Hall liebe Mitglieder des Beamtenforums.
Folgende Ausgangssituation: Ich bin 1997 zur Justizbehörde gegangen und habe erfolgreich die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten abgeschlossen. 2012 bin ich dann von meinem behandelnden Arzt "aus dem Verkehr" gezogen worden. Seelische Erkrankung und ein vorausgegangener Dienstunfall, sowie insgesamt 5 Bandscheibenvorfälle haben dazu geführt, das ich nun Vollzugsdienstuntauglich geschrieben wurde. Was im Umkehrschluss aber auch heißt, das ich ansonsten Diensttauglich bin (Attest). Nach einigem hin und her bin ich nun in eine andere Behörde umgesetzt worden (Landesbetrieb), und arbeite dort ganz normal meine 8 Stunden täglich.
Ich bin seinerzeit mit A7 im Strafvollzug angefangen und habe, viele sind wahrscheinlich in der gleichen Situation, mehr als einmal den Kopf hingehalten. Nichts desto trotz wurde mir jegliche Möglichkeit auf Beförderung verwehrt. Im Gegenteil, Kollegen, die jünger sind, kürzer dabei sind und einen erheblich schlechteren Lehrgang absolviert haben, sind an mir "vorbeibefördert" worden. Es sei anzumerken, dass ich mir während der Zeit im Strafvollzug KEINERLEI Verfehlungen geleistet habe. Im Gegenteil, ich bin immer eingesprungen, wenn Not am Mann war.
Nun die Fragen:
Ist es richtig, dass ich durch den Wechsel an eine andere Behörde JEGLICHE Möglichkeit auf Beförderung verloren habe?
Muss ich mit damit abfinden, das ich mit A7 in den Ruhestand gehen werde? (Viele Möglichkeiten habe ich nicht mehr, ich bin mittlerweile 52)
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Beförderung ausgeschlossen?
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Re: Beförderung ausgeschlossen?
Warum sollte denn eine Beförderung ausgeschlossen sein. Es gibt doch auch bei deiner jetzigen Landesbehörde klare Regelungen hierzu. Wie sehen denn deine aktuellen Beurteilungen aus?
- Baumschubser
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Re: Beförderung ausgeschlossen?
Ganz einfach, weil in der Verwealtung A6 das Einstiegsamt ist und er sozusagen bereits befördert dorthin gekommen ist. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht, eine weitere Beförderung in der Verwaltung ist aber noch schwieriger, als im Justizvollzug.Torquemada hat geschrieben:Warum sollte denn eine Beförderung ausgeschlossen sein. Es gibt doch auch bei deiner jetzigen Landesbehörde klare Regelungen hierzu. Wie sehen denn deine aktuellen Beurteilungen aus?
PS: Ich kenne das Problem, bin seit 1998 im Dienst und auch immer noch in A7. Auch an mir wurden reichlich Leute vorbei befördert. Ob du immer da warst, deinen Dienst fehlerfrei gemacht hast etc. spielt keine Geige. Nur wenn du richtig im Ar..... des Vorgesetzten steckst und somit einen Fürsprecher hast, wirst du was. Ansonsten macht man die Beurteilung solange passend, bis es für dich nicht mehr passt. Derart schlechte Beförderungsaussichten sind bei Polizei oder auch der Finanzverwaltung nicht denkbar.
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Re: Beförderung ausgeschlossen?
Meine Beurteilungen sehen, sofern ich denn mal eine bekomme, gut bis über durchschnittlich aus. Nur interessiert das irgendwie niemanden. Mir wurde ganz klar die Pistole auf die Brust gesetzt. Behördenwechsel oder Frühpensionierung. Ich hab mittlerweile auch nicht mehr die Kraft, gegenan zu stinken. Das Ding an der Geschichte ist, das an allen Fronten gemauert wird
- Baumschubser
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Re: Beförderung ausgeschlossen?
Dann müssen aber immer noch genügend Leute bessere Beurteilungen gehabt haben. Bei uns ist von A7 nach A8 mindestens eine Beurteilung mit 10 Punkten notwendig, von A8 nach A9 mindestens 11. Sicher hat man es, wenn man jeweils noch einen Punkt höher liegt. Beurteilungen gibt es alle 3 Jahre, im Normalfall sind innerhalb dieser Zeit aber alle Leute dran, die diese Mindestvoraussetzungen im oberen Breich erfüllen. Mit einem Gesamtschnitt von 9,6 biste also ganz unten dran, mit 10,4 stehen die Chancen recht gut, innerhalb der 3 Jahre dranzukommen.