Arbeiten am Feiertag

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Verwaltungsmensch
Beiträge: 10
Registriert: 25. Feb 2015, 20:46
Behörde:

Arbeiten am Feiertag

Beitrag von Verwaltungsmensch »

Hallo,

ein Beamter soll an Fronleichnam an einer Bund-Länder-Besprechung teilnehmen.
Im einladenden Bundesland ist Fronleichnam kein Feiertag, im Bundesland des Beamten allerdings schon.
Wie ist hier die Lage?

Grüße
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Arbeiten am Feiertag

Beitrag von Torquemada »

Verwaltungsmensch hat geschrieben:Hallo,

ein Beamter soll an Fronleichnam an einer Bund-Länder-Besprechung teilnehmen.
Im einladenden Bundesland ist Fronleichnam kein Feiertag, im Bundesland des Beamten allerdings schon.
Wie ist hier die Lage?

Grüße
Im eigenen Bundesland ist doch Feiertag. Wo ist das Problem? Ist der Beamte zudem katholisch, muss ihm aus religiösen Gründen die Teilnahme an den bekanntlich tagsüber stattfinden Prozessionen ermöglicht werden.
Ich würde dem Einlader lapidar mitteilen, dass in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gesetzlicher Feiertag ist. Die Sonderregelungen in Sachsen und Thüringen mal gar nicht erwähnt.
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Arbeiten am Feiertag

Beitrag von Baumschubser »

Da weder Abordnung noch Versetzung bestehen, würde ich sagen, Arbeit ja, aber mit Zuschlag, da die Bedingungen im Land gelten, wo man angestellt ist.
Antworten