Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
Moderator: Moderatoren
Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
Hallo! Seit einiger Zeit versucht die Bahn (DB-Jobservice) seine Beamten extern unterzubringen anstatt diese Beamten innerhalb des Konzerns zu vermitteln (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung). Der Vorteil einer Abordnung besteht darin, dass der Beamte weiterhin die Vorteile der Bahn hat und er während seiner Abordnung Trennungsgeld (Entfernung 35 km zur abgeordneten Behörde) erhält. Warum sollte also ein Beamter einer Versetzung zustimmen und sich nicht die nächsten 10 Jahre bis zur Pensionierung abordnen lassen? Der Beamte hat bereits sein End Amt erreicht. Eine Aussicht auf Beförderung bei der neuen Behörde besteht also nicht.
Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
In aller Regel ist eine Abordnung eine vorübergehende Maßnahme.
Endet die Abordnung ohne dass einer Versetzung zugestimmt wird, nimmt der Beamte seine Tätigkeit auf seinem alten Dienstposten wieder wahr.
In der Abordnungszeit können sich beide Seiten ein Bild voneinander machen.
Sollte die Bahn dauerhaft abordnen, sehe ich keinen Grund warum man das nicht in Anspruch nehmen sollte.
Allerdings muss man dann immer damit rechnen, dass die Abordnung auch abrupt beendet werden kann.
Endet die Abordnung ohne dass einer Versetzung zugestimmt wird, nimmt der Beamte seine Tätigkeit auf seinem alten Dienstposten wieder wahr.
In der Abordnungszeit können sich beide Seiten ein Bild voneinander machen.
Sollte die Bahn dauerhaft abordnen, sehe ich keinen Grund warum man das nicht in Anspruch nehmen sollte.
Allerdings muss man dann immer damit rechnen, dass die Abordnung auch abrupt beendet werden kann.
Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
....das ganze hängt mit einer einfachen Rechnung zusammen.
Wenn DB Beamter von der Bahn zu einer anderen Behörde versetzt wird braucht das BEV / Bahn nicht mehr für diesen Beamten aufkommen.
Gehalt und später die Pension übernimmt dann die neue Behörde.
Ergo: die Bahn/BEV steht mit den Zahlen besser da.
Also solange wie möglich abgeordnet bleiben.
Und überhaupt: Hat die neue Behörde einen freien Dienstposten für dich?
Wenn DB Beamter von der Bahn zu einer anderen Behörde versetzt wird braucht das BEV / Bahn nicht mehr für diesen Beamten aufkommen.
Gehalt und später die Pension übernimmt dann die neue Behörde.
Ergo: die Bahn/BEV steht mit den Zahlen besser da.
Also solange wie möglich abgeordnet bleiben.
Und überhaupt: Hat die neue Behörde einen freien Dienstposten für dich?
Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
Die neue Behörde scheint einen freien Dienstposten zu haben sonst hätte man sich nicht auf „Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“ eingelassen. Oder sollte das nur Alibifunktion sein? Woher der Beamte Gehalt/Pension bekommt dürfte doch eigentlich egal sein. Kommt unterm Strich aus einem Topf nämlich vom Bund.
Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
Nicht ganz,
das ganze wird im Haushaltsplan geregelt und hier sind die Haushaltsmittel für die einzelnen Ressorts hinterlegt.
so sind zum Beispiel die Beamten des BMI(BuPol) geldmäßig in einem anderen Titel hinterlegt als die des BMF(Zöllner).
Bei der Bahn wird es das gleiche sein.
-Jetzt mal ganz vereinfacht -
Diesen Ressorts wird Geld zugewiesen damit Ausgaben, auch Personalausgaben, bestritten werden können.
LG
Nick
das ganze wird im Haushaltsplan geregelt und hier sind die Haushaltsmittel für die einzelnen Ressorts hinterlegt.
so sind zum Beispiel die Beamten des BMI(BuPol) geldmäßig in einem anderen Titel hinterlegt als die des BMF(Zöllner).
Bei der Bahn wird es das gleiche sein.
-Jetzt mal ganz vereinfacht -
Diesen Ressorts wird Geld zugewiesen damit Ausgaben, auch Personalausgaben, bestritten werden können.
LG
Nick
Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
Fuzzi,
dann such mal das Gespräch mit dem Personalrat der neuen Behörde.
Die sollten eigentlich darüber Bescheid wissen.
Für mich persönlich ist dieser Satz "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" sehr großzügig auszulegen.
"Ziel der Versetzung" - wann, in 6 Monaten, 2 Jahren, 5 Jahren, niemals?
dann such mal das Gespräch mit dem Personalrat der neuen Behörde.
Die sollten eigentlich darüber Bescheid wissen.
Für mich persönlich ist dieser Satz "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" sehr großzügig auszulegen.
"Ziel der Versetzung" - wann, in 6 Monaten, 2 Jahren, 5 Jahren, niemals?
Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
Grundsätzlich nicht.
In der Regel bedeutet das eine Abordnungszeit von 6 Monaten.
Danach sollten sich sowohl Arbeitgeber als auch auch Arbeitnehmer entscheiden ob Versetzung oder nicht.
Sagt einer der beiden NEIN, geht's zurück an die alte Dienststelle.
Jetzt ist die Bahn natürlich in einer "besonderen" Situation. Da kann das schon mal anders laufen.
LG
Nick
In der Regel bedeutet das eine Abordnungszeit von 6 Monaten.
Danach sollten sich sowohl Arbeitgeber als auch auch Arbeitnehmer entscheiden ob Versetzung oder nicht.
Sagt einer der beiden NEIN, geht's zurück an die alte Dienststelle.
Jetzt ist die Bahn natürlich in einer "besonderen" Situation. Da kann das schon mal anders laufen.
LG
Nick
Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
Bedeutet?Nick hat geschrieben: Jetzt ist die Bahn natürlich in einer "besonderen" Situation. Da kann das schon mal anders laufen.
Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
Das du das mit der Bahn und deinem neuen Arbeitgeber ausmachen musst.
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- Registriert: 2. Nov 2013, 22:23
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Re: Bahn Beamte Abordnung / Versetzung
"Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" bedeutet aktuell und grundsätzlich, dass die neue Behörde dich nach 6 Monaten mit allen Rechten und Pflichten aufnehmen will und die Bahn dich danach ohne Widerkehr abgeben möchte. In den 6 Monaten Abordnung kann jede Seite sehen was auf einen zukommt. Ist als "Probezeit für beide" zu sehen. Das Interesse der Bahn bei diesen Angeboten ist dies, wie bereits oben genannt, dass sie weniger Beamte in ihren Reihen zu versorgen (oder unterzubringen) hat, aber natürlich auch, dir bei einer Planstellensuche und einem freiwilligen Wechsel behilflich zu sein. Die Bahn hat nämlich momentan keine Verwendung und keine Planstelle für dich! Die neue Behörde hat ein Interesse daran das du "versetzt" wirst und damit den vollen Pflichten und Rechte der neuen Behörde unterstehst (z. B. 100% Weisungsrecht). Die auf einen zukommenden positiven wie evtl. negativen Veränderungen bei einer Versetzung zu einer neuen Behörde und der damit verbundenen eigenen persönlichen Situationsveränderung ist natürlich Rechnung zu tragen! Das wird von evtl. Alter, Karrieremöglichkeiten, tragbaren (Mehr-)Kosten, Sozialleistungen, usw. immer individuell abhängen.
PS: Die maximal mögliche Abordnung dauert 5 Jahre, meine ich. Wird aber hier nicht favorisiert und gewünscht.
PS: Die maximal mögliche Abordnung dauert 5 Jahre, meine ich. Wird aber hier nicht favorisiert und gewünscht.