Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
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Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
Hallo,
ich habe in einem anderen Thread bereits geschrieben, dass ich aufgrund eines Dienstunfalls schon längere Zeit krankgeschrieben bin.
Innerhalb der Zeit der AU lief mein Teilzeitantrag aus. In meinem Bundesland und bei meiner Behörde ist es seit einigen Jahren so geregelt, dass Teilzeitanträge für 2 Jahre gelten.
Bei einer Rechtsberatung und bei Rücksprache mit der Personalvertretung wurde mir versichert, dass - sofern ich den TZ-Antrag nicht neu stelle / verlängere - dieser automatisch auslaufe und ich wieder Vollzeit bezahlt werden müsste.
Seitens der Behörde wird das Gegenteil behauptet:
Während einer Krankschreibung könne ich nicht auf Vollzeit gestuft werden.
Welche Auskunft ist nun richtig?
Hat jemand von euch das entsprechende Gesetz (hier Bremen) zur Hand oder kann mir einen Tipp geben, wo ich dies finde?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG L.
ich habe in einem anderen Thread bereits geschrieben, dass ich aufgrund eines Dienstunfalls schon längere Zeit krankgeschrieben bin.
Innerhalb der Zeit der AU lief mein Teilzeitantrag aus. In meinem Bundesland und bei meiner Behörde ist es seit einigen Jahren so geregelt, dass Teilzeitanträge für 2 Jahre gelten.
Bei einer Rechtsberatung und bei Rücksprache mit der Personalvertretung wurde mir versichert, dass - sofern ich den TZ-Antrag nicht neu stelle / verlängere - dieser automatisch auslaufe und ich wieder Vollzeit bezahlt werden müsste.
Seitens der Behörde wird das Gegenteil behauptet:
Während einer Krankschreibung könne ich nicht auf Vollzeit gestuft werden.
Welche Auskunft ist nun richtig?
Hat jemand von euch das entsprechende Gesetz (hier Bremen) zur Hand oder kann mir einen Tipp geben, wo ich dies finde?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG L.
Re: Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
Anders rum wird ein Schuh draus. Die Personalabteilung soll bitte darlegen wie sie darauf kommt.
Beide Parteien haben schriftlich vereinbart das vom 01.03.2013 - 28.02.2015 der Beamte nur 50 % Dienst leistet, die Behörde dafür nur 50 % Sold zahlt.
Klare Befristung, nach Ablauf der Frist wird der alte Zustand wieder hergestellt.
Beide Parteien haben schriftlich vereinbart das vom 01.03.2013 - 28.02.2015 der Beamte nur 50 % Dienst leistet, die Behörde dafür nur 50 % Sold zahlt.
Klare Befristung, nach Ablauf der Frist wird der alte Zustand wieder hergestellt.
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Re: Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
Völlig richtig. Daran gibt es keinerlei Zweifel. Schau dir mal den Bescheid an, den du damals bekommen hast.sdh1807 hat geschrieben:Anders rum wird ein Schuh draus. Die Personalabteilung soll bitte darlegen wie sie darauf kommt.
Beide Parteien haben schriftlich vereinbart das vom 01.03.2013 - 28.02.2015 der Beamte nur 50 % Dienst leistet, die Behörde dafür nur 50 % Sold zahlt.
Klare Befristung, nach Ablauf der Frist wird der alte Zustand wieder hergestellt.
Solltest du keine Vollzeitbezüge erhalten, fordere deine Behörde nachweislich schriftlich auf, unverzüglich die korrekte Besoldung nach dem entsprechenden Besoldungsgesetz zu zahlen.
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Re: Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
Hallo und vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe das Gesetz, das dem TZ-Antrag zugrunde liegt / lag, herausgesucht. Dort steht zwar, dass der DH die Stundenzahl bei Vorliegen bestimmter Gründe auch innerhalb der Zeit der Befristung erhöhen darf, aber von einer automatischen Verlängerung der TZ bei bestimmten Gründen ist nicht die Rede.
M.E. müsste es dazu ja mindestens einen Hinweis geben, sodass der Antragsteller informiert ist, falls er während der Laufzeit krank wird ...
Mir wurde die Aufforderung, rückwirkend den TZ-Antrag zu verlängern, zugeschickt. Als Begründung wurde schriftlich genannt, ich erhielte ja auch entsprechend gekürzte (entsprechend der Std.reduzierung) Bezüge seit x.x.xx
Davor steht: "mit Bescheid vom x.x.xx wurde Ihnen Teilzeitbeschäftigung mit x Std. vom x.x.xx bis x.x.2014 genehmigt."
Ich werde so verfahren wie von euch geraten (warte noch Antwort der Personalvertretung ab) und per Einschreiben Rückschein volle Bezüge beantragen - es sei denn, ich bekomme noch einen anderen Rat?
Danke! LG, L.
Ich habe das Gesetz, das dem TZ-Antrag zugrunde liegt / lag, herausgesucht. Dort steht zwar, dass der DH die Stundenzahl bei Vorliegen bestimmter Gründe auch innerhalb der Zeit der Befristung erhöhen darf, aber von einer automatischen Verlängerung der TZ bei bestimmten Gründen ist nicht die Rede.
M.E. müsste es dazu ja mindestens einen Hinweis geben, sodass der Antragsteller informiert ist, falls er während der Laufzeit krank wird ...
Mir wurde die Aufforderung, rückwirkend den TZ-Antrag zu verlängern, zugeschickt. Als Begründung wurde schriftlich genannt, ich erhielte ja auch entsprechend gekürzte (entsprechend der Std.reduzierung) Bezüge seit x.x.xx
Davor steht: "mit Bescheid vom x.x.xx wurde Ihnen Teilzeitbeschäftigung mit x Std. vom x.x.xx bis x.x.2014 genehmigt."
Ich werde so verfahren wie von euch geraten (warte noch Antwort der Personalvertretung ab) und per Einschreiben Rückschein volle Bezüge beantragen - es sei denn, ich bekomme noch einen anderen Rat?
Danke! LG, L.
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Re: Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
Nochmals großen Dank!
Ich habe gestern ein Schreiben abgegeben, mich darauf berufen, dass in den §§ nichts zu einer automatischen Verlängerung der TZ zu finden ist und die Rechtsgrundlage erfragt. Telefonisch wurde mir nun mitgeteilt, dass die Vollzeitbezahlung (rückwirkend) angewiesen wurde. Das ging flott - nun winkt eine Nachzahlung für 8 Monate - und ich hab eine Sorge vom Hals.
LG, L.
Ich habe gestern ein Schreiben abgegeben, mich darauf berufen, dass in den §§ nichts zu einer automatischen Verlängerung der TZ zu finden ist und die Rechtsgrundlage erfragt. Telefonisch wurde mir nun mitgeteilt, dass die Vollzeitbezahlung (rückwirkend) angewiesen wurde. Das ging flott - nun winkt eine Nachzahlung für 8 Monate - und ich hab eine Sorge vom Hals.
LG, L.
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Re: Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
Prima. Da es sich um einen eindeutigen Bearbeitungsfehler handelt, bitte fachkundigen Rat wegen Schadenersatz einholen (auch Verzinsung der Nachzahlung).
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Re: Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
Von Schadenersatz hab ich in einem solchen Zusammenhang noch nie gehört, auch nicht, dass Anspruch auf Verzinsung bestünde (befürchte eher, dass die Steuer wegen hoher Nachzahlung stärker zuschlägt).
Hast du einen Tipp, wo ich etwas dazu nachlesen könnte?
Auf jeden Fall danke ich dir für den Hinweis.
LG, L.
Hast du einen Tipp, wo ich etwas dazu nachlesen könnte?
Auf jeden Fall danke ich dir für den Hinweis.
LG, L.
- Baumschubser
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Re: Teilzeitantrag befristet ist ausgelaufen - und nun?
Zinsen gibts keine, auch wenn man ggf. einen Monat lang mit weniger Geld auskommen musste. In akuten Fällen werden Nachzahlungen auch gesondert angewiesen und man muss nicht bis zum nächsten Geldtag warten.