Guten Tag,
ein Kollege von mir, der z.Zt. noch im aktiven Dienst ist, soll wegen einer längeren Krankschreibung zum BAD. Der Kollege ist schwerbehindert mit GdB 50. Die Schwerbehinderung wird jedesmal ignoriert vom großen T. Auf den Terminvordrucken steht immer drauf, 0 (Null), keine Behinderung. Der Kollege hatte den SchwBehAusweis soiwie den Bescheid vom Versorgungsamt längst per Einschreiben/Rückschein vorgelegt. Trotzdem tut T so, als wüßten sie von nichts.
Macht die SchwBeh für die DDU-Untersuchung einen Unterschied? Wie sollte er am besten verfahren? Es ist ihm nicht mal bekannt, wer überhaupt der zuständige Schwerbehindertenbeauftragte bei T ist. Falls das jemand von Euch weiß, gern per PN.
Schwerbehinderung wird ignoriert beim BAD-Besuch
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Re: Schwerbehinderung wird ignoriert beim BAD-Besuch
Der Kollege soll sich an den zuständigen Betriebsrat wenden, der ihm gerne die zuständige Schwerbehindertenvertretung nennen wird. Gleiche Frage sollte er per Mail an die Leute von der Personalseite schicken.
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Re: Schwerbehinderung wird ignoriert beim BAD-Besuch
Hat das denn irgenwelche positiven oder negativen Einflüsse auf das Ergebnis der B.A.D.-Untersuchung oder der Entscheidung des Dienstherrn zur DDU ? Geniesst man einen höheren Schutz als Schwerbehinderter und wenn ja, inwiefern ?
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Re: Schwerbehinderung wird ignoriert beim BAD-Besuch
Aber eine fehlende Beteiligung kann im laufenden Verfahren sicher noch geheilt werden, so dass allein die fehlende Beteiligung keine Erfolgsaussichten im gerichtlichen Verfahren gegen eine Zwangs-DDU rechtfertigt. Oder ?
Also praktisch soetwas wie ein zahnloser Tiger.
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Re: Schwerbehinderung wird ignoriert beim BAD-Besuch
Das wäre juristische Beratung. Da bitte einen Anwalt fragen.Froschlurchschlucker hat geschrieben:Aber eine fehlende Beteiligung kann im laufenden Verfahren sicher noch geheilt werden, so dass allein die fehlende Beteiligung keine Erfolgsaussichten im gerichtlichen Verfahren gegen eine Zwangs-DDU rechtfertigt. Oder ?
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Re: Schwerbehinderung wird ignoriert beim BAD-Besuch
Da ist das BVerwG aber anderer Auffassung: Die fehlende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung oder auch der Gleichstellungsbeauftragten ist unschädlich (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010, Az: BVerwG 2 B 39/1:dibedupp hat geschrieben: [.....] Die felende Beteiligung def Schwerbehindertenvertretung macht eine Zurruhesetzung nichtig.
Nach dem Rechtsgedanken des § 46 VwVfG führt die fehlende Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei gebundenen Entscheidungen nach Ansicht des 2. Senats nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme. [.....]
Die Versetzung in den Ruhestand war nach Ansicht des Berufungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts mangels Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten formell rechtswidrig, sie sei jedoch in materieller Hinsicht nicht zu beanstanden, so dass nach § 46 VwVfG eine Aufhebung der Zurruhesetzung ausgeschlossen sei.
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Re: Schwerbehinderung wird ignoriert beim BAD-Besuch
Unser Dienstherr kennt vieles nicht. Traurig, aber war.dibedupp hat geschrieben:Interessant, danke. Ich glaube, das Urteil kennen die Verwaltungsgerichte und auch mein Dienstherr nicht