Bindung nach Studium an die Behörde
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Bindung nach Studium an die Behörde
Moin moin liebe Leute,
zur Zeit mache ich das duale Studium als Beamtenanwärter bei einer Kommune.
Anschließend möchte ich an einer anderen Hochschule meinen Master machen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob und inwiefern ich an meine Dienstherrin gebunden bin.
Ich kenne das aus der Privatwirtschaft, aber auch von den Angestellten im Studium, dass die noch 2 Jahre bei der Dienstherrin verpflichtet sind zu bleiben.
Wie sieht das also bei Beamtenanwärtern aus?
Vielen Dank schon mal für die Antworten und LG
zur Zeit mache ich das duale Studium als Beamtenanwärter bei einer Kommune.
Anschließend möchte ich an einer anderen Hochschule meinen Master machen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob und inwiefern ich an meine Dienstherrin gebunden bin.
Ich kenne das aus der Privatwirtschaft, aber auch von den Angestellten im Studium, dass die noch 2 Jahre bei der Dienstherrin verpflichtet sind zu bleiben.
Wie sieht das also bei Beamtenanwärtern aus?
Vielen Dank schon mal für die Antworten und LG
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Re: Bindung nach Studium an die Behörde
Blättere mal nach, was du so alles bei deiner Einstellung unterschrieben hast. Wurdest du auf so etwas hingewiesen?
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Re: Bindung nach Studium an die Behörde
Man wird ja als Beamter nicht klassisch mit Arbeitsvertrag eingestellt.
Das einzige was ich unterschrieben habe ist die Bestätigung, dass mir meine Ernennungsurkunde ausgehändigt worden ist.
Das einzige was ich unterschrieben habe ist die Bestätigung, dass mir meine Ernennungsurkunde ausgehändigt worden ist.
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Re: Bindung nach Studium an die Behörde
Ich wette, dass du mehr unterschireben hast. U.a. wurdest die Eidesleistung etc. Die Anspielung von Torquemada ist, dass es oft eine "Auflage" gibt zur Rückzahlung von Anwärterbezügen. Diese Auflage enthält auch die Angabe, was du machen kannst ohne in die Rückzahlugnspflicht reinzukommen...
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Re: Bindung nach Studium an die Behörde
Das kann ich definitiv verneinen.
Ich habe nochmal in meine Unterlagen zur absoluten Sicherheit geschaut. Vor der Einstellung habe ich die Unterlagen vom Gesundheitscheck eingereicht sowie einen unterschriebenen "Fragebogen zur Einstellung" mit den klassischen Angaben.
Zuletzt habe ich den Empfang meiner Ernennungsurkunde unterschrieben - that's it.
Weiß sonst niemand etwas darüber?
Ich habe nochmal in meine Unterlagen zur absoluten Sicherheit geschaut. Vor der Einstellung habe ich die Unterlagen vom Gesundheitscheck eingereicht sowie einen unterschriebenen "Fragebogen zur Einstellung" mit den klassischen Angaben.
Zuletzt habe ich den Empfang meiner Ernennungsurkunde unterschrieben - that's it.
Weiß sonst niemand etwas darüber?

Re: Bindung nach Studium an die Behörde
Hast du damals alles kopiert? Die Bindung, die ich damals unterschrieben habe, lag nur in einer Ausfertigung bei, die man zurückschicken musste.
Frag doch einfach mal in der Personalstelle nach. Natürlich nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
Frag doch einfach mal in der Personalstelle nach. Natürlich nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
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Re: Bindung nach Studium an die Behörde
hmmmm das ist natürlich möglich.El Pocho hat geschrieben:Hast du damals alles kopiert? Die Bindung, die ich damals unterschrieben habe, lag nur in einer Ausfertigung bei, die man zurückschicken musste.
Frag doch einfach mal in der Personalstelle nach. Natürlich nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
Theoretisch reicht es ja wenn ich unverbindlich wünsche Einblick in meine Akte zu erhalten.
Eine Kommilitonin meinte letztens, solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, die uns im Anschluss an das Studium an den Dienstherren bindet, existiert ebendiese nicht.
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Re: Bindung nach Studium an die Behörde
Hallo,
ich kenn es vom Bund (zollverwaltung) her, da unterschreibt man eine Erklärung, dass man nach der Ausbildung mindestens 5 Jahre im öffentlichen Dienst bleiben muss. Ein Bekannter ist nach 2 Jahren vom Zoll, aber im öffentlichen Dienst geblieben, musste daher nichts zurückzahlen. Ein anderer hat sich einfach durch die Zwischenprüfung fallen lassen, damit er wegkommt und nichts zurück zahlen muss.
Bei den Ländern und Kommunen ist das unterschiedlich. Wenn du Ausbildungskosten zurückzahlen musst, wird allerdings der BaföG Höchstsatz gegengerechnet. Wenn du danach studieren gehst (Wo kann man eigentlich einen Master für Verwaltung machen?) wird der Dienstherr wohl von einer Rückforderung absehen. Bist eh gearscht, weil du evtl kein Bafög bekommst wegen Zweitstudium
ich kenn es vom Bund (zollverwaltung) her, da unterschreibt man eine Erklärung, dass man nach der Ausbildung mindestens 5 Jahre im öffentlichen Dienst bleiben muss. Ein Bekannter ist nach 2 Jahren vom Zoll, aber im öffentlichen Dienst geblieben, musste daher nichts zurückzahlen. Ein anderer hat sich einfach durch die Zwischenprüfung fallen lassen, damit er wegkommt und nichts zurück zahlen muss.
Bei den Ländern und Kommunen ist das unterschiedlich. Wenn du Ausbildungskosten zurückzahlen musst, wird allerdings der BaföG Höchstsatz gegengerechnet. Wenn du danach studieren gehst (Wo kann man eigentlich einen Master für Verwaltung machen?) wird der Dienstherr wohl von einer Rückforderung absehen. Bist eh gearscht, weil du evtl kein Bafög bekommst wegen Zweitstudium