Beförderung trotz Aufstieg?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nefertari
Beiträge: 2
Registriert: 21. Mai 2015, 20:08
Behörde:

Beförderung trotz Aufstieg?

Beitrag von Nefertari »

Hallo,

ich bin Beamtin im mittleren Dienst (derzeit noch A6).
Kürzlich habe ich mich auf eine A7 Stelle sowie für den Aufstieg in den gehobenen Dienst beworben.
Für den gehobenen Dienst habe ich schon mündlich die Zusage erhalten.

Mir wurde daher geraten, die Bewerbung für die A7 Stelle zurückzuziehen, da ich dann nicht befördert werden dürfte.
Ich selbst habe aber bisher nichts dazu gefunden, dass eine Beförderung in diesem Fall ausgeschlossen wäre.

Hat da vielleicht jemand Informationen oder vielleicht sogar Erfahrungen mit gemacht?

Angenommen ich würde die Prüfung in ein paar Jahren nicht bestehen. Dann würde ich ja im mittleren Dienst bleiben und hätte was Beförderungen anginge somit einen dreijährigen Nachteil, wenn ich mich nicht bewerben dürfte.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Vielen Dank schon einmal
urbani
Beiträge: 25
Registriert: 2. Dez 2014, 20:32
Behörde:

Re: Beförderung trotz Aufstieg?

Beitrag von urbani »

Hallo,
ich bin auch Beamtin im mittleren Dienst, allerdings bei einer Bundesbehörde. Im letzten Sommer habe ich mich ebenfalls für die Aufstiegsförderung in meiner Behörde beworben und habe im November auch die Zusage erhalten. Tatsächlich studiere ich seit einigen Wochen berufsbegleitend, mache also den Aufstieg. Dennoch bin ich vor 3 Monaten (auch noch rückwirkend zum 1.12. letzten Jahres) nach A7 befördert worden. Das war gar kein Problem. Und es ist bei uns auch ganz klar geregelt, dass man während des Aufstiegs bis ins Endamt des mittleren Dienstes befördert werden kann. Ein Kollege, der das Studium seit über einem Jahr macht, ist gerade nach A9 md befördert worden.

urbani
Nefertari
Beiträge: 2
Registriert: 21. Mai 2015, 20:08
Behörde:

Re: Beförderung trotz Aufstieg?

Beitrag von Nefertari »

Zunächst einmal Glückwunsch nachträglich zur Beförderung :wink:

Danke für die schnelle Antwort.
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei Landesbeamten dann ähnlich gehandhabt wird.

In den Beförderungsverboten ist dieser Fall jedenfalls nicht aufgelistet.
Antworten