Berechnung der Erfahrungsstufe ehemaliger SaZ 12

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DerBaer
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Berechnung der Erfahrungsstufe ehemaliger SaZ 12

Beitrag von DerBaer »

Hallo,
ich bin neu hier und dachte ich stelle mal die Frage die mich z.Z am meisten beschäftigt.

Das Thema steht ja schon in der Überschrift.
Kurz dargestellt, ich war seit 01.07.2001 bei der Bundeswehr als SaZ 12.
In dieser Zeit (2011/2012) machte ich mein Fachabitur und begann dann, am 1. August 2012 eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst (FH Studium) bei einer Landesbehörde in Rheinland-Pfalz.
Ich habe hierzu keinen Z oder E- Schein genutzt. Mein offizielles DZE war der 30.06.2013.

Jetzt meine Frage, die mir niemand beantworten kann oder will....und ja, wir lernen das im Studium und die Berechnung selbst ist kein Problem, lediglich mein "Problem" was da eine Frage aufwirft.
Vielleicht denke ich auch einfach zu kompliziert.

Also der Zeitpunkt des Stufenanstieges verlegt sich ja aufgrund der Zeit als Soldat nach vorne und wenn ich im Sommer in die A9 komme beginne ich ja theoretisch in Stufe 2 (plus die Anrechenbaren Zeiten)
Fraglich ist für mich jetzt, zählt die Zeit bis zum Beginn meiner Ausbildung 1.August 2012 (also 11 Jahre 1 Monat) oder zählen die 12 Jahre komplett?

Ich frage mich das, da ich ja die Ausbildungszeit nicht angerechnet bekomme, aber zumindest in diesen 11 Monaten noch Soldat mit vollem Gehalt war. Also wie wird das berechnet, Gesetzesauslegung bringt mir hier eigentlich nicht viel, vielleicht hab ich aber auch nur was übersehen.

Hoffe mir kann jemand einen Denkanstoss geben. Hänge bei der Berechnung grade zwischen zwei Stufen und für die Zukunftsplanung wäre das schon interessant zu wissen.

Danke schonmal, zumindest fürs lesen.
DerBaer
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Re: Berechnung der Erfahrungsstufe ehemaliger SaZ 12

Beitrag von DerBaer »

Falls es eine Rolle spielt,
ich bin auch im Besitz einer Wehrdienstbescheinigung, die datiert ist vom 01.07.2001 bis 30.06.2013.
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