Hallo zusammen,
meine Frau ist seit August 2013 im Schuldienst in RLP tätig. D.h. sie wurde noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet...
Ich habe jetzt von meinem Arbeitgeber angeboten bekommen für 3+ Jahre ins Ausland zu gehen. Die Frage ist nun, ob wir das machen können. Natürlich wollen wir die Beamtenstelle meiner Frau nicht aufs Spiel setzen.
Hat jemand Ahnung, ob bzw. wie das vom Land geregelt ist? Kann sie einfach die Beamtenstelle ohne Bezahlung ruhen lassen und nach Rückkehr wieder aufnehmen? Wird sie dann noch auf Lebenszeit verbeamtet? Muss sie mit negativen Konsequenzen rechnen? Kann sie vielleicht sogar im Ausland an einer Schule arbeiten? Ihr Fächer sind Deutsch und Englisch (Gymnasiallehramt) ...
Wir möchten uns auch noch bei der ADD erkundigen. Aber vielleicht kann ja hier schon jemand was dazu sagen...
Beamtenverhältnis aussetzen/ruhen lassen? Auslandsaufenthalt
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Re: Beamtenverhältnis aussetzen/ruhen lassen? Auslandsaufent
Wie wäre es mal mit einem Blick in das entsprechende Gesetz (§ 79 LBG RLP)? Das Stichwort lautet in diesem Fall "Urlaub aus anderen Anlässen" und "unter Wegfall der Bezüge". Ob sich die Probezeit dadruch verlängert müsst Ihr aber mit dem Dienstherrn Deiner Frau klären (§ 11 LbVO RLP).
Re: Beamtenverhältnis aussetzen/ruhen lassen? Auslandsaufent
Habt ihr euch schon hinsichtlich Auslandsschuldienst informiert? Möglicherweise geht da was.
Re: Beamtenverhältnis aussetzen/ruhen lassen? Auslandsaufent
Morgen,
Kann sie vielleicht sogar im Ausland an einer Schule arbeiten?
--> Na, da heißt es informieren. Oder sollen wir das hier bejahen bzw. verneinen? Wohl kaum.
Einfach informieren, informieren, informieren. Nicht nur bzgl. Schuldienst.
Kann sie vielleicht sogar im Ausland an einer Schule arbeiten?
--> Na, da heißt es informieren. Oder sollen wir das hier bejahen bzw. verneinen? Wohl kaum.
Einfach informieren, informieren, informieren. Nicht nur bzgl. Schuldienst.
Re: Beamtenverhältnis aussetzen/ruhen lassen? Auslandsaufent
Weiß jemand wie es diesbezüglich möglich ist als Ortslehrkraft an einer ausländischen (NICHT deutschen) Schule zu arbeiten?
Landesrecht BW.
Ich habe gelesen 1 Jahr wäre möglich. Das RP sagt, es ist gar nicht möglich, sondern nur an einer deutschen Schule im Ausland.
Landesrecht BW.
Ich habe gelesen 1 Jahr wäre möglich. Das RP sagt, es ist gar nicht möglich, sondern nur an einer deutschen Schule im Ausland.
Re: Beamtenverhältnis aussetzen/ruhen lassen? Auslandsaufent
Hallo,
wo soll es denn hin gehen?
Kürzlich wurden auf: http://www.bund.de Lehrkräfte für China gesucht.
Oder mal hier schauen.
Jobs im Ausland: http://www.giz.de/de/jobs/3109.html
http://www.cimonline.de/de/bewerber/76.asp
Ina123
wo soll es denn hin gehen?
Kürzlich wurden auf: http://www.bund.de Lehrkräfte für China gesucht.
Oder mal hier schauen.
Jobs im Ausland: http://www.giz.de/de/jobs/3109.html
http://www.cimonline.de/de/bewerber/76.asp
Ina123
Re: Beamtenverhältnis aussetzen/ruhen lassen? Auslandsaufent
Es geht in die Schweiz.
Ich wurde auch für ein Jahr beurlaubt und darf arbeiten.
Kann jemand die Möglichkeit einschätzen, dass dies verlängert wird?
Ich wurde auch für ein Jahr beurlaubt und darf arbeiten.
Kann jemand die Möglichkeit einschätzen, dass dies verlängert wird?