Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 25. Apr 2014, 12:17
- Behörde:
Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Hallo!
Ich bin ziemlich verzweifelt und muss mir einfach mal meine Geschichte vom Herzen schreiben. Vielleicht hat der ein oder andere einen Rat für mich oder hat schon was ähnliches erlebt...
Zur Vorgeschichte: Ich bin Beamtin auf Lebenszeit im mittleren, nichttechnischem Verwaltungsdienst. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich drei Jahre Elternzeit beantragt. Vor ca. 10 Monaten habe ich bei meinem Dienstherrn (ca. 1300 Beamte und Angestellte) Teilzeit in Elternzeit mit 25 Wochenstunden beantragt, da ich mich aufgrund privater Umstände in finanzieller Not befand. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass zur Zeit keine Stellen frei wären, man sich aber wieder melde, sobald eine Stelle verfügbar sei. Nachdem ich fünf Monate lang nichts hörte, wiederholte ich meinen Antrag auf Elternteilzeit. Wiederum zwei Monate später teilte mir das Personalamt mit, dass immer noch keine Stellen frei seien; wobei mir jedoch gleichzeitig die internen Stellenausschreibungen übersandt wurden mit dem Hinweis, dass ich mich hierauf bewerben könne. Ich bewarb mich dann auf eine teilzeitfähige Stelle. Zwei Tage nach dem Bewerbungsgespräch wurde mir dann telefonisch mitgeteilt, dass ich die Stelle nicht erhalten werde. Jedoch würde eine andere Stelle frei werden, dadurch dass der Bewerber auf o. g. Stelle lediglich intern wechsle. Jedoch müsse ich zunächst auf der Stelle hospitieren.
Bei dem Vorstellungsgespräch auf die neue Stelle wurde mir gesagt, dass man die Stelle lieber extern besetzen möchte, ich mich aber in einem zweiwöchigem Praktikum beweisen könne. Bei der Stelle handelte es sich übrigens um die Stelle einer Schulsekretärin.
Nachdem ich das Praktikum angefangen habe, rief ich am dritten Tag das Personalamt an, um zu erfahren, ob ich für diese Zeit vergütet werden würde, oder ob man mir eine Aufwandsentschädigung für die Fahrkosten und die Tagesmutter zahlen würde. Das Personalamt sagte, dass die Tätigkeit mein Privatvergnügen sei. Da ich jedoch schon eingearbeitet wurde, wollte ich mich damit nicht zufrieden geben. Jedenfalls zeigte man sich mir gegenüber daraufhin ausgesprochen aggressiv. Ich wurde dann zu einem Gespräch bei meinem Dienstherrn gerufen. Dort sagte man mir, ich müsse jetzt einen Monat ohne Bezahlung hospitieren und ich könne froh sein, dass man mir eine solche Chance gibt. Ob ich die Stelle danach erhalten werde, wäre noch nicht klar. Schriftlich wolle man mir auch nichts geben.
Nachdem man mich in dem Gespräch regelrecht psychisch fertig gemacht hat, erlitt ich einen Nervenzusammenbruch und wurde für vier Tage krankgeschrieben. Jetzt habe ich eine Mail vom Personalamt erhalten, dass ich die Stelle "aufgrund der Situation" nicht erhalten werde.
Meine Elternzeit endet regulär in drei Monaten. Wie ich heute noch von einer Kollegin erfahren habe, wurden in den letzten 10 Monaten mehrere Stellen im mittleren Dienst intern ausgeschrieben und es fanden sogar mehrere Neueinstellungen statt. Ich fühle mich von meinem Dienstherrn ziemlich hintergangen.
Ist es überhaupt zulässig, dass man unentgeltlich eingearbeitet wird?
Ist es rechtens, dass mir freie Stellen nicht angeboten wurden, obwohl ich einen Antrag auf Elternteizeit gestellt habe?
Ich bin ziemlich verzweifelt und muss mir einfach mal meine Geschichte vom Herzen schreiben. Vielleicht hat der ein oder andere einen Rat für mich oder hat schon was ähnliches erlebt...
Zur Vorgeschichte: Ich bin Beamtin auf Lebenszeit im mittleren, nichttechnischem Verwaltungsdienst. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich drei Jahre Elternzeit beantragt. Vor ca. 10 Monaten habe ich bei meinem Dienstherrn (ca. 1300 Beamte und Angestellte) Teilzeit in Elternzeit mit 25 Wochenstunden beantragt, da ich mich aufgrund privater Umstände in finanzieller Not befand. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass zur Zeit keine Stellen frei wären, man sich aber wieder melde, sobald eine Stelle verfügbar sei. Nachdem ich fünf Monate lang nichts hörte, wiederholte ich meinen Antrag auf Elternteilzeit. Wiederum zwei Monate später teilte mir das Personalamt mit, dass immer noch keine Stellen frei seien; wobei mir jedoch gleichzeitig die internen Stellenausschreibungen übersandt wurden mit dem Hinweis, dass ich mich hierauf bewerben könne. Ich bewarb mich dann auf eine teilzeitfähige Stelle. Zwei Tage nach dem Bewerbungsgespräch wurde mir dann telefonisch mitgeteilt, dass ich die Stelle nicht erhalten werde. Jedoch würde eine andere Stelle frei werden, dadurch dass der Bewerber auf o. g. Stelle lediglich intern wechsle. Jedoch müsse ich zunächst auf der Stelle hospitieren.
Bei dem Vorstellungsgespräch auf die neue Stelle wurde mir gesagt, dass man die Stelle lieber extern besetzen möchte, ich mich aber in einem zweiwöchigem Praktikum beweisen könne. Bei der Stelle handelte es sich übrigens um die Stelle einer Schulsekretärin.
Nachdem ich das Praktikum angefangen habe, rief ich am dritten Tag das Personalamt an, um zu erfahren, ob ich für diese Zeit vergütet werden würde, oder ob man mir eine Aufwandsentschädigung für die Fahrkosten und die Tagesmutter zahlen würde. Das Personalamt sagte, dass die Tätigkeit mein Privatvergnügen sei. Da ich jedoch schon eingearbeitet wurde, wollte ich mich damit nicht zufrieden geben. Jedenfalls zeigte man sich mir gegenüber daraufhin ausgesprochen aggressiv. Ich wurde dann zu einem Gespräch bei meinem Dienstherrn gerufen. Dort sagte man mir, ich müsse jetzt einen Monat ohne Bezahlung hospitieren und ich könne froh sein, dass man mir eine solche Chance gibt. Ob ich die Stelle danach erhalten werde, wäre noch nicht klar. Schriftlich wolle man mir auch nichts geben.
Nachdem man mich in dem Gespräch regelrecht psychisch fertig gemacht hat, erlitt ich einen Nervenzusammenbruch und wurde für vier Tage krankgeschrieben. Jetzt habe ich eine Mail vom Personalamt erhalten, dass ich die Stelle "aufgrund der Situation" nicht erhalten werde.
Meine Elternzeit endet regulär in drei Monaten. Wie ich heute noch von einer Kollegin erfahren habe, wurden in den letzten 10 Monaten mehrere Stellen im mittleren Dienst intern ausgeschrieben und es fanden sogar mehrere Neueinstellungen statt. Ich fühle mich von meinem Dienstherrn ziemlich hintergangen.
Ist es überhaupt zulässig, dass man unentgeltlich eingearbeitet wird?
Ist es rechtens, dass mir freie Stellen nicht angeboten wurden, obwohl ich einen Antrag auf Elternteizeit gestellt habe?
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Fordere doch erstmal schriftlich für diese Einarbeitungszeit formal eine Abrechnung bei deiner Personalstelle an. Wenn sie nicht bereit sind zu zahlen, müssen sie dir das schließlich schriftlich begründen. Hiergegen dann Widerspruch einlegen.dilara1804 hat geschrieben:
Ist es überhaupt zulässig, dass man unentgeltlich eingearbeitet wird?
Ist es rechtens, dass mir freie Stellen nicht angeboten wurden, obwohl ich einen Antrag auf Elternteizeit gestellt habe?
Hast du Kontakt zu Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter?
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 25. Apr 2014, 12:17
- Behörde:
Re: Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Der Personalrat war bei dem Gespräch mit dem Personalamt dabei. Dieser hat mich leider überhaupt nicht unterstützt.
- Bananen-Willi
- Beiträge: 308
- Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
- Behörde:
- Wohnort: Bayern
Re: Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Gibt auch einen einfacheren Weg, den Arbeitgeber ein wenig unter Zugzwang zu bringen. Du könntest dich bei einem anderen Arbeitgeber für eine Teilzeitstelle bewerben. Möglich ist dies gem. § 15 Abs. 4 BEEG. Dies musst du selbstverständlich deinem Dienstherren anzeigen, solltest du dann tatsächlich eine Stelle antreten können. Dieser muss eine Arbeit bei einem fremden Arbeitgeber genehmigen oder ablehnen, dafür hat er 4 Wochen Zeit nach deiner Antragstellung. Äußert der Dienstherr sich nicht, gilt die Genehmigung als erteilt. Wenn er ablehnt, kann er dies gemäß aktueller Rechtsprechung nur dann, wenn dienstliche Interessen betroffen sind. Das könnten einerseits Interessenskonflikte sein, beispielsweise dass Dienstherr und Fremdarbeitgeber in einer Art Konkurrenz miteinander stehen würden oder - der weitaus häufigere Fall - dass der Dienstherr selbst Personalbedarf hat.
Damit hat dein Dienstherr prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder er genehmigt die "Fremdarbeit" (und da bist du ziemlich frei, wo und was du machen willst, darf nur nicht mehr als 30h/Woche sein), oder er muss dir selbst eine vergleichbare Teilzeitstelle anbieten. Im Regelfall also eine Win-Win-Situation für dich.
Beachten musst du dabei nur, dass das nur für den Zeitraum der Elternzeit gilt. Sobald die Elternzeit endet, endet auch die Möglichkeit, sich bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigen zu lassen.
Damit hat dein Dienstherr prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder er genehmigt die "Fremdarbeit" (und da bist du ziemlich frei, wo und was du machen willst, darf nur nicht mehr als 30h/Woche sein), oder er muss dir selbst eine vergleichbare Teilzeitstelle anbieten. Im Regelfall also eine Win-Win-Situation für dich.
Beachten musst du dabei nur, dass das nur für den Zeitraum der Elternzeit gilt. Sobald die Elternzeit endet, endet auch die Möglichkeit, sich bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigen zu lassen.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 25. Apr 2014, 12:17
- Behörde:
Re: Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Laut Personalamt steht mir keine Besoldung zu, das es an einer entsprechenden Zuweisung der Stelle fehlt.Torquemada hat geschrieben:ordere doch erstmal schriftlich für diese Einarbeitungszeit formal eine Abrechnung bei deiner Personalstelle an
Meine Elternzeit endet in drei Monaten, so dass ich hier wenig Chancen sehe, aber ich werde mein Glück mal versuchen. Danke.Bananen-Willi hat geschrieben:Du könntest dich bei einem anderen Arbeitgeber für eine Teilzeitstelle bewerben.
Ich habe auch noch ein Gesetz gefunden. Laut § 10 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW ist Beamtinnen und Beamten auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung bei ihrem Dienstherrn bis zu 30 Stunden wöchentlich zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. "Ist zu bewilligen", bedeutet doch, dass ein genereller Anspruch besteht, oder? Unter was fallen aber "zwingende dienstliche Gründe"?
- Bananen-Willi
- Beiträge: 308
- Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
- Behörde:
- Wohnort: Bayern
Re: Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Mit zwingenden dienstlichen Gründe kann beispielsweise gemeint sein, dass dein Dienstherr so dringenden Bedarf für Personal hat, aber wegen einer angespannten Haushalts-/Stellenlage kein neues Personal einstellen kann. Darauf kann er sich dann berufen und bereits bei ihm Beschäftigten Teilzeit versagen.
Der häufigere Fall ist aber der, wenn eine Stelle nicht geteilt werden kann bzw. dies mit massiven Einschnitten in den Betriebsablauf verbunden wären. Beispiel hierfür wäre, wenn du nur nachmittags arbeiten könntest, deine Behörde aber nur vormittags für den Bürgerverkehr geöffnet wäre. Ich denke, du verstehst, was ich damit meine
. Übrigens ist in diesem Fall der Dienstherr in der Beweispflicht, dass hier Teilzeit für ihn unzumutbar wäre.
Der häufigere Fall ist aber der, wenn eine Stelle nicht geteilt werden kann bzw. dies mit massiven Einschnitten in den Betriebsablauf verbunden wären. Beispiel hierfür wäre, wenn du nur nachmittags arbeiten könntest, deine Behörde aber nur vormittags für den Bürgerverkehr geöffnet wäre. Ich denke, du verstehst, was ich damit meine

-
- Beiträge: 6
- Registriert: 25. Apr 2014, 12:17
- Behörde:
Re: Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Nunja, jetzt ist es aber so, dass die Stelle, auf die ich hospitiert habe, eine Teilzeitstelle war. Auch bei den Stellen, die vorher intern ausgeschrieben waren, handelte es sich um Teilzeitstellen.Bananen-Willi hat geschrieben:Übrigens ist in diesem Fall der Dienstherr in der Beweispflicht, dass hier Teilzeit für ihn unzumutbar wäre.
Weiter wurden wohl ABM-Kräfte vom Arbeitsamt befristet auf Teilzeitplätze eingesetzt.
Was ich mich frage ist, ob man sich überhaupt bei einem Anspruch, wie er vorliegt, bewerben muss; mal ganz von entgeltfreier Hospitation abgesehen.
Es würde mich auch interessieren, wer schonmal von einer Hospitation (ohne Besoldung) beim eigenen Dienstherrn gehört hat.
In der freien Wirtschaft wäre das wohl vergleichbar mit einem so genannten Einfühlungsverhältnis; wobei hier die Abrede der Entgeltfreiheit bei einer Verpflichtung zur Arbeitsleistung von der Rechtssprechung als sittenwidrig erachtet wird.
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Teilzeit in Elternzeit; unbezahltes Einarbeiten
Meiner Meinung nach müsste ein Beamter in dieser "Hospitation" einen Besoldungsanspruch haben.
Du solltest hierzu einen Fachanwalt für Verwaltungs(Beamten)-Recht konsultieren.
Du solltest hierzu einen Fachanwalt für Verwaltungs(Beamten)-Recht konsultieren.