Ich kenn über ein Dutzend Leute, die nicht mehr in einer Behandlung sind, weil u.a. die Beihilfe eine Kostenübernahme aufgrund der Tatsache, dass der DH diese Leute eben wegen eines Gutachten des AA für dienstunfähig hielten.dibedupp hat geschrieben:Ich kenne persönlich Leute, die wegen Depressionen in den Ruhestand versetzt wurden. Die waren aber auch nach der Zurruhesetzung weiter in Behandlung. Eine wundersame Heilung auf Grund der Zurruhesetzung gab es da nicht.
Von denen hatten auch welche Rückfälle und musst wegen des Zusammenbruchs in die Klinik. Die waren aber nicht in der Lage, schon am nächsten Tag jn Foren zu posten. Da gabs den ersten Kontakt wieder nach einer Woche.
Andererseits - warum soll ich eine kostenintensive Behandlung fortsetzen, wenn die Quelle meiner seelischen Belastung -u.a. Mobbing am AP - beseitigt ist? -Deren Logik entzieht sich mir - vor allem unter dem Aspekt einer aktuellen Befunderhebung für den AA.
Torquemada ---genau das was Du in Deinem Beispiel beschreibst genau das durchlebt nun egyptwoman derzeit.
Ich weiß, dass sie zu keiner Zeit einen wesentlichen Fehler beging, der ihr nun auf die Füße fallen könnte und doch werden ihr unterschwellig „angedichtet“ bombastische Fehler begangen zu haben.
Amtsdackel hat es so schön beschrieben…wir, die Ruheständler sind noch nicht tot und es liegt in unseren Händen wie wir unseren „Lebensabend“ bestimmen. Wenn der DH keine Einwendungen, wie im Fall egyptwoman, hatte, wo wir unseren Lebensabend verbringen so trägt er die Verantwortung in jeglicher Art, wenn er eine Reaktivierung praktiziert.
Tja...dibedupp's hier erwähnter Kommentar ist wieder ein klassisches Beispiel für Vorurteile... Es gibt unzählige Gründe, warum sich jemand so oder so verhält. Als Unbeteiligter daraus ein Wertung vor zu nehmen?
Da halte ich es lieber damit: Der beste Weg zur Wahrheit ist, die Dinge so zu betrachten, wie sie sind, und nicht so, wie wir schließen, dass sie zu sein hätten, wie wir sie uns vorstellen oder wie wir von anderen gelehrt wurden, sie uns vorzustellen.