vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

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Grischa
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vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Grischa »

Hallo,

kurz zu mir. Ich (40) wurde vor drei Jahren vorz. pensioniert. Aufgrund von Angstzuständen und Panikatacken war ich nicht mehr in der Lage im Außendienst zu arbeiten. Alternativen im Innendienst, die garantiert gegeben waren, wollte man mir nicht zur Verfügung stellen und schickte mich nach Hause. Ich werde zu Hause bescheuert, fühle mich aussortiert und möchte mir nun eine Teilzeitbeschäftigung suchen. Das vorweg, weil ja meist gefragt wird....
Nun zu meiner Frage:
Ich möchte keines Falls, dass ich irgendwie im Lebenslauf oder im Vorstellungsgespräch darauf eingehen muss, warum ich pensioniert wurde. Überhaupt, möchte ich die vorz. Pensionierung gerne verschweigen. Man kann ja auch freiwillig aus dem Dienst ausgeschieden sein...usw.
Nun sehe ich nur bei der privaten KV das Problem. Werde ich irgendwo eingestellt, müsste ich ja gesetzl. krankenversichert werden. Nun kann ich sagen, nein ist nicht notwendig, ich bin privat versichert. Aber wie kann ich das begründen, ohne es auf die Pensionierung zurückführen zu müssen?

Habt ihr (vorz. Pensionierten) in Bewerbungsgesprächen immer den Grund euer Pensionierung erläutert?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Idee kund tut.
Torquemada
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Torquemada »

Leider ist deine Idee so nicht möglich, WENN es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt. Hier muss der Arbeitgeber nämlich in seiner Sozialversicherungsmeldung korrekte Angaben an die gesetzliche Krankenkasse machen, die wiederum den Zahlungsstrom der jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge koordiniert.

Bei so einer Tätigkeit wärst du dann versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung ohne hierfür den Beitragszuschuss des Arbeitgebers bekommen zu können.
Zudem muss gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden, ob es sich um die Haupttätigkeit handelt (führt zur Steuerklasse 1). Die ELSTAM-Meldungen für die Finanzverwaltung müssen stimmen!!

Fazit: es ist dir kaum möglich, dem Arbeitgeber deine Eigenschaft als Beamter in Ruhestand zu verschweigen, weil du dich im Zweifelsfall sogar strafbar machen würdest.
Lass die Finger von sowas und sage deinem neuen Arbeitgeber einfach, dass du aus gesundheitlichen Gründen als Beamter pensioniert wurdest.
Buzzi
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Buzzi »

Hi,

vielleicht:
Im Rahmen einer Personalumstrukturierung (Personal - Umbau, -Abbau) steht mir die Möglichkeit offen einen vorzeitigen Ruhestand anzunehmen. Maßgeblich für meine Entscheidung steht der Wunsch mich konstruktiv und produktiv in meine Arbeit einzubringen und ein leistungsorientierter Arbeitgeber.
Grischa
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Grischa »

Hm....meine Antwort ist weg...also nochmal:

Danke für eure Antworten!
An die Lohnsteuerklasse 6 hatte ich gar nicht gedacht....daran sieht man es ja auch, dass da noch etwas im Raum steht.
Dass ich auch in die Rentenvers. und Arbeitslosenvers. einzahlen muss weiß ich. Wenn ich dann aber sage, nee, sie müssen für mich keine Beiträge in eine gesetzl. KV einzahlen....werden die sicher stutzig...
Zu sagen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen pensioniert wurde kommt leider nicht so toll an. Bisher wurde immer nachgefragt, um welche Art der Erkrankung es geht (ich weiß, ich brauche darauf nicht antworten, aber kommt natürlich auch blöd an..... der AG will ja wissen, ob es auch nicht die neue Tätigkeit betrifft).
Wie ich sehe, werde ich nicht drum rum kommen.....
Sollte dennoch jemand ne blendende Idee haben....her damit ;-)
Buzzi
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Buzzi »

dibedupp hat geschrieben: Sorry, aber jetzt schmeisse ich mich weg vor Lachen. Mit 40 kann man nur wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen. Einen "Vorruhestand" gibt es erst ab 55. Hälst du die Arbeitgeber für blöd?
Keineswegs. Es gibt mehrere Gründe Beamte nicht weiter beschäftigen zu wollen. Es gibt genug Beamte, die im Einvernehmen oder gegen ihren Willen pensioniert wurden.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 94523.html

Die Unterlagen der Versorgungskasse beschreiben doch was bei weiteren Einkünften zu veranlassen ist. Dort steht ein Steuerfreibetrag bis zu dem weitere Einkünfte steuerfrei sind (bei mir 350€). Für Erwerbstätigkeiten darüber hinaus ist für den AG eine 2te Lohnsteuerkarte zu beantragen (immer Klasse 6). Die Versorgungskasse muss über jedes Zusatzeinkommen informiert werden. Das wird dann gemeinsam versteuert und ggflls. bei einer Lohnsteuererklärung zurück erstattet.
Bei Fragen einfach die Versorgungskasse anrufen. Die beraten freundlich und kompetent (jedenfalls meine).
sdh1807
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von sdh1807 »

Dort steht ein Steuerfreibetrag bis zu dem weitere Einkünfte steuerfrei sind (bei mir 350€). Für Erwerbstätigkeiten darüber hinaus ist für den AG eine 2te Lohnsteuerkarte zu beantragen (immer Klasse 6).
Das ist Quatsch, die Versorgungskasse kann nicht über die Steuerfreiheit von Arbeitslohn entscheiden. Arbeitslohn ist immer steuerpflichtig. Bei einer 2. Beschäftigung benötigt man immer eine 2. Lohnsteuerkarte oder der Arbeitgeber versteuert den Lohn pauschal nach § 40a EStG (geringfügige Beschäftigung.
Buzzi
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Buzzi »

sdh1807 hat geschrieben:
Das ist Quatsch, die Versorgungskasse kann nicht über die Steuerfreiheit von Arbeitslohn entscheiden. Arbeitslohn ist immer steuerpflichtig.
Habe mich auf Deinen Hinweis kurz eingelesen. Bin davon ausgegangen, dass Minijobs bis 450€ von der Arbeitsteuer befreit sind. Das ist bei Steuerklasse 5 u. 6 nicht der Fall. Da hast Du wohl Recht.
sdh1807
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von sdh1807 »

Nur zur Vollständigkeit:
Auch bei Lohnsteuerklasse 1-4 ist der Arbeitslohn bei einem Minijob nicht steuerfrei.
Der Arbeitslohn ist im steuerpflichtig, allerdings zahlt man wegen des Grundfreibetrages dann keine Steuern.

Bei der Zusammenrechnung mehrerer Einkommen kann es dadurch durchaus sein, dass im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Steuern nachgezahlt werden müssen.
Torquemada
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Torquemada »

sdh1807 hat geschrieben:Nur zur Vollständigkeit:
Auch bei Lohnsteuerklasse 1-4 ist der Arbeitslohn bei einem Minijob nicht steuerfrei.
Der Arbeitslohn ist im steuerpflichtig, allerdings zahlt man wegen des Grundfreibetrages dann keine Steuern.

Bei der Zusammenrechnung mehrerer Einkommen kann es dadurch durchaus sein, dass im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Steuern nachgezahlt werden müssen.
Was ist denn hier eigentlich los? Bitte keine sachlich falschen Aussagen treffen. Was soll denn das überhaupt?

Es gibt die Minijobzentrale, die gerne zu jedem Anliegen Auskünfte gibt.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Hier bitte erstmal in Ruhe nachlesen und das sacken lassen...

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html

Ich gehe fest davon aus, dass der ganz überwiegende Teil der Leute, die einen Minijob suchen, den mit der Pauschalversteuerung meinen, bei dem der ARBEITGEBER die 2 Prozent trägt. Also das klassische "Brutto-gleich-Netto".
Grischa
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Grischa »

Würde mich über Beiträge zu meiner eigentlichen Fragestellung freuen....
sdh1807
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von sdh1807 »

und wo liegt dann der sachliche Fehler?

>Startseite>Minijobs im gewerblichen Bereich>Steuerrecht
Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen
Das Arbeitsentgelt von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal oder nach den Lohnsteuermerkmalen erhoben werden, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen.
Das der Lohn der geringfügigen Beschäftigung auch paschal versteuert werden kann habe ich bereits weiter oben geschrieben.
Torquemada
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Torquemada »

Grischa hat geschrieben:Würde mich über Beiträge zu meiner eigentlichen Fragestellung freuen....
Inzwischen hast du doch genügend Meinungen und "harte Fakten" bekommen.

Wenn du dich irgendwo bewirbst oder mündlich vorfühlst, rate ich dir zur Offenheit. Denn lügen oder verschweigen bringt dir gar nichts.
Du bist pensionierter Beamter und suchst als verlässlicher, engagierter Mensch einen Job. Du bist pensioniert worden, weil du den speziellen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen konntest (Großraumbüro, körperliche Belastung, lange Fahrttätigkeit, Allergien etc.).

Wer dich nicht will, .....da kannst du nichts machen. Ein Arbeitgeber kann dich in der Probezeit ohnehin rauswerfen ohne das zu begründen. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für dich auch optimal.
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tiefenseer
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von tiefenseer »

Hi Grischa,

nachdem ich Deinen Eingangs-Thread und die anschließenden Kommentare gelesen habe kam mir eine grundsätzliche Frage.

Du schreibst 40 Jahre alt zu sein und willst arbeiten.
Dieser von dir gehegte Wunsch ist jedoch mit deiner Pensionierung bereits geregelt. Du kannst (in der Regel) eh nur bis um die 325 bis 400 Euro hinzu verdienen. (Sollte in deinem Versorgungsbescheid stehen) Willst du mehr dann schmälert es deine Versorgungsbezüge.

Darüber hinaus bist du verpflichtet vor Antritt des „neuen Job“ deinen DH von dieser beabsichtigten Tätigkeit zu informieren. Es gibt sogar (je nach Tätigkeitsbereich im aktiven Dienst) Arbeiten, die innerhalb der ersten 5 Jahre grundsätzlich untersagt sind.

Hast Du all diese Fragen schon einmal in Betracht gezogen und für dich die Antworten gefunden?

Tja – was das Zurückhalten von Infos beim „neuen AG“ angeht, das halte ich es so wie schon hier erwähnt wurde.
Warum etwas verbergen? – Wenn es nachträglich heraus kommt ist das Vertrauensverhältnis hin und eine Kündigung flattert rein.
Als AG würde ich natürlich stutzig werden, wenn sich jemand bei mir für einen Vollzeitjob bewirbt und „so nebenbei“ eine „fette“ Pension vom Staat kassiert. Möchte ich aber meine „schmale“ Pension durch einen Minijob aufbessern wird es wohl keine Probleme geben.

Na und für einen Minijob ist eine 2. Steuerkarte keineswegs ein Erfordernis.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Torquemada
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Torquemada »

tiefenseer hat geschrieben: Dieser von dir gehegte Wunsch ist jedoch mit deiner Pensionierung bereits geregelt. Du kannst (in der Regel) eh nur bis um die 325 bis 400 Euro hinzu verdienen. (Sollte in deinem Versorgungsbescheid stehen) Willst du mehr dann schmälert es deine Versorgungsbezüge.
Normalerweise dürften locker bis zu 71,75 Prozent des Endamtes der Laufbahn als Maximum herauskommen. Zusätzlich dann noch ein paar Hunderter. Rechenbeispiele gibt es hier im Forum aus der Vergangenheit.
Grischa
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Re: vorzeitige Pensionierung, neuer Job, KV

Beitrag von Grischa »

Oh man...
Tiefseer.....so richtig Ahnung scheinst du nicht zu haben! Ich kann laut Bescheid bis zu 1050 Euro brutto hinzuverdienen.
Diese schlauen Ratschläge nerven mich jetzt echt langsam. Natürlich muss das Landesverwaltungsamt über die Aufnahme einer Tätigkeit informiert werden. Ich bin doch nicht bescheuert und riskiere hier was!
FETTE Pension....sehr witzig (Mindestpension). Vor allem als Alleinverdiener mit Kind! Warum kann hier nicht einfach auf meine Frage geantwortet werden. Ich habe weder nach den Bedingungen zu Minijobs, noch zu sonst welchen Einschätzungen gefragt.
Ich hatte auf Infos von anderen Pensionierten gehofft.....was die bei Vorstellungsgesprächen gesagt haben. Auf Antworten von welchen, die was wissen.
Und zu "Warum etwas verbergen?" Ja warum wohl? Weil ich einfach die Erfahrung gemacht habe, mit den wirklichen Gründen der Pensionierung keine Pluspunkte gesammelt zu haben. Mann.....sorry, aber das musste ich mal loswerden.
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