Steuererklärung nach Übergangsbeihilfe/gebürnisse

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LadyC
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Steuererklärung nach Übergangsbeihilfe/gebürnisse

Beitrag von LadyC »

Hallo

Hab mal ne Frage an die unter euch die mal die Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse bekommen haben.

Ich war SaZ, bin dann innerhalb der Bundeswehr zur Beamtin ernannt worden, habe dann trotzdem meine Übergangsbeihilfe bekommen und für 21 Monate Übergangsgebührnisse. Die Übergangsbeihilfe wurde nach Steuerklasse 1 besteuert, allerdings als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die Übergangsgebührnisse nach Steuerklasse 6. Also eigentlich alles gut soweit.

Jetzt wollte ich meine Steuererklärung machen (mit Elster) und habe dort alles eingegeben, habe das ganze mal durch gerechnet und mir wird angezeigt das ich ca. 5600 € Steuern nachzahlen müsse. Bin ja fast aus den Socken gekippt. Kann das echt sein!? Ich mein das wurde doch alles richtig besteuert. Hab alles mal durchgerechnet und die Steuern die abgezogen wurden waren laut nem Rechner im Internet alle richtig. Nun kann es natürlich sein das die Übergangsbeihilfe nach Steuerklasse 6 hätte besteuert werden müssen aber auch das hab ich durch gerechnet und selbst da würde ich nur auf knapp 2000 € kommen. Mal ganz abgesehen davon hab ich auch schon alle Aufwendungen in der Steuererklärung mit angegeben und komme trotzdem auf die hohe Nachzahlung.

Da kann doch irgendwas nicht stimmen. Könnt ihr mir sagen wie das bei euch war oder habt ihr da sonstige Erfahrungen? Bitte Hilfe! Danke schon mal!
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Cyber
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Re: Steuererklärung nach Übergangsbeihilfe/gebürnisse

Beitrag von Cyber »

Tip: kauf dir ein Steuerprogramm, Testversionen sind umsonst und rechnen die Steuern aus und weisen dich vor allem auch auf Sparmöglichkeiten hin. Elster ist nur eine Eingabehilfe und taugt eigentlich nur für die Übermitlung der Daten an das Finanzamt.
Smartsurfer99
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Re: Steuererklärung nach Übergangsbeihilfe/gebürnisse

Beitrag von Smartsurfer99 »

Das Elster berechnet die Steuern so, wie sie in den Feldern eingegeben worden sind. Ob die Felder richtig befuellt worden, ist eine andere Frage.
Nun, das Erhalten von Lohn aus Klasse 6 fuehrt regelmaessig zu Nachzahlungen, wenn man Erklaerungen einreicht.

Fuer die Jahreseinkommensteuer per Steuerbescheid ist egal welcher Lohn mit welcher Klasse versteuert wurde. Alle Einnahmen zaehlen zusammen und es wird nach Abzug von Werbungskosten und anderem Kram der jeweilige Steuersatz angewendet. Der ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre wird in dem Jahr der Auszahlung als sonstiger Bezug angesehen und fuehrt auch zu einen höheren Steueranteil auf diese Einnahmen. Das ist kompliziert ... Darum sass ich bloss nur kurz in Veranlagungsbezirken...

Das Fazit : Man koennte keine Erklaerung einreichen und hoffen , dass das FA die naechsten vier Jahre diese nicht anfordern tut :)
El Pocho
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Re: Steuererklärung nach Übergangsbeihilfe/gebürnisse

Beitrag von El Pocho »

Smartsurfer99 hat geschrieben:
Das Fazit : Man koennte keine Erklaerung einreichen und hoffen , dass das FA die naechsten vier Jahre diese nicht anfordern tut :)
Und später bei einer Nachzahlung noch Zinsen bezahlen. :wink:
Durch die Steuerklasse 6 handelt es sich um eine Pflichveranlagung, daher sollte der TE auch eine Erklärung einreichen.

Such dir wenigstens für dieses Jahr einen vernünftigen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein, dann kann nicht viel schief gehen. Gerade wenn es um solch hohe Beträge geht, wäre es sinnvoll.
sdh1807
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Re: Steuererklärung nach Übergangsbeihilfe/gebürnisse

Beitrag von sdh1807 »

Ich hatte vor vielen Jahren eine ähnliche Konstellation.
Als Zeitsoldat ins Beamtenverhältnis übernommen, Versteuerung auf 2 Lohnsteuerkarten.
Allerdings war die Übergangsbeihilfe damals noch bis 10.800 € steuerfrei,. dem ist seit 2009 nicht mehr so.

Die Stelle die die Übergangsbehilfe ausgezahlt hat, hat doch bereits die Steuern darauf einbehalten.
Der Hohe Nachzahlungsbetrag wundert mich doch sehr.

Ich habe in der Zeit, der 2 Steuerkarten immer recht hohe Steuererstattungen bekommen