Bescheidtechnik

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NiedersachseA9S2
Beiträge: 2
Registriert: 18. Apr 2015, 20:42
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Bescheidtechnik

Beitrag von NiedersachseA9S2 »

Hallo Kollegen,

ich frage mich gerade, nach welchem Gesetz sich die Begründungspflicht der Nebenentscheidungen ergibt. Können die Rechtssicheren unter euch mir weiterhelfen?

Vielen Dank und LG
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Bescheidtechnik

Beitrag von Silencium »

So genannte Nebenentscheidungen sind materiell-rechtlich gesehen Nebenbestimmungen i. S. d. § 36 VwVfG.
Nach h. M. sind Nebenbestimmungen grundsätzlich eigenständig anfechtbar, weshalb jedenfalls Nebenbestimmungen nach § 36 II VwVfG eigenständigen VA-Charakter haben.
Die Begründungspflicht für Verwaltungsakte ergibt sich aus § 39 VwVfG - somit ist dies die Rechtsgrundlage.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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