Hallo zusammen,
zunächst einmal ein Gruß in die große Runde, ich bin neu hier und hoffe auf viele Anregungen und Erfahrungen, die man hier sammeln kann.
Nun zu meiner Frage:
In welchen Bundesländern wird Justizverwaltungsbeamten mit Verwendung innerhalb einer Justizvollzugsanstalt die sogenannte "Gitterzulage" gewährt?
Die Frage stelle ich vor dem Hintergrund, da mir diese Zulage auf Antrag abgelehnt wurde und auch im Widerspruchsverfahren eine Ablehnung erfolgte. Ohne jetzt im Detail auf die Gründe einzugehen, so lag der Tenor jedoch auf dem fehlenden regelmässigen Umgang mit Gefangenen und der fehlenden Tätigkeit im Vollzugsdienst.
Obgleich ich innerhalb der Justizvollzugsanstalt meinen Büroraum habe, rechtfertige dies ("...hinter Mauern und Gittern...") alleine nicht eine Gewährung dieser Zulage.
Mich würde zunächst einmal interessieren, wie es generell in anderen Bundesländern geregelt ist.
Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein
"Gitterzulage" für Beamte im mittleren Verwaltungsdienst
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Re: "Gitterzulage" für Beamte im mittleren Verwaltungsdienst
In Sachsen wird diese Zulage an alle gezahlt, die innerhalb der Mauern zu tun haben, egal welcher Status. Auch die Mitarbeiter in der offenen Abteilung erhalten diese Zulage, obwohl sie außerhalb arbeiten, hier gilt das Gebäude an sich als Anspruchsvoraussetzung. Lediglich den Anwärtern wurde sie für die Zeit der Abordnung an die Justizvollzugsschule entzogen, aber das ist soweit rechtens.