Bitte um Auskunft, ob Empfänger von Versorgungsbezügen nach dem BeamtVG § 69 e mit Empfängern von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4, SGB XII, § 41 (1) und (3) sowie SGB VI, § 43 (2) gleichzustellen sind, bzw. worin eventuelle Unterschiede begründet liegen.
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise (Meinungen).
Ist zwar mehr Thema Jura, aber als Beamte entbehrt es ja nicht einer diesbezüglichen Grundkenntnis, Gesetzestexte zu erforschen und verstehen zu können

Ein sehr schönes Board hier übrigens. Danke an den Schöpfer.

MfG
Postagbea