im Zuge meiner Ausbildung als Bundesbeamter werde ich an verschiedenen Standorten ausgebildetet.
Gemeinsam mit meiner Freundin (noch nicht verheiratet) wohne ich rund 500 Kilometer vom Ausbildungsstandort entfernt. Zeitweise habe ich dann wieder Praktika an meinem Wohnort. Habe ich in diesem Fall, also in der Zeit der Abwesenheit von meiner Wohnung und Freundin, Anspruch auf Trennungsgeld oder Geld für eine Heimfahrt? Ich habe nun schon mehrfach davon gehört, dass solche Ansprüche nur bei Ehepartnern oder Kindern bestehen.
Wie genau finde ich heraus, welche Ansprüche ich habe?
Meine erste Anlaufstelle war nun diese Seite:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Wirklich einfach zu verstehen ist das jedoch nicht, ich bin halt noch kein Beamter, der den Umgang mit den Gesetzestexten gelernt hat...

Gruß