Guten Morgen,
ich bin derzeit im Bewerbungsprozess für eine Stelle im Ministerium (LAND) und habe bald mein Vorstellungsgesgespräch.
Ein Absatz der Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, lautet wie folgt:
Einstellung erfolgt zunächst im Arbeitnehmerverhältnis. Der Dienstposten ist nach Entgeltgruppe E 9 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) bzw. nach Besoldungsgruppe A 10 BBesO bewertet. Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Frage 1: Wenn ich das Glück habe genommen zu werden, werde ich vorerst auf Grundlage des TVLs angestellt? Mir sind die jeweiligen Vorrausetzungen für ein Beamtenverhältnis noch nicht ganz klar (außer das Alter) aber in der Annahme das ich diese erfülle, wie sicher ist es dann wirklich verbeamtet oder erstmal Beamter auf Probe zu werden? Mich wundert es das man diese Vorrausetzungen nicht vor Antritt der Stelle klärt und gleich als Beamter auf Probe eingestellt wird.
Frage 2: Schaue ich mit die Besoldungstabelle an, sehe ich eine Menge Stufen. Wie berechnet das Land meine Berufserfahrung im TVL oder auch in der Beamtenbesoldung? Angenommen ich bekomme im TVL vorrerst eine E9 / 5. Darf ich dann (fals ich dann Beamter auf Probe werde) weniger verdienen als vorher? Wie ist das geregelt?
Frage 3: Wenn ich den Rechner für die Besoldung A10 anschaue: siehe: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... 1&r=0&zkf=, sehe ich ein brutto von 3087.92 € sowie ein Netto von 2535.79 €. Wie verhält sich dieses Netto nun? Hier gehen doch sicher noch meine Anteile für die private Krankenversucherung mit runter oder?
Wie gesagt, sorry wenn die Fragen etwas blöde sind. Ich komme aus der Wirtschaft und diese öffentliche Dienst Welt ist noch etwas neu für mich.
Möglicher Landesbeamter und einige Fragen zur Verbeamtung
Moderator: Moderatoren
Re: Möglicher Landesbeamter und einige Fragen zur Verbeamtun
1. Du verfügst vermutlich über ein externes Studium (Bachelor, Dipl. (FH), folglich verfügst du nicht über eine Laufbahnausbildung für die angestrebte Laufbahn. Die fehlende Laufbahnausbildung muß durch eine entsprechende, praktische Tätigkeit im öffentlichen Dienst kompensiert werden (im Normalfall 3 Jahre), daher kommt eine sofortige Verbeamtung im Regelfall in solchen Fällen nicht in Frage. Garantieren wird eine Verbeamtung niemand, zum einen kann niemand sagen, wie die Leistungen in der Zeit des Beschäftigungsverhältnisses aussehen und auch, ob eine gesundheitliche Eignung besteht, kann man letztlich nicht sagen, wenn die Verbeamtung aber vorgesehen ist, dann wird sie bei Vorliegen der Voraussetzungen auch durchgeführt werden.
2. Bei der Stufenzuordnung ist von Belang, ob relevante Berufserfahrung angerechnet werden kann, im Normalfall wird man allerdings auch im Falle einer Anrechnungsmöglichkeit nicht höher als Stufe 3 gehen, Stufe 5 ist bereits eine Stufe, die über 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich des TV-L erfordern würde, so hoch geht man bei einem Stellenbewerber im Regelfall nicht! Im Beamtenverhältnis steigt man in den meisten Bundesländern zwischenzeitlich mit Stufe 1 ein, ggf. können Zeiten aus dem Tarifbereich angerechnet werden, aber ja, dabei kann es u. U. durchaus auch zu Einbußen kommen, kann man nicht ausschließen. Auch, daß man von einer E10 automatisch in eine A10 käme, ist ein Trugschluß, dies wird nur so sein, wenn die A10 auch Eingangsamt der jeweiligen Laufbahn ist, im technischen Dienst wäre das so, im Verwaltungsdienst dagegen ist A9 Eingangsamt, das auch zu durchlaufen ist.
3. Die PKV muß davon natürlich noch abgerechnet werden, je nach Eintrittsalter und ob Vorerkrankungen vorliegen, kann man mit guten 200-300 EUR rechnen.
2. Bei der Stufenzuordnung ist von Belang, ob relevante Berufserfahrung angerechnet werden kann, im Normalfall wird man allerdings auch im Falle einer Anrechnungsmöglichkeit nicht höher als Stufe 3 gehen, Stufe 5 ist bereits eine Stufe, die über 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich des TV-L erfordern würde, so hoch geht man bei einem Stellenbewerber im Regelfall nicht! Im Beamtenverhältnis steigt man in den meisten Bundesländern zwischenzeitlich mit Stufe 1 ein, ggf. können Zeiten aus dem Tarifbereich angerechnet werden, aber ja, dabei kann es u. U. durchaus auch zu Einbußen kommen, kann man nicht ausschließen. Auch, daß man von einer E10 automatisch in eine A10 käme, ist ein Trugschluß, dies wird nur so sein, wenn die A10 auch Eingangsamt der jeweiligen Laufbahn ist, im technischen Dienst wäre das so, im Verwaltungsdienst dagegen ist A9 Eingangsamt, das auch zu durchlaufen ist.
3. Die PKV muß davon natürlich noch abgerechnet werden, je nach Eintrittsalter und ob Vorerkrankungen vorliegen, kann man mit guten 200-300 EUR rechnen.
Re: Möglicher Landesbeamter und einige Fragen zur Verbeamtun
Hallo Florek,
vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Ich hätte hierzu nochmal einige Fragen:
1.) Wer legt die Eingruppierung fest? Sprich wer definiert meine Stufen? Das Ministerium selbst / Mein Vorgesetzer?
2.) Wenn es um die Verbeamtung geht, wie muss man sich diesen Prozess vorstellen? Mein Vorgesetzter stellt einen Antrag und dann geht es los? DIe "Beamtenstelle" muss ja bereits im "Haushalt" geplant sein. Wie geht es dann weiter? Wird dann meine Krankengeschichte hoch geholt und mein allgemeiner Gesundheitszustand festgestellt?
Wenn ich das alles so lese frage ich mich allen Ernstes wie die Länder es schaffen gute und ausgebildete Leute zu rekrutieren.
vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Ich hätte hierzu nochmal einige Fragen:
1.) Wer legt die Eingruppierung fest? Sprich wer definiert meine Stufen? Das Ministerium selbst / Mein Vorgesetzer?
2.) Wenn es um die Verbeamtung geht, wie muss man sich diesen Prozess vorstellen? Mein Vorgesetzter stellt einen Antrag und dann geht es los? DIe "Beamtenstelle" muss ja bereits im "Haushalt" geplant sein. Wie geht es dann weiter? Wird dann meine Krankengeschichte hoch geholt und mein allgemeiner Gesundheitszustand festgestellt?
Wenn ich das alles so lese frage ich mich allen Ernstes wie die Länder es schaffen gute und ausgebildete Leute zu rekrutieren.
Re: Möglicher Landesbeamter und einige Fragen zur Verbeamtun
Die Personalabteilung der einstellenden Behörde wird mit der entsprechenden Fachabteilung zusammen eine Stellenbeschreibung erarbeiten, anhand derer die Stelle dann anhand der entsprechenden Richtlinien eingewertet wird. Die Einstufung ist dann individuell, da kommt es auf die Berufserfahrung, die der Bewerber nachweisen kann an, kann man im Vorstellungsgespräch ansprechen. Üblicherweise hat man als Behörde bis zur Stufe 3 einen gewissen Spielraum, darüber hinaus ist die Chance m. E. eher gering!
Bei der Verbeamtung kann die Initiative von der Behörde oder auch vom Beschäftigen ausgehen, man kann selbstverständlich immer einen entsprechenden Antrag stellen, dann wird die Behörde prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, ob die fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Laufbahn vorliegen, geprüft werden muß auch, ob die gesundheitliche Eignung vorliegt, dies wird der Amtsarzt feststellen, dieser kann sich, soweit Vorerkrankungen vorliegen natürlich Unterlagen der behandelnden Ärzte vorlegen lassen. Da Beamtenrecht Ländersache ist, kann es gewisse Abweichungen im Verfahren und in bestimmten Zuständigkeiten geben, aber grob gesagt, wird es so ablaufen!
Der öffentliche Dienst ist an gesetzliche bzw. tarifliche Regelungen gebunden und diese müssen auch eingehalten werden und die Spielräume sind da deutlich enger, als in Unternehmen, die nur an interne Regelungen gebunden sind! Dessen sollte man sich bewußt sein, wenn man eine Tätigkeit dort anstrebt, da das durchaus auch im weiteren Berufsleben bei einer Behörde eine Rolle spielen wird. Ebenso, daß auch der Zugang zum Beamtenverhältnis strikter geregelt ist, als der zu einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis, man hat als Beamter nicht nur schöne Rechte, das ist keine Einbahnstraße, auch wenn das gerne an den Stammtischen kolportiert wird, dessen sollte man sich auch bewußt sein!
Bei der Verbeamtung kann die Initiative von der Behörde oder auch vom Beschäftigen ausgehen, man kann selbstverständlich immer einen entsprechenden Antrag stellen, dann wird die Behörde prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, ob die fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Laufbahn vorliegen, geprüft werden muß auch, ob die gesundheitliche Eignung vorliegt, dies wird der Amtsarzt feststellen, dieser kann sich, soweit Vorerkrankungen vorliegen natürlich Unterlagen der behandelnden Ärzte vorlegen lassen. Da Beamtenrecht Ländersache ist, kann es gewisse Abweichungen im Verfahren und in bestimmten Zuständigkeiten geben, aber grob gesagt, wird es so ablaufen!
Der öffentliche Dienst ist an gesetzliche bzw. tarifliche Regelungen gebunden und diese müssen auch eingehalten werden und die Spielräume sind da deutlich enger, als in Unternehmen, die nur an interne Regelungen gebunden sind! Dessen sollte man sich bewußt sein, wenn man eine Tätigkeit dort anstrebt, da das durchaus auch im weiteren Berufsleben bei einer Behörde eine Rolle spielen wird. Ebenso, daß auch der Zugang zum Beamtenverhältnis strikter geregelt ist, als der zu einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis, man hat als Beamter nicht nur schöne Rechte, das ist keine Einbahnstraße, auch wenn das gerne an den Stammtischen kolportiert wird, dessen sollte man sich auch bewußt sein!