Pension und Nebenjob

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JeNie
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Pension und Nebenjob

Beitrag von JeNie »

Liebe Forum-MitgliederInnen, auf der Suche nach Antworten meiner Fragen bin ich auf dieses sehr interessante Forum gestoßen. Einige offene Fragen sind mir beim durchstöbern der verschiedenen Beiträge auch beantwortet worden aber das ganze "Thema" scheint doch sehr komplex zu sein und irgendwie komme ich nicht weiter :( .
Ich bin im Vorruhestand und möchte meinem jetzigen Arbeitgeber, bei dem ich als Minijobber (450 Euro) beschäftigt bin, mehr zur Verfügung stehen. Meine Zuverdienstgrenze wurde mir vom Versorgungsservice schon mitgeteilt und beträgt 1460 Euro monatlich. Soweit ich mich informiert und hier auch gelesen habe, würde man mich dann in die Lohnsteuerklasse 6 einstufen. Der Beitrag für die Postbeamtenkrankenkasse würde sich nur gering erhöhen denke ich. Aber wie verhält sich das denn mit den anderen Abzügen wie KV, AV und RV / Sozialabgaben?
Ich las in einem anderen Beitrag, dass es durchaus sogar möglich wäre, eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten zu müssen, da man in der Lohnsteuerklasse 6 verpflichtet ist einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Gibt es da ein „über Daumen Betrag“ mit dem man rechnen muss, wenn man ansonsten so gut wie gar nichts im Lohnsteuerjahresausgleich absetzen kann? Fahrtkosten usw. fallenin meinem Fall keine an.
Evtl könnte man mir auch bei der Frage weiterhelfen, wie viel ca. netto übrig bleibt bei einem Nebenverdienst als Beamter im Vorruhestand der Lohnsteuerklasse 6 bei einem Bruttolohn von 1200 Euro?
Ich danke im Voraus und sende liebe Grüße an alle
Torquemada
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Re: Pension und Nebenjob

Beitrag von Torquemada »

Erstmal schnell: Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung musst du zahlen. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht.

Beispiele zu deiner Lage wurden hier im Forum schon gemacht. Du kannst deine steuerliche Lage selbst gut berechnen.

http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm

Ein Beispiel:

Pension in Höhe von 1700 Euro (seit 2013 wg. Berechnung Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag) ergibt eine Steuer von 133,54 Euro.

Brutto aus Tätigkeit 1200 Euro ergibt eine Steuer von 108,90 Euro. Sozialversicherung 130,20 Euro.

Wenn du dann alles korrekt mit Steuerklasse 1 einträgst, bekommst du als Steuer 442,12 Euro angezeigt.

Somit werden durch die Lohnsteuer monatlich ca. 200 Euro weniger abgeführt, wie sich dann später durch den Einkommensteuerbescheid ergeben werden.
Du müsstest also monatlich 200 Euro zur Seite legen, die du später als Steuer entrichten musst.

Über den Daumen gepeilt bringt dir dein Job mit 1200 Euro brutto demnach real ca. 760 Euro monatlich.
Beachte bitte in der Einkommensteuererklärung, dass du alle Angaben korrekt machst. Im Zweifelsfall wende dich an einen Lohnsteuerhilfsverein.
sdh1807
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Re: Pension und Nebenjob

Beitrag von sdh1807 »

Ich komme bei LStKl VI und 1200 € Brutto auf 187,33 € LSt und 10,30 € SolZ
Torquemada
Moderator
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Re: Pension und Nebenjob

Beitrag von Torquemada »

sdh1807 hat geschrieben:Ich komme bei LStKl VI und 1200 € Brutto auf 187,33 € LSt und 10,30 € SolZ
Keine Ahnung, was da heute morgen los war.
JeNie
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Re: Pension und Nebenjob

Beitrag von JeNie »

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Jetzt bin ich ein bisschen irritiert.
Evtl. hatte man mich anders / falsch im Bekanntenkreis informiert.
Ich dachte die Lohnsteuerklasse 6 wäre die mit den meisten Abzügen. Netto blieben mir bei der Lohnsteuerklasse 6 wesentlich weniger als bei Steuerklasse 1 ? Deswegen verstand ich das auch nicht, warum ich beim Jahresausgleich mit hoher Wahrscheinlichkeit nachzahlen muss?
Man, dass ist alles gar nicht so einfach :-(

Hieße das, dass mir bei einem Nebenverdienst von 1200 Euro brutto 197,63 Euro (187,33 LSt und 10,30 SolZ) abgezogen würde? Also, netto blieben ca. 1000 Euro?
Und die Nachzahlung jährlich an das Finanzamt wären übern Daumen die Differenz zu LSt Klasse 1 (Abzüge ca. 442,12 Euro). Also monatlich zurücklegen müsste ich für das Finanzamt 244,49 Euro?
Dann wäre der reale Verdienst ca. 755 Euro wie schon von Torquemada freundlicherweise ausgerechnet?

Sorry aber ihr habt es hier leider mit einem Laien zu tun ;-)
JeNie
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Re: Pension und Nebenjob

Beitrag von JeNie »

Vielleicht nochmal kurz zusammengefasst.
- Ich bekomme 1450 Euro netto Mindestversorgung monatl.
- und könnte zusätzlich brutto 1200 Euro verdienen.
sdh1807
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Re: Pension und Nebenjob

Beitrag von sdh1807 »

Eine wirklich verwertbare Antwort kann da nur ein Steuerberater geben.

Unter Umständen kann man sich auf der LStKl I einen Hinzurechnungsbetrag von 1200 € eintragen lassen und in der LStKl VI einen Freibetrag in der gleichen Höhe.
Dann würden direkt bei der Versteuerung der Pension die Steuern für die Gesamteinkünfte (2900 €) abgeführt und man hätte im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nichts/wenig nachzuzahlen.
Bei der Beschäftigung der StKl VI wären dann nur noch die SV-Beiträge zu entrichten.

Die Variante Hinzurechnungsbetrag/Freibetrag kann sinnvoll sein, wenn die Beschäftigung auf Dauer angelegt ist und man nicht Gefahr laufen will am Ende des Jahres nachzuzahlen.

Interessant wäre die Frage ob die Pension und die Bezüge dann im "selben Haus" abgerechnet werden.
In dem Falle könnten beide Bezüge über die StKl I abgerechnet werden im Rahmen von Mitversteuerung.
Der Bearbeiter der Bezüge würde dem Bearbeiter der Pension dann monatlich das Steuerbrutto mitteilen, das sie erzielen und der Bearbeiter der Pension würde diese Bezüge mitversteuern
(Selbes Prinzip wie mit HinzBetrag/Freibetrag, nur ohne Ganz zum Finanzamt).
Auf die Bezüge würden dann keine Steuern entfallen.
Voraussetzung ist dabei das der lohnsteuerrechtliche Arbeitgeber der selbe ist.
Torquemada
Moderator
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Re: Pension und Nebenjob

Beitrag von Torquemada »

sdh1807 hat geschrieben:Eine wirklich verwertbare Antwort kann da nur ein Steuerberater geben.

Unter Umständen kann man sich auf der LStKl I einen Hinzurechnungsbetrag von 1200 € eintragen lassen und in der LStKl VI einen Freibetrag in der gleichen Höhe.
Dann würden direkt bei der Versteuerung der Pension die Steuern für die Gesamteinkünfte (2900 €) abgeführt und man hätte im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nichts/wenig nachzuzahlen.
Bei der Beschäftigung der StKl VI wären dann nur noch die SV-Beiträge zu entrichten.

Die Variante Hinzurechnungsbetrag/Freibetrag kann sinnvoll sein, wenn die Beschäftigung auf Dauer angelegt ist und man nicht Gefahr laufen will am Ende des Jahres nachzuzahlen.

Interessant wäre die Frage ob die Pension und die Bezüge dann im "selben Haus" abgerechnet werden.
In dem Falle könnten beide Bezüge über die StKl I abgerechnet werden im Rahmen von Mitversteuerung.
Der Bearbeiter der Bezüge würde dem Bearbeiter der Pension dann monatlich das Steuerbrutto mitteilen, das sie erzielen und der Bearbeiter der Pension würde diese Bezüge mitversteuern
(Selbes Prinzip wie mit HinzBetrag/Freibetrag, nur ohne Ganz zum Finanzamt).
Auf die Bezüge würden dann keine Steuern entfallen.
Voraussetzung ist dabei das der lohnsteuerrechtliche Arbeitgeber der selbe ist.
Jetzt verwirren wir den Kollegen nicht völlig, bitte !
Aufgrund der steil ansteigenden Progression reicht eben der Abzug aus Steuerklasse 6 nicht aus.

Ich empfehle dir als Laien alternativ:

- Beratung beim Lohnsteuerhilfsverein

- Einmaliger Besuch beim Steuerberater

- Es einfach mal machen und die Summe zur Seite packen, die eigentlich dem Finanzamt gehört....
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