Dienstunfall

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whiskymixer
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Dienstunfall

Beitrag von whiskymixer »

Sehr geehrte Gemeinde, ich habe einige Fragen, die der fachkundigen Beantwortung bedürfen.
Vor einigen Jahren war ich bei einem Einsatz involviert, bei dem ein PB quasi "Amok" lief. Nach einem Erstkontakt und körperlicher Auseinandersetzung hat sich der Betreffende selbst vor mir erschossen. Seit der Zeit hab ich kaum noch geschlafen, war immer (Tag / Nacht/Zusatzdienste/ Überstunden) am arbeiten bis zum Zusammenbruch. Letztes Jahr hat mir ein Spezialist erklärt, daß das Ganze ein Ergebnis des Geschehens war und ich dies als Dienstunfall melden muss. Wie gesagt getan - die Dienststelle erhielt die förmliche Meldung und nichts passierte. Selbst intern hat man die Schriftstücke monatelang liegen lassen. Einzigste Auskunft war: "wenn Du was willst, mußt Du einen Anwalt einschalten". Was wäre denn die vorschriftenkomformste Lösung und welche Rechte hat man denn eigentlich?
whiskymixer
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Re: Dienstunfall

Beitrag von whiskymixer »

Vielen Dank für die Antwort.
Diesen Link fand ich auch bereits vor einigen Tagen.
Ungeklärt ist in meinem Anliegen:
- wie das Verzögern / Verweigern einer entsprechenden DU-Untersuchung zu werten ist.
- wer letztendlich die Kosten bei einer ev. Beauftragung eines Anwalts trägt,
- wie die weitere dienstliche Verwendung trotz eines im Raum stehenden GdB aussehen könnte ...usw.
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tiefenseer
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Re: Dienstunfall

Beitrag von tiefenseer »

- wie das Verzögern / Verweigern einer entsprechenden DU-Untersuchung zu werten ist.

Hier kann man unterschiedlichste Argumente ins Feld führen...warum...wieso...weshalb...nicht

Viel entscheidende ist die Frage, was kann ich tun, um meine Ansprüche geltend zu machen?
Ich würde die entsprechende Stelle anschreiben und unter einer Fristsetzung auffordern mir den Stand der "Untersuchung" mit zu teilen.
Das kann ich eigenständig machen oder einen RA beauftragen.
Da es hier jedoch um weitreichende Konsequenzen geht, würde ich das grundsätzlich in die Hände eine Anwaltes geben.

- wer letztendlich die Kosten bei einer ev. Beauftragung eines Anwalts trägt,

Die Kosten trägt grundsätzlich erst einmal der, der einen RA beauftragt.
Solltest du Klage vor Gericht einreichen, um Deine Ansprüche durchsetzen zu können und in diesem Verfahren als Sieger hervor gehen trägt die Beklagtenseite u.a. auch die Kosten für Deinen RA.

- wie die weitere dienstliche Verwendung trotz eines im Raum stehenden GdB aussehen könnte ...usw.

Die weitere dienstliche Verwendung ist mit dem Status des Betroffenen eng verbunden.
Bei Vollzugsbeamte ist eine GdB nicht besonders vorteilhaft. Der DH wird z.B. bei einem Polizei- oder Feuerwehrbeamten sagen ...er/sie ist den besonderen Anforderungen nicht mehr gewachsen und eine geeignete Stelle für diese Person ist nicht möglich...Konsequenz: vorzeitige Pensionierung.
Ob der Dienstunfall ursächlich dafür ist ist für den DH eher sekundär. Will der Betroffene mehr so kann er/sie sich das ja vor Gericht erstreiten.
Aus eigenem Erleben weiß ich, dass eine GdB eher hinderlich als förderlich ist.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
egyptwoman
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Re: Dienstunfall

Beitrag von egyptwoman »

"Der DH wird z.B. bei einem Polizei- oder Feuerwehrbeamten sagen ...er/sie ist den besonderen Anforderungen nicht mehr gewachsen und eine geeignete Stelle für diese Person ist nicht möglich" - Zitatende
Oder er sagt: die Möglichkeit der Weiterverwendung zb. in der Verwaltung ist noch möglich, versucht dich da reinzubringen, zwingt dir nötigenfalls ne erneute Ausbildung auf (was er aufgrund des Beamtengesetzes durchaus darf und der Beamte- sofern kein Gutachten vorliegt das auch dies nicht möglich ist aufgrund der psychischen oder körperlichen Belastung nicht möglich ist - auch machen muss).
Würde auch raten nen Anwalt einzuschalten, solltest du im Gewerkschaftsbund sein @whiskymixer, kannst du dir darüber einen Anwalt suchen der sich mit deinem Fall befasst, indem Fall trägt der Beamtenbund die Kosten, die über die Beiträge der Mitglieder finanziert werden oder du hast ne Rechtsschutzversicherung.
Viel Glück jedenfalls und gute Besserung
whiskymixer
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Re: Dienstunfall

Beitrag von whiskymixer »

Na vielen Dank erstmal für die Nachrichten - klingt ja nicht so erfrischend.

Als Extrakt bleibt also festzuhalten, daß der DH seiner gesetzlichen Pflicht zur Unfalluntersuchung nicht nachkommen muß.
Der Beamte, der seine Gesundheit eingesetzt hat, darf sich weiterhin über Dritte kümmern und muss warten was passiert.
Hinsichtlich der Abschlüsse bei Vollzug und Verwaltung gibt es ja keinen akademischen Unterschiede (beide endeten ehemals als Dipl. VerwW).
Würde dies die Angelegenheit glätten?

Und Pension? Keine Ahnung, was da als Einkommen bleiben würde.
egyptwoman
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Re: Dienstunfall

Beitrag von egyptwoman »

Doch muss er schon, aber ich denke du bist lange genug bei dem "Verein" das du weißt das die Mühlen der Behörden in Fällen wie deinem eher sehr langsam mahlen, deshalb würd ich dir auch dringend empfehlen einen RA zu Rate zu zielen, der dann deine Interessen vertritt, dann geht das ganze unter Umständen auch etwas schneller.
Was du an Pension bekommst kannst du dir über deine Bezügestelle ausrechnen lassen, wenn das ganze aber ein Dienstunfall war und du aufgrund dessen nicht mehr in der Lage bist deinen Dienst weiter auszuführen, dürfte es auf jedenfall mehr sein als die Mindestpension.
Wie schon gesagt, schalte einen Anwalt ein (leider hat man heutzutage kaum noch die Möglichkeit ohne auszukommen, muss diese Erfahrung leider auch grad machen), damit bist du immer auf der sicheren Seite, der hat mehr Ahnung von dem ganzen Prozedere, allein schaffst du es nicht gegen den DH anzukommen.
Drück dir die Daumen das bald eine für alle Seiten einvernehmliche Lösung gefunden wird und sich dein Gesundheitszustand nicht verschlechtert.

LG egyptwoman
whiskymixer
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Re: Dienstunfall

Beitrag von whiskymixer »

habe ichen RA beauftragt, denn diese vertuschungstaktik muss ein ende haben. letztlich geht es um die gesundheit, die kann man sich in den wenigsten fällen kaufen.
und ich muss und will hier niemand erklären, wie man sich nach so einer geschichte in nahdistance fühlt. daß man nur nützlich ist, solange man ohne probleme arbeitet, habe ich auch schon erkannt. aber daß man berechtigte ansprüche unter'n tisch kehrt und bearbeitungen ablehnt, daß ist meiner meinung nach ein dicker hund.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfall

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo, es ist sicher gut, dass du einen Anwalt eingeschaltet hast. Mache dich parallel aber selber schlau, wenn du dir nicht sehr sicher bist, dass dein RA sehr erfahren mit qualifizierten Diesntunfällen (am besten speziell bei Pol) ist.

Es kann nicht schaden, sich selber auszukennen.
Ich hatte auch einen (ganz anderen, nicht Pol, kein tätlich. Angriff o.ä.) Dienstunfall.
M.E. ist tiefenseers Auskunft soweit richtig.

Mit GdB hat dein Fall momentan nichts zu tun, oder?
Hast du einen Antrag auf SchwB gestellt? (Hab ich das übersehen?)

Lies dich bei dem genNnten Link ein zum qualifizierten Dienstunfall.
Es wird nicht leicht, dein Recht zu erkämpfen und anerkannt zu bekommen, dass ein qualifiziert. DUnfall mit unfallbedingter Folge einer PTBS vorliegt.
Falls der Dienstunfall anerkannt wird, wird im Verlauf eine MdE festgelegt.
Beim qualif. Dienstunfall ist die Höhe sehr entscheidend für die späteren Finanzen, Sonderregelung ab 50% MdE (GdS)
(nicht verwechseln mit GdB).

Informiere dich über geltende Fristen, auch bzgl Unfallausgleich, den du beantragen musst, er verfällt andernfalls innerhalb einer Frist (m.W. 4 J.).

Sorge für fundierte Arztberichte. Du wirst sie brauchen. Bei amtlich beauftragten Begutachtungen reichst du die dir wichtigen Berichte vorab ein.
Wenn ich richtig verstanden habe, scheint eine PTBS vorzuliegen. Kläre das mit Fachärzten. Suche die dir zustehende therapeutische Hilfe, damit es dir irgendwann wieder besser geht.

Wichtig beim Vorgehen: regle nichts telefonisch! Du weißt nicht, was notiert wird und in der Akte landet.
Lasse dir immer alle Arztberichte geben.
Vor einer Ärztlichen Begutachtung hast du das Recht, den Gutachtenauftrag mit den Fragestellungen zu erhalten.

Im späteren Verlauf ist wichtig, dass Akteneinsicht genommen wird - zB bevor du einen Widerspruch einlegst.

Lass dich nicht unterkriegen, ich wünsche dir die nötige Kraft und auch gute Besserung!
LG, L.
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tiefenseer
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Re: Dienstunfall

Beitrag von tiefenseer »

Hall whiskymixer,

ich verstehe nicht, warum du es so pessimistisch betrachtest?
Denn anders kann ich deine Aussage nicht deuten:
whiskymixer hat geschrieben: Als Extrakt bleibt also festzuhalten, daß der DH seiner gesetzlichen Pflicht zur Unfalluntersuchung nicht nachkommen muß.
Im Übrigen ist eben nicht so, wie du schreibst!!!
Natürlich muss er dem nachkommen - heißt Dein(e) Vorgesetzen(r) haben die Pflicht den DU schriftlich fest zu halten. Deine "Aufgabe" ist es das zu kontrollieren - also werde aktiv und fordere den Nachweis der Aufnahme ein. Sollte es nicht freiwillig geschehen, so kann das auch über eine richterliche Entscheidung erfolgen.
Jeder vertane Tag ist ein Tag näher zur Verjährung!

Und - ich kann dem nur zustimmen was Dienstunfall_L geschrieben hat.

Wie hast du treffend geschrieben....die gesundheit, die kann man sich in den wenigsten fällen kaufen...

Nur weil da einige Vorgesezte bei Dir der Meinung sind über den Dingen stehen zu müssen und das eine oder andere nicht für notwendig betrachten - denen solltest du zeigen wo ihre wahre Verantwortung liegt...so sie denn deine U-Anzeige noch nicht aufgenommen oder weiter geleitet haben....
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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