Hallo zusammen,
ich hab mich ein wenig mit dem Höheren Dienst beschäftigt. Dazu habe ich unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen gefunden.
So wird einmal genannt,
- dass min. ein Master-Abschluss notwendig ist.
- andere Quelle: Hochschulabschluss bei denen die reine Studiendauer ohne Praxisabschnitte mindestens acht Semester umfasst
- wieder andere Quelle: mindestens dreijähriges, mit einer Prüfung abgeschlossenes Studium. Also nur 6 Semester, aber dann mit einem Staatsexamen abgeschlossen
Kann mir jemand sagen, welche Voraussetzung z.Z. wirklich nötig ist. Oder vielleicht alle 3 Varianten?
Vielen Dank
Höherer Dienst
Moderator: Moderatoren
Re: Höherer Dienst
Je nach Dienstherr kann es zu kleinerern Abweichungen kommen (vgl. die jeweiligen Laufbahnverordnungen).
Im Grundsatz - insbesondere für den Bund - gilt folgendes:
Gem. § 21 Abs. 1 BLV besitzt die Laufbahnbefähgiung für den höheren Dienst wer ein mit einem Master abgeschlossenes Studium (Anmerkung: Semesterzahl prinzipiell egal, da sich das nach dem jeweiligen Master-Studiengang richtet) oder einen gleichwertigen Abschluss (Bachelorabschlüsse reichen hierzu NICHT aus) beitzt und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 2 Jahren und 6 Monaten besitzt, die geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.
Gem. Abs. 2 aaO besitzt außerdem die Befähigung für den höheren Dienst, wer die Befähigung zum Richteramt (2 juristische Staatsexamina) hat.
Im Grundsatz - insbesondere für den Bund - gilt folgendes:
Gem. § 21 Abs. 1 BLV besitzt die Laufbahnbefähgiung für den höheren Dienst wer ein mit einem Master abgeschlossenes Studium (Anmerkung: Semesterzahl prinzipiell egal, da sich das nach dem jeweiligen Master-Studiengang richtet) oder einen gleichwertigen Abschluss (Bachelorabschlüsse reichen hierzu NICHT aus) beitzt und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 2 Jahren und 6 Monaten besitzt, die geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.
Gem. Abs. 2 aaO besitzt außerdem die Befähigung für den höheren Dienst, wer die Befähigung zum Richteramt (2 juristische Staatsexamina) hat.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Re: Höherer Dienst
In NRW gibt es nach der Laufbahnverordnung drei Wege; grob gesagt durch eine modulare Qualifizierung, durch ein Masterstudium oder durch Spezialisierung.
Daneben gibt es weitere Voraussetzungen, die in den §§ 38 bis 40 Laufbahnverordnung geregelt sind.
Daneben gibt es weitere Voraussetzungen, die in den §§ 38 bis 40 Laufbahnverordnung geregelt sind.