ich habe folgende Frage. Gibt es eine formale rechtliche Regelung wie eine Lehrprobe abzulaufen hat, die bei einer Bewerbung auf eine A14 Stelle "abgehalten" werden muss?
Speziell, welche Rechte und Pflichten hat der Schulleiter? Kann er den Unterricht unterbrechen, auch wenn er fachfremd ist? Kann er die Schüler durch Zwischenfragen verunsichern? Sinnlos diskutieren könnte es auch treffen.... so lief es bei meiner Verbeamtung auf Lebenszeit bestanden

Gruß, schönen Samstag und schönes Wochenende sowie vielen herzlichen Danke
DT