Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte dringend Hilfestellung bezüglich einer Frage im Beamtenrecht.
Kann eine Versetzung zu einem anderen Dienstherren rückgängig gemacht werden. Geht dies auch, wenn der neue Dienstherr mir schon eine neue Urkunde B.a.L. ausgehändigt hat und ich diese angenommen habe?
Versetzung 01.02.08, Urkunde B.a.L. 01.03.2008, Bundesland ist NRW
Die Frage wäre 1. ob die Versetzung rückgängig zu machen ist und 2. unter welchen Voraussetzungen?
Ich meine mal was von einer 6 Monatsfrist gehört zu haben, wonach der neue Dienstherr die Versetzung zurücknehmen kann?
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Sven
Versetzung rückgängig machen?
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