Bindung nach Studium an die Behörde

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Ahnungsloser
Beiträge: 9
Registriert: 12. Jul 2013, 17:47
Behörde:

Bindung nach Studium an die Behörde

Beitrag von Ahnungsloser »

Moin moin liebe Leute,

zur Zeit mache ich das duale Studium als Beamtenanwärter bei einer Kommune.
Anschließend möchte ich an einer anderen Hochschule meinen Master machen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob und inwiefern ich an meine Dienstherrin gebunden bin.
Ich kenne das aus der Privatwirtschaft, aber auch von den Angestellten im Studium, dass die noch 2 Jahre bei der Dienstherrin verpflichtet sind zu bleiben.

Wie sieht das also bei Beamtenanwärtern aus?

Vielen Dank schon mal für die Antworten und LG
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Bindung nach Studium an die Behörde

Beitrag von Torquemada »

Blättere mal nach, was du so alles bei deiner Einstellung unterschrieben hast. Wurdest du auf so etwas hingewiesen?
Ahnungsloser
Beiträge: 9
Registriert: 12. Jul 2013, 17:47
Behörde:

Re: Bindung nach Studium an die Behörde

Beitrag von Ahnungsloser »

Man wird ja als Beamter nicht klassisch mit Arbeitsvertrag eingestellt.
Das einzige was ich unterschrieben habe ist die Bestätigung, dass mir meine Ernennungsurkunde ausgehändigt worden ist.
Dipl_Finanzwirt
Beiträge: 96
Registriert: 25. Nov 2014, 17:38
Behörde:

Re: Bindung nach Studium an die Behörde

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

Ich wette, dass du mehr unterschireben hast. U.a. wurdest die Eidesleistung etc. Die Anspielung von Torquemada ist, dass es oft eine "Auflage" gibt zur Rückzahlung von Anwärterbezügen. Diese Auflage enthält auch die Angabe, was du machen kannst ohne in die Rückzahlugnspflicht reinzukommen...
Ahnungsloser
Beiträge: 9
Registriert: 12. Jul 2013, 17:47
Behörde:

Re: Bindung nach Studium an die Behörde

Beitrag von Ahnungsloser »

Das kann ich definitiv verneinen.
Ich habe nochmal in meine Unterlagen zur absoluten Sicherheit geschaut. Vor der Einstellung habe ich die Unterlagen vom Gesundheitscheck eingereicht sowie einen unterschriebenen "Fragebogen zur Einstellung" mit den klassischen Angaben.
Zuletzt habe ich den Empfang meiner Ernennungsurkunde unterschrieben - that's it.
Weiß sonst niemand etwas darüber? :(
El Pocho
Beiträge: 233
Registriert: 23. Mär 2010, 19:10
Behörde:

Re: Bindung nach Studium an die Behörde

Beitrag von El Pocho »

Hast du damals alles kopiert? Die Bindung, die ich damals unterschrieben habe, lag nur in einer Ausfertigung bei, die man zurückschicken musste.
Frag doch einfach mal in der Personalstelle nach. Natürlich nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
Ahnungsloser
Beiträge: 9
Registriert: 12. Jul 2013, 17:47
Behörde:

Re: Bindung nach Studium an die Behörde

Beitrag von Ahnungsloser »

El Pocho hat geschrieben:Hast du damals alles kopiert? Die Bindung, die ich damals unterschrieben habe, lag nur in einer Ausfertigung bei, die man zurückschicken musste.
Frag doch einfach mal in der Personalstelle nach. Natürlich nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
hmmmm das ist natürlich möglich.
Theoretisch reicht es ja wenn ich unverbindlich wünsche Einblick in meine Akte zu erhalten.
Eine Kommilitonin meinte letztens, solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, die uns im Anschluss an das Studium an den Dienstherren bindet, existiert ebendiese nicht.
Rheinland-Pfläzer
Beiträge: 9
Registriert: 2. Apr 2015, 15:43
Behörde:

Re: Bindung nach Studium an die Behörde

Beitrag von Rheinland-Pfläzer »

Hallo,

ich kenn es vom Bund (zollverwaltung) her, da unterschreibt man eine Erklärung, dass man nach der Ausbildung mindestens 5 Jahre im öffentlichen Dienst bleiben muss. Ein Bekannter ist nach 2 Jahren vom Zoll, aber im öffentlichen Dienst geblieben, musste daher nichts zurückzahlen. Ein anderer hat sich einfach durch die Zwischenprüfung fallen lassen, damit er wegkommt und nichts zurück zahlen muss.
Bei den Ländern und Kommunen ist das unterschiedlich. Wenn du Ausbildungskosten zurückzahlen musst, wird allerdings der BaföG Höchstsatz gegengerechnet. Wenn du danach studieren gehst (Wo kann man eigentlich einen Master für Verwaltung machen?) wird der Dienstherr wohl von einer Rückforderung absehen. Bist eh gearscht, weil du evtl kein Bafög bekommst wegen Zweitstudium
Antworten