, dass man mir zeigt, wo das festgelegt ist.

Auch für dich gibts jetzt nur 3 Möglichkeiten:
1. kuschen
2. resignieren
oder
3. machen, was du für richtig hältst.

Zunächst einmal kann dir niemand verbieten, deinen Urlaub so zu beantragen, wie du ihn möchtest. Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, würde ich dem widersprechen und eine Begründung verlangen. Also den Spieß mal umdrehen. Beliebt machst du dich nicht, das ist auch klar, aber ehe ich kusche, lebe ich 3x lieber nach dem Motto: "Lieber knieend sterben, als einmal nachzugeben..." :mrgreen:
Hexe0815
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Re: Wochenenddienst

Beitrag von Hexe0815 »

Hallo zusammen,
generell hast du Anspruch auf ein freies WE im Monat.
Bei uns ist es so dass du bei 3 Wochen Urlaub am Stück eines vor oder nachher arbeiten musst.
Und bei zwei Wochen ist frei zu gewähren, wenn es dienstlich möglich ist. -> Also in deinem Fall nicht.
Kann ja NRW weit nicht unterschiedlich geregelt sein. Auch wenn der LAV es gern hätte der macht aber keine Gesetze.

Richtig ist auch, dass du dich nicht beliebt machst damit, aber auch ich halte es mit der direkten Art. Und entweder kommen sie damit zurecht oder sie lassen es-
Was ist denn wenn du dich an den ABL wendest? Der müsste dir doch eine konkrete Vorschrift geben können, oder der BL wenn er deinen Urlaub plant muss er auch die Vorschrift kennen.

Halt durch ;)
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Baumschubser
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Re: Wochenenddienst

Beitrag von Baumschubser »

Hexe0815 hat geschrieben:Hallo zusammen,
generell hast du Anspruch auf ein freies WE im Monat. .......
Hast du hierfür eine Rechtsgrundlage? Denn ich halte diese Aussage schlicht für falsch. Das einzige, was gesetzlich geregelt hat ist, dass 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen. Das heißt nicht zwingend, dass du nicht auch mal 4 Sonntage hintereinander arbeiten kannst/musst und dann 3x frei hast.
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