Hallo,
ein Beamter soll an Fronleichnam an einer Bund-Länder-Besprechung teilnehmen.
Im einladenden Bundesland ist Fronleichnam kein Feiertag, im Bundesland des Beamten allerdings schon.
Wie ist hier die Lage?
Grüße
Arbeiten am Feiertag
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Re: Arbeiten am Feiertag
Im eigenen Bundesland ist doch Feiertag. Wo ist das Problem? Ist der Beamte zudem katholisch, muss ihm aus religiösen Gründen die Teilnahme an den bekanntlich tagsüber stattfinden Prozessionen ermöglicht werden.Verwaltungsmensch hat geschrieben:Hallo,
ein Beamter soll an Fronleichnam an einer Bund-Länder-Besprechung teilnehmen.
Im einladenden Bundesland ist Fronleichnam kein Feiertag, im Bundesland des Beamten allerdings schon.
Wie ist hier die Lage?
Grüße
Ich würde dem Einlader lapidar mitteilen, dass in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gesetzlicher Feiertag ist. Die Sonderregelungen in Sachsen und Thüringen mal gar nicht erwähnt.
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Re: Arbeiten am Feiertag
Da weder Abordnung noch Versetzung bestehen, würde ich sagen, Arbeit ja, aber mit Zuschlag, da die Bedingungen im Land gelten, wo man angestellt ist.