Hi Grischa,
zum besseren Verständnis hier mal ein informativer Link aus dem Forum:
http://www.beamtentalk.de/nebenjob-t5471.html
Ob du nun 325 oder 1050 Euro dazu verdienst ist mir gelinde gesagt schnubbe.
Aus meinem Bescheid zur Pensionierung(der übrigens von der gleichen Behörde wie bei Dir ausgestellt wurde) geht die Höchstgrenze des Hinzuverdienst hervor. Ob das heute noch so ist, wie vor 8 Jahren oder länger kann ich jedoch nicht beurteilen. Jedoch weiß ich von „Gleichgesinnten“, dass bei ihnen ebenso verfahren wurde.
So viel zu den von dir gewünschten Erfahrungen eines vorzeitig Pensionierten.
Du hast hier nach Rat gefragt und da sei es erlaubt auch Bedenken zu Deiner Anfrage laut werden zu lassen.
Es gibt den versorgungsunschädlichen Hinzuverdienst, der im angeführten Link bestens beschrieben ist.
Die mir bekannten Dienstunfähigen sind zu frieden, dass sie trotz (nicht unerheblicher) finanzieller Einbußen in kein „Gängelverhältnis“ mehr sind. Viele davon sind eben wegen der angeschlagenen Gesundheit auch gar nicht mehr in der Lage einen Job aus zu üben.
Übrigens wäre es einfach mal von Vorteil zu lesen und das richtig…ich habe nicht behauptet, dass du eine „fette“ Pension bekommst…
Wenn es dir gesundheitlich besser geht, warum stellst nicht du selbst den Antrag auf Reaktivierung? Die Meinung des Pol.Arztes ist doch dabei erst einmal sekundär!....
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.