Guten Morgen,
Ich möchte gerne als Lehrer das Bundesland wechseln (aus privaten Gründen). Ich weiß, dass für sowas prinzipiell eine Versetzung möglich ist, allerdings würde dieses Verfahren in meinem Fall wohl zu lange dauern. Nun die Frage:
Wenn ich mein Beamtenverhältnis in einem Bundesland aufkündige und dann zu einem bestimmten Termin kündige, kann ich dann ohne weiteres (sofern ich eine Stelle habe) in einem anderen Bundesland wieder verbeamtet werden?
Ich weiß auch, dass ich bei einer Kündigung nachversichert werden muss und sicherlich finanzielle Einbußen haben würde. Dies ist mir klar, es geht mir nur darum zu wissen, ob ich wieder verbeamtet werden kann, nachdem ich einmal gekündigt habe!
Danke im Voraus für eine Antwort,
LH
Wiederverbeamtung nach Kündigung
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Re: Wiederverbeamtung nach Kündigung
Das stimmt so nicht immer. Welches Bundesland ist das derzeit?luke-h hat geschrieben:
Ich weiß auch, dass ich bei einer Kündigung nachversichert werden muss
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Re: Wiederverbeamtung nach Kündigung
Schreib doch mal in dem Forum hier ob du nicht evlt nen Tauschpartner findest, evtl möchte ein verbeamteter Lehrer aus NRW in das Bundesland wo du derzeit als Beamter auf Probe bist. Wäre auch noch eine Möglichkeit statt um Entlassung zu bitten und nicht genau zu wissen ob du in NRW wieder verbeamtet wirst. Lehrer werden ja in einigen Bundesländern schon gar nicht mehr verbeamtet, ob NRW jetzt dazugehört weiß ich nicht. Aber mit nem Tauschpartner wäre es doch einfacher und du müsstest nicht um Entlassung bitten (ein Beamter kann weder kündigen noch gekündigt werden, sondern wird Entlassen oder kann um Entlassung bitten )
egyptwoman
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Re: Wiederverbeamtung nach Kündigung
Ich habe schon eine sichere Stelle in Hamburg, die ich antreten könnte! In Hamburg wird auch (noch) verbeamtet.
Nochmal meine Frage: Kann ich nach einer Entlassung aus eigenem Antrieb erneut verbeamtet werden?
Nochmal meine Frage: Kann ich nach einer Entlassung aus eigenem Antrieb erneut verbeamtet werden?
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Re: Wiederverbeamtung nach Kündigung
Hallo,
wenn es so dringend und dir der Wechsel so wichtig ist, würde ich mich nicht auf ein Forum verlassen, sondern eine anwaltliche Beratung (ca. 50 - 200€) beim Fachanwalt für Verwaltungsrecht einholen.
Zuvor könntest du noch versuchen, ob dir in HH dazu Auskunft gegeben werden kann, ob du bei der konkreten Stelle verbeamtet würdest, wenn du zuvor in NRW auf eigenen Wunsch entlassen werden würdest.
Trotzdem bliebe ein Restrisiko, weil HH dir die Auskunft vermutlich nicht schriftlich geben wird.
LG, L.
wenn es so dringend und dir der Wechsel so wichtig ist, würde ich mich nicht auf ein Forum verlassen, sondern eine anwaltliche Beratung (ca. 50 - 200€) beim Fachanwalt für Verwaltungsrecht einholen.
Zuvor könntest du noch versuchen, ob dir in HH dazu Auskunft gegeben werden kann, ob du bei der konkreten Stelle verbeamtet würdest, wenn du zuvor in NRW auf eigenen Wunsch entlassen werden würdest.
Trotzdem bliebe ein Restrisiko, weil HH dir die Auskunft vermutlich nicht schriftlich geben wird.
LG, L.
Re: Wiederverbeamtung nach Kündigung
Ja danke...ich verlasse mich natürlich nicht nur auf ein Forum
Hole mir nur so viele Meinungen ein, wie es geht...bisher sagen alle dasselbe. Wird prinzipiell gemacht, versichern zu 100% kanns natürlich keiner...aber danke!
Hole mir nur so viele Meinungen ein, wie es geht...bisher sagen alle dasselbe. Wird prinzipiell gemacht, versichern zu 100% kanns natürlich keiner...aber danke!
Re: Wiederverbeamtung nach Kündigung
Hallo,
ich habe deinen Eintrag im Forum "Wiederverbeamtung nach Kündigung" gelesen. Ich mache gerade das Gleiche von BW nach Niedersachsen.
Hast du noch ein wenig was erfahren können ? Evtl. können wir uns ja auch einmal austauschen...
Gerne kannst du auch eine PN schicken.
Viele Grüße
ich habe deinen Eintrag im Forum "Wiederverbeamtung nach Kündigung" gelesen. Ich mache gerade das Gleiche von BW nach Niedersachsen.
Hast du noch ein wenig was erfahren können ? Evtl. können wir uns ja auch einmal austauschen...
Gerne kannst du auch eine PN schicken.
Viele Grüße