
Ich bin im Vorruhestand und möchte meinem jetzigen Arbeitgeber, bei dem ich als Minijobber (450 Euro) beschäftigt bin, mehr zur Verfügung stehen. Meine Zuverdienstgrenze wurde mir vom Versorgungsservice schon mitgeteilt und beträgt 1460 Euro monatlich. Soweit ich mich informiert und hier auch gelesen habe, würde man mich dann in die Lohnsteuerklasse 6 einstufen. Der Beitrag für die Postbeamtenkrankenkasse würde sich nur gering erhöhen denke ich. Aber wie verhält sich das denn mit den anderen Abzügen wie KV, AV und RV / Sozialabgaben?
Ich las in einem anderen Beitrag, dass es durchaus sogar möglich wäre, eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten zu müssen, da man in der Lohnsteuerklasse 6 verpflichtet ist einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Gibt es da ein „über Daumen Betrag“ mit dem man rechnen muss, wenn man ansonsten so gut wie gar nichts im Lohnsteuerjahresausgleich absetzen kann? Fahrtkosten usw. fallenin meinem Fall keine an.
Evtl könnte man mir auch bei der Frage weiterhelfen, wie viel ca. netto übrig bleibt bei einem Nebenverdienst als Beamter im Vorruhestand der Lohnsteuerklasse 6 bei einem Bruttolohn von 1200 Euro?
Ich danke im Voraus und sende liebe Grüße an alle