und nochmal Reaktivierung
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Re: und nochmal Reaktivierung
...es dürfte doch allseits bekannt sein, dass sich bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit etwaige Interessen des Dienstherrn anschließen, teils auch verpflichtend für ihn sind . Dehört eben die amtsärztliche Untersuchung in bestimmten Rhytmen hinzu oder eben auch unter Anwendung des § 44 Abs. 6 BBG....
DAnn gabs/gibts ja auch noch solche Sachen der angeblichen Mitbestimmung.....
hier z. B. nachlesbar
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 56305.html (ist nur beispielhaft).
Fakt ist jedoch, dass man sich in einer z. B. solch hier vorliegenden Situation grundsätzlich mit der Problematik und mit sich selbst auseinander setzen sollte und das bedeutet eben auch, die "Nachweisbarkeit der Dienstunfähigkeit" ggf. zu erhalten...was nicht minder heißt, in etwaigen Abständen den Doc/Therapeuten aufzusuchen (das wäre die eigene Absicherung). Andererseits sichert sich der DH auch ab....so beginnt ein schwerer Kampf/Kreislauf u. ggf. der erneute Gang in die Dienstunfähgigkeit während einer hoffentlich längeren Wiedereingliederungphase...
Einen sicheren Anteil am ganzen Prozedere hat man nun einmal selbst auch.... da bedarfs der Einsicht und einem Handeln....
Grüssle Gerda
DAnn gabs/gibts ja auch noch solche Sachen der angeblichen Mitbestimmung.....
hier z. B. nachlesbar
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 56305.html (ist nur beispielhaft).
Fakt ist jedoch, dass man sich in einer z. B. solch hier vorliegenden Situation grundsätzlich mit der Problematik und mit sich selbst auseinander setzen sollte und das bedeutet eben auch, die "Nachweisbarkeit der Dienstunfähigkeit" ggf. zu erhalten...was nicht minder heißt, in etwaigen Abständen den Doc/Therapeuten aufzusuchen (das wäre die eigene Absicherung). Andererseits sichert sich der DH auch ab....so beginnt ein schwerer Kampf/Kreislauf u. ggf. der erneute Gang in die Dienstunfähgigkeit während einer hoffentlich längeren Wiedereingliederungphase...
Einen sicheren Anteil am ganzen Prozedere hat man nun einmal selbst auch.... da bedarfs der Einsicht und einem Handeln....
Grüssle Gerda
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Re: und nochmal Reaktivierung
... jeder neue Vorgesetzte - das mal so nebenbei - klatscht doch sicher vor Freude in die Hände wenn er einen Beamten der wegen Depressionen im Ruhestand war und auch schonmal nen Suizidversuch begangen hat (das wird der neue Vorgesetzte mit Sicherheit erfahren und wie schnell das dann im neuen Kollegenkreis rumgeht dürfte auch allgemein bekannt sein, der Buschfunk funktioniert ja schneller als man zum Dienst erscheinen kann) und das man solche Kollegen nicht unbedingt mit heller Freude aufnimmt, weil ja auch immer wieder die Gefahr längerer Ausfälle oder eben eine erneute Zurruhestandssetzung möglich ist, dürfte meines erachtens auch klar sein. Ich glaub jeder weiß wie der Laden läuft und unsichere Beamte, die unter Umständen immer wieder länger ausfallen und somit eher eine Belastung für die anderen Kollegen sind, die dann die Arbeit mitmachen müssen, sind wohl in keiner Dienststelle gern gesehen. Vorschriften und Gesetze hin oder her, wie Tiefenseer schon geschrieben hat: Der DH KANN eine Reaktivierung veranlassen muss er aber nicht, nichtmal aufgrund des Gutachtens eines AA.
Mal weitergedacht, ein Beamter der sich selbst nicht dienstfähig fühlt, wird wohl bei einer zwangsweisen Reaktivierung was machen? Richtig, wieder zum Arzt gehen und das ganze Prozedere beginnt von vorn.
Was soll jetzt also das ganze bringen? Ich soll probeweise in den neuen Job gehen und man will schauen ob ich dafür geeignet bin. So und nun? Was wenn ich dafür nicht geeignet bin? Wieder anderer Job, wieder andere Stadt u.U. falls es in derselben Stadt nichts gibt? Wenn doch Eignung bescheinigt wird, soll man erneut 2 Jahre auf die Schulbank gehen, ich bin keine 30 mehr sondern wäre dann bei (alles theoretisch) Beginn der Ausbildung 46 und Ende der Ausbildung 48 und was passiert wenn man die Ausbildung nicht schafft, sicher ist, meinen Beamtenstatus werd ich nicht verlieren, also mich dadurch rauskegeln zu können is nicht, da ich die Ausbildung ja nicht als Anwärter sondern als Lebenszeitbeamter absolviere. Was dann? Dann könnt ich den Job ja wohl auch nicht voll bzw gar nicht machen da ich die notwendige Befähigung nicht hätte. Und selbst wenn man die Ausbildung besteht, es wird einem keine Übernahmegarantie gegeben. Also nach Ausbildung keine Übernahme und Freistellung von Job oder wie soll das ganze Aussehen? Bin dann fast 50 und bekanntlicherweise ist man da auch nicht mehr so aufnahmefähig wie mit Anfang oder Mitte 30.
Deshalb mein Grübeln, warum das ganze? Abgesehen davon das das alles den Dienstherrn mehr Geld kostet als es am Ende einen wirklichen Nutzen hat.
Mal weitergedacht, ein Beamter der sich selbst nicht dienstfähig fühlt, wird wohl bei einer zwangsweisen Reaktivierung was machen? Richtig, wieder zum Arzt gehen und das ganze Prozedere beginnt von vorn.
Was soll jetzt also das ganze bringen? Ich soll probeweise in den neuen Job gehen und man will schauen ob ich dafür geeignet bin. So und nun? Was wenn ich dafür nicht geeignet bin? Wieder anderer Job, wieder andere Stadt u.U. falls es in derselben Stadt nichts gibt? Wenn doch Eignung bescheinigt wird, soll man erneut 2 Jahre auf die Schulbank gehen, ich bin keine 30 mehr sondern wäre dann bei (alles theoretisch) Beginn der Ausbildung 46 und Ende der Ausbildung 48 und was passiert wenn man die Ausbildung nicht schafft, sicher ist, meinen Beamtenstatus werd ich nicht verlieren, also mich dadurch rauskegeln zu können is nicht, da ich die Ausbildung ja nicht als Anwärter sondern als Lebenszeitbeamter absolviere. Was dann? Dann könnt ich den Job ja wohl auch nicht voll bzw gar nicht machen da ich die notwendige Befähigung nicht hätte. Und selbst wenn man die Ausbildung besteht, es wird einem keine Übernahmegarantie gegeben. Also nach Ausbildung keine Übernahme und Freistellung von Job oder wie soll das ganze Aussehen? Bin dann fast 50 und bekanntlicherweise ist man da auch nicht mehr so aufnahmefähig wie mit Anfang oder Mitte 30.
Deshalb mein Grübeln, warum das ganze? Abgesehen davon das das alles den Dienstherrn mehr Geld kostet als es am Ende einen wirklichen Nutzen hat.
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Re: und nochmal Reaktivierung
Lass dich von Anfang an wegen deiner bestehenden psychischen Belastungen vom Arzt krankschreiben. Wenn du dann einen Platz bei einem Psychiater hast, schreibt der eben ein kurzes Gutachten. Die ganze Geschichte ist doch aus Sicht des Dienstherrn blödsinnig. Zwar muss dieser prüfen, ob eine Reaktivierung stattfinden kann. Kommt dann aber einer ohne alle Atteste an, ist der Amtsarzt überfordert.
Da läuft das bei der Telekom schon anders. Die dort beauftragte BAD-Truppe wird den Teufel tun und einen wegen Depressionen in den Ruhestand versetzten zur Aktivierung vorzuschlagen. Auch wenn der nur einen Einzeiler vom Hausarzt dabei hat.
Das ganze erinnert mich an die Musterungsärzte zur Zeit des Kalten Krieges: alleine habe die keinen, der mit T4 eingestuft war, auf T5 gestuft. Wenn aber ein Attest vom Hausarzt um die Ecke dabei war, lief das problemlos. BLOSS selbst keine Verantwortung übernehmen.
Da läuft das bei der Telekom schon anders. Die dort beauftragte BAD-Truppe wird den Teufel tun und einen wegen Depressionen in den Ruhestand versetzten zur Aktivierung vorzuschlagen. Auch wenn der nur einen Einzeiler vom Hausarzt dabei hat.
Das ganze erinnert mich an die Musterungsärzte zur Zeit des Kalten Krieges: alleine habe die keinen, der mit T4 eingestuft war, auf T5 gestuft. Wenn aber ein Attest vom Hausarzt um die Ecke dabei war, lief das problemlos. BLOSS selbst keine Verantwortung übernehmen.
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Re: und nochmal Reaktivierung
Du fragst:
Aber - ich behaupte mal, dass ein wesentlicher Grund dafür dies ökonomischen Zwängen geschuldet ist.
Die Politik erklärt dem öffentlichen Dienst, dass nicht genügend Geld zur Verfügung steht.
Ergo es werden Stellen abgebaut. Die kann man u.a. mit der vorzeitigen Pensionierung von "Dauerkranken" erreichen. Da Politiker keine Menschen sind, die vorausschauend und effektiv denken, ist mit dem Entledigen dieser Dauerkranken eine Menge an Geld eingespart worden.
Nun hat die Geldsparpolitik natürlich auch zur Folge gehabt, dass die Neueinstellungen reduziert wurden.
Langsam aber stetig gehen ältere Beamte in den regulären Ruhestand und die Zahl derer wird in den kommenden 10 Jahren gewaltig steigen.
Bereits jetzt ist das in einzelnen Bereichen des öffent. Dienstes spürbar.
Ja und nun erinnert man sich an die Beamten, die wegen einer Dienstunfähikeit in den Ruhestand gingen.
Diese zu reaktivieren kostet der öffentlichen Hand weniger und ist effektiver gegenüber einer Neueinstellung.
Man bedient sich jetzt er gleichen Instrumentarien, die auch eine Pensionierung angeleiert hatten.
Richter werden mit ziehen, weil sie u.a. selbst Betroffene diese Sparzwanges waren (sind) und frei und unabhängig hat m.E. noch kein Richter sein Urteil gesprochen...schon gar nicht im Verwaltungsgericht...
Und wer da nicht taff ist und dieses wundersame Spiel ...Bäumchen wechsle dich... nicht durchschaut, der wird ein Opfer dieser Maschinerie...
Jeder mag sich nun sein eigenes Urteil bilden...ich habe an Deiner Lebensgeschichte gelernt...Fürsorge des Dienstherren in meiner Sache...Fehl am Platz...mir etwas Gutes tun...glaub ich nicht...
Ein großer Philosoph hat mal gesagt: Die Menschen machen ihre eigene Geschichte aber nicht auf die Art und Weise, wie sie ihnen gefällt, sondern durch Umstände, die sie nicht selbst gewählt haben."
..in diesem Sinne...Logik gab es schon immer, aber nicht immer in einer logischen Form
Ich habe dafür keine Begründung, die eine 100%ige Antwort zur Folge hat.egyptwoman hat geschrieben:... warum das ganze? Abgesehen davon das das alles den Dienstherrn mehr Geld kostet als es am Ende einen wirklichen Nutzen hat.
Aber - ich behaupte mal, dass ein wesentlicher Grund dafür dies ökonomischen Zwängen geschuldet ist.
Die Politik erklärt dem öffentlichen Dienst, dass nicht genügend Geld zur Verfügung steht.
Ergo es werden Stellen abgebaut. Die kann man u.a. mit der vorzeitigen Pensionierung von "Dauerkranken" erreichen. Da Politiker keine Menschen sind, die vorausschauend und effektiv denken, ist mit dem Entledigen dieser Dauerkranken eine Menge an Geld eingespart worden.
Nun hat die Geldsparpolitik natürlich auch zur Folge gehabt, dass die Neueinstellungen reduziert wurden.
Langsam aber stetig gehen ältere Beamte in den regulären Ruhestand und die Zahl derer wird in den kommenden 10 Jahren gewaltig steigen.
Bereits jetzt ist das in einzelnen Bereichen des öffent. Dienstes spürbar.
Ja und nun erinnert man sich an die Beamten, die wegen einer Dienstunfähikeit in den Ruhestand gingen.
Diese zu reaktivieren kostet der öffentlichen Hand weniger und ist effektiver gegenüber einer Neueinstellung.
Man bedient sich jetzt er gleichen Instrumentarien, die auch eine Pensionierung angeleiert hatten.
Richter werden mit ziehen, weil sie u.a. selbst Betroffene diese Sparzwanges waren (sind) und frei und unabhängig hat m.E. noch kein Richter sein Urteil gesprochen...schon gar nicht im Verwaltungsgericht...
Und wer da nicht taff ist und dieses wundersame Spiel ...Bäumchen wechsle dich... nicht durchschaut, der wird ein Opfer dieser Maschinerie...
Jeder mag sich nun sein eigenes Urteil bilden...ich habe an Deiner Lebensgeschichte gelernt...Fürsorge des Dienstherren in meiner Sache...Fehl am Platz...mir etwas Gutes tun...glaub ich nicht...
Ein großer Philosoph hat mal gesagt: Die Menschen machen ihre eigene Geschichte aber nicht auf die Art und Weise, wie sie ihnen gefällt, sondern durch Umstände, die sie nicht selbst gewählt haben."
..in diesem Sinne...Logik gab es schon immer, aber nicht immer in einer logischen Form
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: und nochmal Reaktivierung
2 Wochen nach Eingabe der Klage verstarb der Beamte an seinem Bauchspeicheldrüsenkrebs.[/quote]
Und meine Wenigkeit liegt seit gestern wegen psychischem Zusammenbruch in der Klinik. In diesem Sinne - Achtung Sarkasmus!!!! - herzlichen Dank an den Dienstherrn für diese erneute mittlerweile 3te Erfahrung dieser Art, meine Begeisterung darüber kennt fast keine Grenzen. - Sarkasmus aus.
Sicher waren keine ärztlichen Attest vorhanden (also keine neuen), dennoch, nach dem ich ja schonmal fast vor dem Ruhestand gestanden habe nämlich 2010 und diesen damals nur verhindert habe, in dem ich mich auf Druck des AA hab dazu hinreißen lassen die Wiedereingliederungsmaßnahme zu beenden und wieder normal meinen Dienst zu bestreiten allerdings mit der Prämisse meine damalige Therapie weiterhin begleitend zu machem. 2011 dann der erneute Zusammenbruch der zu meiner Dienstunfähigkeit führte. Wenn der DH mal bisschen logisch mitdenken würde, meinen Akt aufmerksamer lesen würde und der AA nicht von Anfang an voreingenommen gegen mich war, hätte er bei ein bisschen logischem Menschenverstand drauf kommen können, das so eine Aktion wie jetzt von ihm wieder zu einem Zusammenbruch führt. Was hat er also jetzt gewonnen? Gar nichts.
egyptwoman
Und meine Wenigkeit liegt seit gestern wegen psychischem Zusammenbruch in der Klinik. In diesem Sinne - Achtung Sarkasmus!!!! - herzlichen Dank an den Dienstherrn für diese erneute mittlerweile 3te Erfahrung dieser Art, meine Begeisterung darüber kennt fast keine Grenzen. - Sarkasmus aus.
Sicher waren keine ärztlichen Attest vorhanden (also keine neuen), dennoch, nach dem ich ja schonmal fast vor dem Ruhestand gestanden habe nämlich 2010 und diesen damals nur verhindert habe, in dem ich mich auf Druck des AA hab dazu hinreißen lassen die Wiedereingliederungsmaßnahme zu beenden und wieder normal meinen Dienst zu bestreiten allerdings mit der Prämisse meine damalige Therapie weiterhin begleitend zu machem. 2011 dann der erneute Zusammenbruch der zu meiner Dienstunfähigkeit führte. Wenn der DH mal bisschen logisch mitdenken würde, meinen Akt aufmerksamer lesen würde und der AA nicht von Anfang an voreingenommen gegen mich war, hätte er bei ein bisschen logischem Menschenverstand drauf kommen können, das so eine Aktion wie jetzt von ihm wieder zu einem Zusammenbruch führt. Was hat er also jetzt gewonnen? Gar nichts.
egyptwoman
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Re: und nochmal Reaktivierung
Hallo egyptwoman,
so junge Beamte wie dich lässt der Dienstherr so schnell nicht in Ruhe.
Es wird bestimmt nicht das letzte mal sein das er versuchen wird dich zu reaktivieren.
Ich hab ne Kollegin (auch Justiz Bayern 45 Jahre alt) da versuchen Sie es gerade das vierte mal.
Hab auch einen ehemaligen Kollegen der seit einigen Jahren in Frühpension ist und auf Mallorca lebt.
Den holen Sie auch alle 2 Jahre zur Untersuchung ... der hat aber einen guten Arzt in D .....
Dein Problem ist halt das du keine Befunde vorlegen kannst. Was soll der Dienstherr auch anders machen.
Wenn du keine Befunde vorlegen kannst das du weiterhin dienstunfähig bist muss er dich ja schon fast reaktivieren.
Auch wenn du dieses Mal wieder rauskommst geht es in 2 Jahren höchstwahrscheinlich wieder von neuem los.
Wünsch dir viel Kraft....
so junge Beamte wie dich lässt der Dienstherr so schnell nicht in Ruhe.
Es wird bestimmt nicht das letzte mal sein das er versuchen wird dich zu reaktivieren.
Ich hab ne Kollegin (auch Justiz Bayern 45 Jahre alt) da versuchen Sie es gerade das vierte mal.
Hab auch einen ehemaligen Kollegen der seit einigen Jahren in Frühpension ist und auf Mallorca lebt.
Den holen Sie auch alle 2 Jahre zur Untersuchung ... der hat aber einen guten Arzt in D .....
Dein Problem ist halt das du keine Befunde vorlegen kannst. Was soll der Dienstherr auch anders machen.
Wenn du keine Befunde vorlegen kannst das du weiterhin dienstunfähig bist muss er dich ja schon fast reaktivieren.
Auch wenn du dieses Mal wieder rauskommst geht es in 2 Jahren höchstwahrscheinlich wieder von neuem los.
Wünsch dir viel Kraft....
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Re: und nochmal Reaktivierung
Wenn sie jetzt nach einem Zusammenbruch in einer Klinik ist, gibt es wenigstens aktuelle Nachweise für den Amtsarzt.
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Re: und nochmal Reaktivierung
ne er muss nicht, das er reaktiviert ist ne kann-bestimmung (wurde hier in mehreren Kommentaren schon erwähnt).
Das Problem was ich an der Sache sehe ist, wenn man die Leute immer und immer wieder in diesen Kreislauf bringt, keine Ruhe, sie ständig der erneuten Gefahr ausgesetzt sind und vor allem dann wenn diese Beamten psychisch labil sind und jedesmal in ein tiefes Loch fallen, diesen Stress, der bei dem meisten die Depressionen wieder verstärkt etc. pp. tut der Dienstherr weder sich noch dem Beamten einen gefallen, im besten Falle landen solche Beamte irgendwann in der geschlossenen, im schlimmsten Fall wenn sie den permanenten Druck nicht mehr aushalten unter der Erde. Kenn da Geschichten von dem einen oder anderen der dem Druck nicht mehr standgehalten hat und den letzten Weg gegangen ist.
Ist das Sinn und Zweck der Sache? Man kann den eindruck bekommen das man regelrecht auf der Lauer liegt um solche Kollegen elegant zu entsorgen indem sie entweder aufgeben und um ihre Entlassung bitten damit sie dem ganzen Druck ausdem Weg gehen oder soweit zusammenbrechen das sie für Jahre in der geschlossenen landen und den Rest ihres kümmerlichen Daseins mit Tabletten vollgestopft vor sich hindümpeln. Soviel dann zur Fürsorgepflicht.
Und bitte kommt mir nicht wieder mit den gesetzlichen vorgaben, wie schon oben geschrieben, der DH KANN einen Beamten reaktivieren er MUSS aber nicht, nichtmal aufgrund eines Gutachtens vom AA.
Meine Begeisterung über meinen erneuten Rückfall hält sich jedenfalls arg in Grenzen, denn genau das hab ich kommen sehen.
egyptwoman
Das Problem was ich an der Sache sehe ist, wenn man die Leute immer und immer wieder in diesen Kreislauf bringt, keine Ruhe, sie ständig der erneuten Gefahr ausgesetzt sind und vor allem dann wenn diese Beamten psychisch labil sind und jedesmal in ein tiefes Loch fallen, diesen Stress, der bei dem meisten die Depressionen wieder verstärkt etc. pp. tut der Dienstherr weder sich noch dem Beamten einen gefallen, im besten Falle landen solche Beamte irgendwann in der geschlossenen, im schlimmsten Fall wenn sie den permanenten Druck nicht mehr aushalten unter der Erde. Kenn da Geschichten von dem einen oder anderen der dem Druck nicht mehr standgehalten hat und den letzten Weg gegangen ist.
Ist das Sinn und Zweck der Sache? Man kann den eindruck bekommen das man regelrecht auf der Lauer liegt um solche Kollegen elegant zu entsorgen indem sie entweder aufgeben und um ihre Entlassung bitten damit sie dem ganzen Druck ausdem Weg gehen oder soweit zusammenbrechen das sie für Jahre in der geschlossenen landen und den Rest ihres kümmerlichen Daseins mit Tabletten vollgestopft vor sich hindümpeln. Soviel dann zur Fürsorgepflicht.
Und bitte kommt mir nicht wieder mit den gesetzlichen vorgaben, wie schon oben geschrieben, der DH KANN einen Beamten reaktivieren er MUSS aber nicht, nichtmal aufgrund eines Gutachtens vom AA.
Meine Begeisterung über meinen erneuten Rückfall hält sich jedenfalls arg in Grenzen, denn genau das hab ich kommen sehen.
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Re: und nochmal Reaktivierung
Frage: Gibt es Erfahrungswerte, bis zu welchem Alter noch Reaktivierungsversuche durch den DH unternommen werden ?naabtalbreaker hat geschrieben:so junge Beamte wie dich lässt der Dienstherr so schnell nicht in Ruhe.
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Re: und nochmal Reaktivierung
Ich denke mir das ist von Dienstherr zu Dienstherr unterschiedlich. Bei uns (Justiz Bayern) hab ich das so mitbekommen das er bei denschäferhund hat geschrieben:Frage: Gibt es Erfahrungswerte, bis zu welchem Alter noch Reaktivierungsversuche durch den DH unternommen werden ?naabtalbreaker hat geschrieben:so junge Beamte wie dich lässt der Dienstherr so schnell nicht in Ruhe.
jüngeren (<50), frühpensionierten Beamten es mindestens 3-4 mal versucht bei den Älteren (>50) versuchen Sie es meistens einmal und
dann lassen Sie die Leute Ruhe.
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Re: und nochmal Reaktivierung
Die Telekom zieht allerdings schnell die Karte "dauernd dienstunfähig". Was will dieser Laden denn auch mit den Beamten, die plötzlich wieder aktiviert werden könnten/sollten/müssten ???dibedupp hat geschrieben:Bei Bundesbeamten muss, sofern nicht irgendwann die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wird, bis 2 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze geprüft werden.
Ist eine Anweisung des BMF.
Dem Truppendödel von der Telekom (wie früher bei der Bundeswehr) muss nur ein Attest vom behandelnden Facharzt vorgelegt werden. Nur nicht selber denken.
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Re: und nochmal Reaktivierung
Die Zahlen sind doch zum Lachen und zeigen, dass die Telekom nicht an einer Reaktivierung interessiert ist. Logischerweise.dibedupp hat geschrieben:Ich weiss ja nicht, wo du diese Erkenntnisse her hast, die falsch sind. Im letzten Jahr kam es nur in 38 Prozent der Dienstunfähigkeitsuntersuchung zu einer Zurruhesetzung. Und von den Zurruhesetzungen waren grade mal ca. 20 prozent dauerhaft.
Von ca. 600 Reaktivierungsprüfungen von Amts wegen in 2014 führten 15 zu einer Reaktiverung, ca. 30 führten zu einer dauerhaften Zurruhesetzung. Die anderen ca. 550 werden in 2 Jahren wieder überprüft.
Was richtig ist, dass eine Aussage des behandelnden Arztes genügt, um nicht zu reaktivieren.
Interessant, woher du am Sonnabend zu später Stunde diese Zahlen hast. Denn das sind sicherlich keine Zahlen, die die Telekom im Detail gerne öffentlich macht.
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Re: und nochmal Reaktivierung
Um mal den einen oder anderen aus dem Reich der Mythen und Sagen in die reale Welt zurück zu holen, würde mich mal die Beantwortung folgender Fragen interessieren:
Was soll Eurer Meinung nach jemand machen, wo der Mediziner sagt:
…ihre Erkrankung ist chronisch…
…sie sind austherapiert…ich kann ihnen keine Heilung mehr ermöglichen…
…sie werden wieder und wieder Phasen starker Depressionen erleben…heilbar ist das nicht…die angebotenen Therapien sollen ihnen helfen die Beschwerden zu dämpfen/komprimieren…
…ich halte es nicht mehr für erforderlich, wenn sich in Abständen von x-Wochen/Monaten in meiner Praxis sehen lassen…melden sie sich einfach, wenn es ihnen nicht gut geht
All diese Infos sind auch dem AA bekannt…und doch…eine regelmäßige (alle 2-5 Jahre) Kontrolle unter dem Vorwand einer Reaktivierung wird Seitens des DH praktiziert.
Wie jeder bemerkt haben wird, sind die psychischen Erkrankungen auf dem Vormarsch. Ich will jetzt gar nicht ins Detail nach deren Ursachen gehen.
Solch eine Erkrankung ist für den „Außenstehenden“ nicht sichtbar.
Krebs
Lässt sich über ein MRT/Blut und was ich nicht alles sichtbar machen
Gliedmaßen
Die Entfernung/Versteifung ist für jeden sichtbar
Beispiel gäbe es hier ohne Ende.
Doch was ist mit der Psyche?
Die kranke Seele ist nicht sichtbar.
Es geht dabei nicht darum zu jammern. Ich möchte daran appellieren, dass psychische Krankheiten auch ein „Gesicht“ haben.
Nun frage ich all diejenigen, die permanent nach aktuellen Befunden „schreien“, die doch so unabdingbar für eine aktuelle Beurteilung bei einem AA notwendig seien.(In Grenzen bin ich natürlich auch ein Fürsprecher für Aktuelles.)
Nur ! - Muss ich es denn aber tun und dafür Geld ausgeben? – Nein!
Eine Schweigeflichtsentbindung für den behandelnden Arzt bringt es auch.
Hier komme ich meiner Mitwirkungspflicht nach. Der AA kann die für ihn erforderlichen Fragen meinen Ärzten stellen und daraus seine Schlüsse ziehen.
Sollte der DH entgegen der Feststellungen meiner Ärzte eine Entscheidung treffen, die eine Reaktivierung begründet…jeder Betroffene hat eine uneingeschränkte Einsicht in seine Personalakte – und – er/sie kann seine eigenen Rückschlüsse daraus ziehen und entsprechende Entscheidungen treffen.
Eines jedoch – dafür werde ich mich immer zur wehr setzen – ist die Voreingenommenheit und Beurteilung Einzelner für eine Situation, die nicht vollständig vor liegt. Ich will mich auch nicht noch einmal bis ins Detail wiederholen.
Es ist das gute Recht von egyptwoman und jedem anderen darüber zu entscheiden, was ich hier Preis gebe oder für mich behalte. Daraus Rückschlüsse zu ziehen und diese dann auch noch subjektiv und unrealistisch zu beurteilen …da stellt sich mir letztlich die Frage …in was für ein Forum befinde ich mich eigentlich?...Beamte…glaube ich kaum, denn von denen kann man Intelligenz erwarten…
Was soll Eurer Meinung nach jemand machen, wo der Mediziner sagt:
…ihre Erkrankung ist chronisch…
…sie sind austherapiert…ich kann ihnen keine Heilung mehr ermöglichen…
…sie werden wieder und wieder Phasen starker Depressionen erleben…heilbar ist das nicht…die angebotenen Therapien sollen ihnen helfen die Beschwerden zu dämpfen/komprimieren…
…ich halte es nicht mehr für erforderlich, wenn sich in Abständen von x-Wochen/Monaten in meiner Praxis sehen lassen…melden sie sich einfach, wenn es ihnen nicht gut geht
All diese Infos sind auch dem AA bekannt…und doch…eine regelmäßige (alle 2-5 Jahre) Kontrolle unter dem Vorwand einer Reaktivierung wird Seitens des DH praktiziert.
Wie jeder bemerkt haben wird, sind die psychischen Erkrankungen auf dem Vormarsch. Ich will jetzt gar nicht ins Detail nach deren Ursachen gehen.
Solch eine Erkrankung ist für den „Außenstehenden“ nicht sichtbar.
Krebs
Lässt sich über ein MRT/Blut und was ich nicht alles sichtbar machen
Gliedmaßen
Die Entfernung/Versteifung ist für jeden sichtbar
Beispiel gäbe es hier ohne Ende.
Doch was ist mit der Psyche?
Die kranke Seele ist nicht sichtbar.
Es geht dabei nicht darum zu jammern. Ich möchte daran appellieren, dass psychische Krankheiten auch ein „Gesicht“ haben.
Nun frage ich all diejenigen, die permanent nach aktuellen Befunden „schreien“, die doch so unabdingbar für eine aktuelle Beurteilung bei einem AA notwendig seien.(In Grenzen bin ich natürlich auch ein Fürsprecher für Aktuelles.)
Nur ! - Muss ich es denn aber tun und dafür Geld ausgeben? – Nein!
Eine Schweigeflichtsentbindung für den behandelnden Arzt bringt es auch.
Hier komme ich meiner Mitwirkungspflicht nach. Der AA kann die für ihn erforderlichen Fragen meinen Ärzten stellen und daraus seine Schlüsse ziehen.
Sollte der DH entgegen der Feststellungen meiner Ärzte eine Entscheidung treffen, die eine Reaktivierung begründet…jeder Betroffene hat eine uneingeschränkte Einsicht in seine Personalakte – und – er/sie kann seine eigenen Rückschlüsse daraus ziehen und entsprechende Entscheidungen treffen.
Eines jedoch – dafür werde ich mich immer zur wehr setzen – ist die Voreingenommenheit und Beurteilung Einzelner für eine Situation, die nicht vollständig vor liegt. Ich will mich auch nicht noch einmal bis ins Detail wiederholen.
Es ist das gute Recht von egyptwoman und jedem anderen darüber zu entscheiden, was ich hier Preis gebe oder für mich behalte. Daraus Rückschlüsse zu ziehen und diese dann auch noch subjektiv und unrealistisch zu beurteilen …da stellt sich mir letztlich die Frage …in was für ein Forum befinde ich mich eigentlich?...Beamte…glaube ich kaum, denn von denen kann man Intelligenz erwarten…
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: und nochmal Reaktivierung
Das ist schon richtig beschrieben. Ich kenen einen Beamten der Telekom, der wegen des Arbeitsumfeldes und den Arbeitsbedingungen dort einen völligen psychischen Zusammenbruch erlitt und später dann in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt wurde, ohne wieder gearbeitet zu haben.
Der fragt sich inzwischen auch, wie das mit der irgendwann drohenden Reaktiverungsuntersuchung verhält. Es geht im als an Depressionen erkrankten natürlich inzwischen ohne Telekom besser. Auch seinen Alltag kann er wieder langsam bewältigen. Die Vorstellung, jemals wieder bei dieser Firma arbeiten zu müssen, drückt ihn allerdings sofort wieder nach unten.
Wenn so einer nach Mallorca umzieht und seine Ruhe haben will, kommt dann später wieder ein Problem auf ihn zu.
In diesem Sinne müsste der Dienstherr akzeptieren, dass er selbst eine große Anzahl von psychisch erkrankten Beamten hervorgebracht hat, die er sicherlich dauerhaft in Ruhe lassen sollte.
Der fragt sich inzwischen auch, wie das mit der irgendwann drohenden Reaktiverungsuntersuchung verhält. Es geht im als an Depressionen erkrankten natürlich inzwischen ohne Telekom besser. Auch seinen Alltag kann er wieder langsam bewältigen. Die Vorstellung, jemals wieder bei dieser Firma arbeiten zu müssen, drückt ihn allerdings sofort wieder nach unten.
Wenn so einer nach Mallorca umzieht und seine Ruhe haben will, kommt dann später wieder ein Problem auf ihn zu.
In diesem Sinne müsste der Dienstherr akzeptieren, dass er selbst eine große Anzahl von psychisch erkrankten Beamten hervorgebracht hat, die er sicherlich dauerhaft in Ruhe lassen sollte.
Re: und nochmal Reaktivierung
Das VG Ansbach (Link siehe weiter unten) zum Reaktivierungsanspruch nach Zwangspensionierung:ne er muss nicht, das er reaktiviert ist ne kann-bestimmung (wurde hier in mehreren Kommentaren schon erwähnt).
Genau, im Umkehrschluss liegt es allein im öffentlichen Interesse durch Reaktierung Personalmittel (Steuergeld) zu sparen.Der Ruhestandsbeamte hat insoweit nicht nur keinen Rechtsanspruch auf eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, sondern darüber hinaus nicht einmal einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. OVG NW, Beschluss vom 26.9.2012 – 6 A 1677/11; zu § 48 Abs. 1 LBG NRW i.d.F. des Achten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10.2.1998: BVerwG, Urteil vom 26.10.2000 - 2 C 38.99, NVwZ 2001, 328; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil B, Rn. 37 zu § 29 BeamtStG; Battis, BBG, R. 5 zu § 46)
Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. § 45 BeamtStG) fordert nicht, § 29 Abs. 2 BeamtStG als individual-begünstigende Norm auszulegen.
Auch bei Reaktivierung nach § 29 Abs. 2 BeamtStG hat der Beamte keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Der Hinweis auf eine "Kann-Bestimmung" ist also nicht relevant.
aus :
http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint
Die Möglichkeit des Beklagten, die Klägerin bei Erfüllung der Voraussetzungen aus § 29 Absatz 2 BeamtStG von Amts wegen zu reaktivieren, unterfällt der behördlichen Opportunität.
Die Klägerin hat kein eigenes Recht darauf, dass die behördliche Entscheidung fehlerfrei getroffen wird (Knoke, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, BeamtStG § 29 [Stand Mai 2011] Rn. 37; Tegethoff, in: Kugele, BeamtStG, 2011, § 29 Rn. 16).
Das ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift.
Danach können Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, erneut in das Beamtenverhältnis berufen werden, wenn im Dienstbereich des früheren Dienstherrn ein Amt mit mindestens demselben Grundgehalt „übertragen werden soll“ und weitere Voraussetzungen erfüllt sind (auf das hier hervorgehobene Tatbestandsmerkmal verweist auch Tegethoff, a.a.O.).
Ob ein Amt übertragen werden soll, beantwortet sich nach den personal- und finanzwirtschaftlichen Bedürfnissen der öffentlichen Hand.
Die Rechtsmeinung der Klägerin, es müsse ihr das Recht gegeben werden, vermeintlich unerträgliche Behördenentscheidungen anzugreifen, trifft schon allgemein nach den Grundprinzipien des deutschen Verwaltungsprozesses und speziell im Blick auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht zu.
Mit anderen Worten: Es gibt kein Recht wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand zu bleiben.An den §§ 42 Absatz 2, 113 Absatz 1 Satz 1, 113 Absatz 5 Satz 1 VwGO macht sich die deutsche „Systementscheidung für den Individualrechtsschutz“ (Schmid-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee, 2. Auflage 2006, 4. Kapitel Rn. 59) fest, wonach die Verletzung des Klägers „in seinen Rechten“ im Ausgangspunkt möglich, im Ergebnis erwiesen sein muss. Ausnahmen müssten gesetzlich geregelt sein (siehe § 42 Absatz 2 Halbsatz 1 VwGO). Scheidet die Verletzung eigener Rechte eines Klägers aus, bleiben dessen noch so vernünftige Erwägungen ohne gerichtlichen Erfolg. Selbst eine behördliche Willkür kann von einem Kläger vor Gericht nur beachtlich gerügt werden, wenn sie ihn in eigenen Rechten verletzt.
Der Dienstherr muss doch wohl prüfen dürfen, ob er dir weiterhin Money for nothing zahlen muss bzw. ob er deine Dienstleitungspflicht verlangen kann.Die gesetzlichen Neuerungen zur Vermeidung von Pensionierungen einerseits und zur erweiterten Möglichkeit von Reaktivierungen andererseits wurden vom Gesetzgeber eingeführt vornehmlich zur Schonung der öffentlichen Kassen.
Oho, dass kann teuer werden.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 31.551,26 € festgesetzt.
Noch ein Urteil aus Bayern:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... romHL=true
Amtsartz sagt:Wiederherstellung der Dienstfähigkeit bedeutet, dass der Ruhestandsbeamte diejenige Dienstfähigkeit wiedererlangt hat, deren Fehlen früher zur Annahme der Dienstunfähigkeit geführt hat. Dienstfähigkeit liegt demnach nur vor, wenn der Ruhestandsbeamte den gesundheitlichen Anforderungen des ihm zuletzt übertragenen Statusamtes wieder genügt (vgl. OVG NW, Beschluss vom 5.8.2009 – 6 B 1091/09; VG Gießen, Beschluss vom 7.2.2011 – 5 L 5858/10Gl).
Der Ruhestandsbeamte ist nur dann dienstfähig im Sinne des § 29 Abs. 1 und 2 BeamtStG, wenn Tatsachen festgestellt werden, die die Prognoseentscheidung des Dienstherrn zur Dienstunfähigkeit, die Grundlage der Ruhestandsversetzung war, widerlegen und auch keine anderen Tatsachen festgestellt sind, die diese Prognose (weiterhin) zu stützen vermögen (vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Rn. 5 zu § 29 BeamtStG).
Na, das ist doch mal eine Aussage. Das Zauberwort heißt "chronisch".Die zugrundeliegenden Einschränkungen seien als chronisch anzusehen und es sei auch nicht von einer Reaktivierungsmöglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt auszugehen.
Eine Nachuntersuchung sei daher entbehrlich.
Dass die Klägerin in der Lage ist, ihren Alltag selbständig zu bewältigen, wird auch von der Amtsärztin nicht in Frage gestellt, ist aber für die Beurteilung der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit der Klägerin ohne Bedeutung.
Damit sollten die Fronten zwischen Privatarzt und Amtsarzt geklärt sein.Auf die (abweichende) Einschätzung der Frage der Dienstfähigkeit der Klägerin durch die oben genannten Privatärzte der Klägerin kommt es nicht an.
Dies ist (allein) Aufgabe des Amtsarztes, dem von der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2001 - 1 DB 8/01, BayVBl 2002, 345 f.) insoweit ein spezieller Sachverstand zuerkannt wird, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung sowie der gesundheitlichen Anforderungen, die die konkrete Dienstausübung an den Beamten stellt, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht.
Ob und wann einer Gesundheitsstörung Krankheitswert zukommt, mag ein Privatarzt, zumal ein Facharzt, besser beurteilen können.
Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist hingegen eine Frage, deren Entscheidung vorrangig dem von der Verwaltung beauftragten (Amts-)Arzt zusteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2001 - 1 DB 8/01, a.a.O.; Beschluss vom 15.9.1999 - 1 DB 40/98; Urteil vom 23.4.1991 - 1 D 73/89; OVG Koblenz, Urteil vom 4.10.1989 - 2 A 30/889, DVBl 1990, 310).
Wenn ihr Lebens-Planungssicherheit haben wollt, dann ist es zu empfehlen selbst die Reaktivierung zu verlangen. In Bayern sollte man mit den Antrag nicht zu lange warten, wegen der 5-Jahresfrist.Der Streitwert wird auf 35.402,14 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG).
Ihr seid dann für die Gesundheitsprüfung vorbereitet (unveränderte ärtzliche Befunde (was vielleicht auch auf einen schlechten Arzt schließen lässt)) und die Behörde nicht.
Vor Reaktivierung ist man wohl weitgehend geschützt, wenn man zuvor zwangspensioniert wurde.
Der Beamte hat es weitgehend selbst in der Hand, wie er in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit kommt.
Übrigens:
Ich habe noch kein Urteil gefunden, in dem ein Beamter gegen seine Reaktivierung geklagt hat.
Die Gründe dafür sollten klar sein.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.