Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Moderator: Moderatoren
Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hallo zusammen,
ich war viele Jahre aktiver Feuerwehrbeamter bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern.
Die Laufbahn ist mittl. technischer Dienst.
An 2008 bin ich mit 48 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
An 2010 also mit 50 Jahren, hatte ich die erste Untersuchung zwecks Reaktivierung. Danach hörte ich nichts mehr weder vom D.H. noch vom A.A.
Jetzt nach 4,5 Jahren ist die zweite Untersuchung vorgesehen. Ich war echt überrascht, nach dem doch längeren Zeitraum noch eine Anfrage zu bekommen.
Ich ein paar Wochen werde ich 55Jahre. Bei der Berufsfeuerwehr galt bis vor kurzem 60 Jahre bis zur Pension, jetzt wurde es vor kurzem auf 62 aufgestockt.
Wie lange kann mich jetzt mein D.H. noch Reaktivieren? Bis 62, oder spielt auch mein Lebensalter eine Rolle?
Was mich nachdenken lässt ist, dass ich jetzt kurz vor meinem 55zigsten noch so eine Vorladung bekomme.
Wäre das nach meinem 55igsten überhaupt noch möglich?
Oder muss ich jetzt bis 62 Jahre mit solchen Einladungen rechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich war viele Jahre aktiver Feuerwehrbeamter bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern.
Die Laufbahn ist mittl. technischer Dienst.
An 2008 bin ich mit 48 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
An 2010 also mit 50 Jahren, hatte ich die erste Untersuchung zwecks Reaktivierung. Danach hörte ich nichts mehr weder vom D.H. noch vom A.A.
Jetzt nach 4,5 Jahren ist die zweite Untersuchung vorgesehen. Ich war echt überrascht, nach dem doch längeren Zeitraum noch eine Anfrage zu bekommen.
Ich ein paar Wochen werde ich 55Jahre. Bei der Berufsfeuerwehr galt bis vor kurzem 60 Jahre bis zur Pension, jetzt wurde es vor kurzem auf 62 aufgestockt.
Wie lange kann mich jetzt mein D.H. noch Reaktivieren? Bis 62, oder spielt auch mein Lebensalter eine Rolle?
Was mich nachdenken lässt ist, dass ich jetzt kurz vor meinem 55zigsten noch so eine Vorladung bekomme.
Wäre das nach meinem 55igsten überhaupt noch möglich?
Oder muss ich jetzt bis 62 Jahre mit solchen Einladungen rechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hi,
früheren Gesprächen mit meinem Personalrat nach ist eine Reaktivierung durch den ehem. Soldgeber bis zum 55. Lebensjahr möglich. Daher macht die Maßnahme Sinn, es wird das letzte mal sein.
früheren Gesprächen mit meinem Personalrat nach ist eine Reaktivierung durch den ehem. Soldgeber bis zum 55. Lebensjahr möglich. Daher macht die Maßnahme Sinn, es wird das letzte mal sein.
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
In 6 Wochen werde ich 55zig. Warum schicken sie mir dann kurz vor 12 noch einen AA Termin, wenn es ab 55zig nicht mehr möglich wäre?
Kann das nicht so recht glauben.
Dann könnte ich ja gleich den AA Termin noch etwas hinauszögern bis ich meinen 55ger erreicht habe und die Geschichte wäre erledigt......?

Kann das nicht so recht glauben.
Dann könnte ich ja gleich den AA Termin noch etwas hinauszögern bis ich meinen 55ger erreicht habe und die Geschichte wäre erledigt......?
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Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Also nach meinem Kenntnisstand müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, um nicht mehr mit einer Reaktivierung rechnen zu müssen:
- über 5 Jahre im Ruhestand u n d 55. Lebensjahr vollendet.
Vor längerer Zeit hat hier ein Forumsmitglied dies sehr gut erklärt, leider finde ich den Beitrag nicht mehr
- über 5 Jahre im Ruhestand u n d 55. Lebensjahr vollendet.
Vor längerer Zeit hat hier ein Forumsmitglied dies sehr gut erklärt, leider finde ich den Beitrag nicht mehr

Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hallo schäferhund,
ich bin seit 7Jahren im Ruhestand und in 6 Wochen 55 Jahre alt.
ich bin seit 7Jahren im Ruhestand und in 6 Wochen 55 Jahre alt.

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Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hallo lexmark,
das mit den 7 Jahren würde passen, aber du bist noch keine 55 Jahre alt. Nur eine Voraussetzung wäre dann erfüllt.
Das Hinauszögern des AA-Termins würde wahrscheinlich auch nicht zählen, da meines Wissens der Zeitpunkt der Auftragserteilung des DH an den AA zählt.
Gruß vom Schäferhund
das mit den 7 Jahren würde passen, aber du bist noch keine 55 Jahre alt. Nur eine Voraussetzung wäre dann erfüllt.
Das Hinauszögern des AA-Termins würde wahrscheinlich auch nicht zählen, da meines Wissens der Zeitpunkt der Auftragserteilung des DH an den AA zählt.
Gruß vom Schäferhund
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Morgen zusammen,
schäferhund so sehe ich das auch. Da stellt sich bei mir aber die Frage, wie Ernst diese Reaktivierung genommen werden kann.
Da der DH jetzt 4,5 Jahre gewartet hat und jetzt kurz vor meinem 55zigsten mir noch ne Einladung zukommen lässt, kann
ich mir nicht vorstellen, dass da die Angebote nur noch so auf mich warten bzw zugeschnitten sind.
Man könnte auch sagen: Einfach noch kurz vor Schluss noch mal zeigen, dass wir (DH) noch da sind. (Schikane)
Echte Absichten, sind da schlecht vorstellbar. Bei mir zumindest.
Danke Euch allen für die Rückkoppelungen.
schäferhund so sehe ich das auch. Da stellt sich bei mir aber die Frage, wie Ernst diese Reaktivierung genommen werden kann.
Da der DH jetzt 4,5 Jahre gewartet hat und jetzt kurz vor meinem 55zigsten mir noch ne Einladung zukommen lässt, kann
ich mir nicht vorstellen, dass da die Angebote nur noch so auf mich warten bzw zugeschnitten sind.
Man könnte auch sagen: Einfach noch kurz vor Schluss noch mal zeigen, dass wir (DH) noch da sind. (Schikane)
Echte Absichten, sind da schlecht vorstellbar. Bei mir zumindest.
Danke Euch allen für die Rückkoppelungen.

- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Zu der Frage Reaktivierung ...bis wann...was darf der DH usw. gab es schon wiederholte Beiträge.
Entscheidend ist:
Der Dienstherr kann den Beamten wieder in das Beamtenverhältnis berufen, ihn also reaktivieren, wenn die Dienstfähigkeit ganz oder in bestimmtem Umfang wieder hergestellt ist.
Dazu bedarf es aber einer neuen, ausdrücklichen Entscheidung des Dienstherrn, sei es nun auf eigenes Betreiben des Dienstherrn oder auf einen Antrag des Beamten hin.
Früher gab es in § 45 I BBG eine gesetzliche Fünfjahresfrist, nach deren Ablauf eine erneute Berufung gegen den Willen des Beamten nicht mehr zulässig war. Das Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 563/05 - hat am 10.08.06 entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt war, die Frist im Hinblick auf solche Beamte aus dem Gesetz zu streichen, die noch nicht 55 Jahre alt sind.
In § 29 II Beamtenstatusgesetz ist eine solche Frist nicht enthalten.
Eine Reaktivierung ist - gegen den Willen des Beamten - also auch später noch möglich.
Jeder vorzeitig Pensionierte sollte sich darüber im Klaren sein, egal wie alt, vom DH wieder in den Dienst geholt zu werden.
Es sei denn seine Erkrankung ist chronische oder so erheblich, dass eine Gesundung ausgeschlossen wird.
Entscheidend ist:
Der Dienstherr kann den Beamten wieder in das Beamtenverhältnis berufen, ihn also reaktivieren, wenn die Dienstfähigkeit ganz oder in bestimmtem Umfang wieder hergestellt ist.
Dazu bedarf es aber einer neuen, ausdrücklichen Entscheidung des Dienstherrn, sei es nun auf eigenes Betreiben des Dienstherrn oder auf einen Antrag des Beamten hin.
Früher gab es in § 45 I BBG eine gesetzliche Fünfjahresfrist, nach deren Ablauf eine erneute Berufung gegen den Willen des Beamten nicht mehr zulässig war. Das Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 563/05 - hat am 10.08.06 entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt war, die Frist im Hinblick auf solche Beamte aus dem Gesetz zu streichen, die noch nicht 55 Jahre alt sind.
In § 29 II Beamtenstatusgesetz ist eine solche Frist nicht enthalten.
Eine Reaktivierung ist - gegen den Willen des Beamten - also auch später noch möglich.
Jeder vorzeitig Pensionierte sollte sich darüber im Klaren sein, egal wie alt, vom DH wieder in den Dienst geholt zu werden.
Es sei denn seine Erkrankung ist chronische oder so erheblich, dass eine Gesundung ausgeschlossen wird.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hallo tiefenseer, erstmal danke für die Antwort.
du schreibst: "entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt war, die Frist im Hinblick auf solche Beamte aus dem Gesetz zu streichen, die noch nicht 55 Jahre alt sind"
Und dann: "Eine Reaktivierung ist - gegen den Willen des Beamten - also auch später noch möglich." ?
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler aber ich verstehe das als einmal als: "Ja, das Lebensalter ist doch ausschlaggebend" ?
und
"Nein, es ist in meinem Fall auch noch mit 60zig und darüber möglich?
du schreibst: "entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt war, die Frist im Hinblick auf solche Beamte aus dem Gesetz zu streichen, die noch nicht 55 Jahre alt sind"
Und dann: "Eine Reaktivierung ist - gegen den Willen des Beamten - also auch später noch möglich." ?
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler aber ich verstehe das als einmal als: "Ja, das Lebensalter ist doch ausschlaggebend" ?
und
"Nein, es ist in meinem Fall auch noch mit 60zig und darüber möglich?
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hallo Lexmark,
du liegst mit Deinen Mutmaßungen richtig.
Nach heutigen Stand ist es Seitens des DH möglich dich zu jeder Zeit zu reaktivieren.
Vorausgesetzt, der Grund deiner vorherigen Pensionierung wegen einer Erkrankung hat sich so weit gebessert, dass ein Amtarzt dich für dienstfähig hält. Und - sei es nur eine Beschäftigung mit Einschränkungen.
Als pensionierter Beamter bist du verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Gesundheit vor zu nehmen und im Zusammenhang mit einer Reaktivierung an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.
Ein Beamter, der reaktiviert werden soll, kann unter Umständen auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden als vor der Versetzung in den Ruhestand.
Was das Lebensalter angeht, so kenne ich selbst keine Fälle, wie mit Beamten verfahren wird, die 55 Jahre oder älter sind.
Und ich kenn auch keine Fälle, wo jemand nach mehr als 5 Jahren Ruhestand wieder in den aktiven Dienst beordert wurde.
Beides ist - so sollte man sich darüber im Klaren sein - von Gesetzes wegen möglich!
Ich frage mich in solchen Fällen, wie das wohl mit Polizisten und/oder Feuerwehrleuten statt finden soll.
du liegst mit Deinen Mutmaßungen richtig.
Nach heutigen Stand ist es Seitens des DH möglich dich zu jeder Zeit zu reaktivieren.
Vorausgesetzt, der Grund deiner vorherigen Pensionierung wegen einer Erkrankung hat sich so weit gebessert, dass ein Amtarzt dich für dienstfähig hält. Und - sei es nur eine Beschäftigung mit Einschränkungen.
Als pensionierter Beamter bist du verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Gesundheit vor zu nehmen und im Zusammenhang mit einer Reaktivierung an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.
Ein Beamter, der reaktiviert werden soll, kann unter Umständen auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden als vor der Versetzung in den Ruhestand.
Was das Lebensalter angeht, so kenne ich selbst keine Fälle, wie mit Beamten verfahren wird, die 55 Jahre oder älter sind.
Und ich kenn auch keine Fälle, wo jemand nach mehr als 5 Jahren Ruhestand wieder in den aktiven Dienst beordert wurde.
Beides ist - so sollte man sich darüber im Klaren sein - von Gesetzes wegen möglich!
Ich frage mich in solchen Fällen, wie das wohl mit Polizisten und/oder Feuerwehrleuten statt finden soll.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Eine Zwickmühle. Gesetzestreu müsste (und sollte) der Pensionist seinen Arbeitswunsch und einschränkende gesundh. Lage aussprechen. Der DH wird aber erfahrungsgemäß nicht wegen medizinischen oder sozialen Aspekten entscheiden, sondern ob der Beamte noch produktiv verwendbar ist. Sehr häufig widerspricht die Entscheidung des FB Personal allen medizinischen Empfehlungen sowieso. So kommt es, dass unbequeme Mitarbeiter wegen Kleinigkeiten ihre Ruhe finden, während schwer kranke Mirarbeiter bis zum Umfallen weiterschuften müssen.
Das ändert aber nicht die Gehaltsstufe. Ich glaube kaum, dass ein DH einen ehem. HBM A9 auf Stellen weiterbeschäftigt, für die man "billigere" Arbeitskräfte finden kann. Zudem besteht nach SGB für Behinderte auch ein Recht auf höherwertige Beschäftigung und Umschulung / Weiterbildung.tiefenseer hat geschrieben: Ein Beamter, der reaktiviert werden soll, kann unter Umständen auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden als vor der Versetzung in den Ruhestand.
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hallo Kollegen,
ich war heute bei einer Anwältin für Arbeitsrecht / Beamtenrecht und habe mich beraten lassen.
Folgendermaßen sieht es aus und das ist Fakt:
An 2009 gab es eine Gesetzesänderung. Die Regelung mit 55zig nur noch mit Zustimmung des Beamten reaktiviert zu werden, gibt es nicht mehr.
Der Beamte selber kann nur bis 55 einen Antrag auf Reaktivierung stellen, aber das Amt ist daran nicht gebunden.
Das heißt in meinem Fall:
Vor 2 Jahren wurde die Arbeitszeit für Beamte der Berufsfeuerwehren, von 60 auf 62 erhöht. Bei der Polizei das gleiche Prozedere.
Der DH kann wenn er möchte, bis zum Ende der Arbeitszeit eine Reaktivierung durch die ärztliche Untersuchung in Auftrag geben
und ist somit an kein Lebensalter mehr gebunden.
Ich muss also unter Umständen bis kurz vor meinem 62zigten, mit solchen Einladungen rechnen.
In wieweit diese allerdings Ernst gemeint sind, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
ich war heute bei einer Anwältin für Arbeitsrecht / Beamtenrecht und habe mich beraten lassen.
Folgendermaßen sieht es aus und das ist Fakt:
An 2009 gab es eine Gesetzesänderung. Die Regelung mit 55zig nur noch mit Zustimmung des Beamten reaktiviert zu werden, gibt es nicht mehr.
Der Beamte selber kann nur bis 55 einen Antrag auf Reaktivierung stellen, aber das Amt ist daran nicht gebunden.
Das heißt in meinem Fall:
Vor 2 Jahren wurde die Arbeitszeit für Beamte der Berufsfeuerwehren, von 60 auf 62 erhöht. Bei der Polizei das gleiche Prozedere.
Der DH kann wenn er möchte, bis zum Ende der Arbeitszeit eine Reaktivierung durch die ärztliche Untersuchung in Auftrag geben
und ist somit an kein Lebensalter mehr gebunden.
Ich muss also unter Umständen bis kurz vor meinem 62zigten, mit solchen Einladungen rechnen.
In wieweit diese allerdings Ernst gemeint sind, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hallo lexmark.
na das bestätigt ja das, was ich bereits geschrieben habe.
Beschaffe dir im Vorfeld Arztbrief(e) von deinen behandelnden Ärzten, aus denen hervor geht, dass deine Erkrankung austherapiert ist und eine Besserung nicht mehr zu erwarten ist...oder...deine Erkrankung chronisch geworden ist und eine gesundheitliche Besserung nicht mehr eintreten wird.Solltest Du nach Eintritt in den Ruhestand eine Schwerbehinderung beantragt haben, leg das mit vor bzw. bei einer Verschlimmerung die nächsthöhrere GdB (d.h. deinen Schwerbehindertenausweis).
Ich bin jetzt fast 9 Jahre raus aus der Tretmühle und ich erwarte in diesem Jahr ebenso eine erneute Ladung zum AA.
Nun seh ich es gelassen entgegen, da mein Gesundheitszustand sich in den zurück liegenden Jahren eh nicht gebessert hat und neuerliche Erkankungen hin zu gekommen sind.
Soll`n sie ihre Daseinberechtigung beim AA haben - und - ihre Spielchen spielen...die Erwartung einer Reaktivierung nach...(ich glaube bei dir nach 8 Jahren) fast einem Jahrzehnt ist doch eher unwahrscheinlich....du weißt doch...nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird...
na das bestätigt ja das, was ich bereits geschrieben habe.
Für den Fall der Fälle Du erneut beim AA.lexmark hat geschrieben:...Der Beamte selber kann nur bis 55 einen Antrag auf Reaktivierung stellen, aber das Amt ist daran nicht gebunden...
Das heißt in meinem Fall:
...Ich muss also unter Umständen bis kurz vor meinem 62zigten, mit solchen Einladungen rechnen...
Beschaffe dir im Vorfeld Arztbrief(e) von deinen behandelnden Ärzten, aus denen hervor geht, dass deine Erkrankung austherapiert ist und eine Besserung nicht mehr zu erwarten ist...oder...deine Erkrankung chronisch geworden ist und eine gesundheitliche Besserung nicht mehr eintreten wird.Solltest Du nach Eintritt in den Ruhestand eine Schwerbehinderung beantragt haben, leg das mit vor bzw. bei einer Verschlimmerung die nächsthöhrere GdB (d.h. deinen Schwerbehindertenausweis).
Ich bin jetzt fast 9 Jahre raus aus der Tretmühle und ich erwarte in diesem Jahr ebenso eine erneute Ladung zum AA.
Nun seh ich es gelassen entgegen, da mein Gesundheitszustand sich in den zurück liegenden Jahren eh nicht gebessert hat und neuerliche Erkankungen hin zu gekommen sind.
Soll`n sie ihre Daseinberechtigung beim AA haben - und - ihre Spielchen spielen...die Erwartung einer Reaktivierung nach...(ich glaube bei dir nach 8 Jahren) fast einem Jahrzehnt ist doch eher unwahrscheinlich....du weißt doch...nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Hallo tiefenseer,
selbstverständlich gehe ich mit aktuellen Befunden / Gutachten zum AA.
Ich bin echt am überlegen, ob ich dem AA. bzw. dem DH den Wind aus den Segeln nehmen soll und
sage:
Ja, mir geht es wieder super und will daher wieder unbedingt in den Einsatzdienst zurück.
Das was die Ärzte festgestellt haben ist alles nur erfunden und mit keinem Wort wahr.
Sehr gerne würde ich wieder anfangen und bis 62 Jahre ohne einen Tag krank zu sein
die Arbeit wieder aufnehmen. VERSPROCHEN
Was soll den passieren? Mit sowas rechnen die doch nicht. Die sind
doch daran gewöhnt, dass man bei der Untersuchung in dem Gespäch nen Keks in der Hose hat
und kuscht auf Teufel komm raus und nickt und traurig schaut und ach so auf Mitleid macht u.s.w.
Ich bin im normalen Leben eher ein Alpha-Tier und keine Einscheißer, von solchen Praktiken des AA oder des DH.
Wenn man ganz anderst reagiert als die alle erwarten, kann man denen auch eines auswischen. Die sind nur gewohnt,
das man ihnen in den Ar... kriecht und ob ich IHNEN den Gefallen tue, darüber muss ich nochmal sehr gut darüber nachdenken.....
Ich bin jetzt Mitte 50 und keine 33 oder so. Da, sähe die Sache wieder anderst aus.
selbstverständlich gehe ich mit aktuellen Befunden / Gutachten zum AA.
Ich bin echt am überlegen, ob ich dem AA. bzw. dem DH den Wind aus den Segeln nehmen soll und
sage:
Ja, mir geht es wieder super und will daher wieder unbedingt in den Einsatzdienst zurück.
Das was die Ärzte festgestellt haben ist alles nur erfunden und mit keinem Wort wahr.
Sehr gerne würde ich wieder anfangen und bis 62 Jahre ohne einen Tag krank zu sein
die Arbeit wieder aufnehmen. VERSPROCHEN
Was soll den passieren? Mit sowas rechnen die doch nicht. Die sind
doch daran gewöhnt, dass man bei der Untersuchung in dem Gespäch nen Keks in der Hose hat
und kuscht auf Teufel komm raus und nickt und traurig schaut und ach so auf Mitleid macht u.s.w.
Ich bin im normalen Leben eher ein Alpha-Tier und keine Einscheißer, von solchen Praktiken des AA oder des DH.
Wenn man ganz anderst reagiert als die alle erwarten, kann man denen auch eines auswischen. Die sind nur gewohnt,
das man ihnen in den Ar... kriecht und ob ich IHNEN den Gefallen tue, darüber muss ich nochmal sehr gut darüber nachdenken.....
Ich bin jetzt Mitte 50 und keine 33 oder so. Da, sähe die Sache wieder anderst aus.
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- Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
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Re: Reaktivierung eines Feuerwehrbeamten
Nach einer solchen langen Zeit stellt sich doch zwangsläufig die Frage, ob man sich nicht schon zu sehr vom Dienstbetrieb entfremdet hat und mit seinem ursprünglichen Tätigkeitsbereich noch hinreichend vertraut ist.lexmark hat geschrieben:Ich bin jetzt fast 9 Jahre raus aus der Tretmühle und ich erwarte in diesem Jahr ebenso eine erneute Ladung zum AA.
