Hallo,
Für Beamte in Bayern gilt ja aktuell eine 40h Woche.
Wie stehen die Chancen, dass man auf Antrag (ohne speziellen Grund) die Stundenzahl reduzieren kann?
Ich könnte mir vorstellen, während meiner Zukunft als Beamter nicht immer 40h arbeiten zu wollen. Somit käme eine zeitweise Reduzierung auf 35h, 30h und auch 20h in Frage.
Die rechtliche Grundlage besagt: Dem Beamten "soll auf Antrag die Arbeitszeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer ermäßigt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen."
Jetzt stellt sich die Frage, was konkret mit "dienstlichen Belangen" gemeint ist, ob das komplett frei interpretierbar ist und somit nur vom Vorgesetzten abhängt.
Wenn ich nun 35h statt 40h arbeiten möchte, wie sehen meine Chancen aus?
Kurz noch zu mir: Ich habe eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Landesbeamter in Bayern erhalten. Es handelt sich um eine Ingenieurstätigkeit.
Teilzeit ohne speziellen Grund?
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- Mikesch
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Re: Teilzeit ohne speziellen Grund?
Wenn Du nun einen solch wichtigen Posten hast, dass man nicht auf dich verzichten kann, oder ein Bereich, in dem eh schon Personalmangel herrscht, dann könnte man den Antrag ablehnen.
Erfahrungsgemäß wird dem Antrag aber entsprochen.
Du schreibst Vorbereitungsdienst, da ist es garantiert nicht möglich...
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Re: Teilzeit ohne speziellen Grund?
@Mikesch: Danke. Es geht nicht um den Vorbereitungsdienst, sondern erst irgendwann danach. Ich kann es mir nicht vorstellen, den großen Teil meiner Karriere mir eine feste Stundenzahl vorschreiben zu lassen.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt bei sich oder Kollegen?
Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt bei sich oder Kollegen?
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Re: Teilzeit ohne speziellen Grund?
Eine für abhängig Beschäftigte etwas seltsame Grundeinstellung. Du hättest wohl eher selbständig werden sollen.Xoxo hat geschrieben:@Mikesch: Danke. Es geht nicht um den Vorbereitungsdienst, sondern erst irgendwann danach. Ich kann es mir nicht vorstellen, den großen Teil meiner Karriere mir eine feste Stundenzahl vorschreiben zu lassen.
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Re: Teilzeit ohne speziellen Grund?
Ich hatte mir mal 4 Jahre zum Geburtstag geschenkt 
Völlig problemlos, kurz anmelden, fertig...

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Re: Teilzeit ohne speziellen Grund?
Ich denke, dass war nicht die Frage und was Einzelne darüber denken bringt den TO auch nicht weiterGandalftheGrey hat geschrieben:Wenn du damit schon ein Problem hast, dann ist das Beamtentum nichts für dich.

Mich hatte man auch für bekloppt gehalten, aber das ist alleine mein Ding. Es gibt für einige Menschen wichtigeres als der schnöde Mammon und wer es sich leisten kann...
Ob es eine zeitliche Obergrenze für die Antragsteilzeit gibt, muss für das jeweilige Land geprüft werden, bei Bundesbeamte ist sie nicht begrenzt.
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Re: Teilzeit ohne speziellen Grund?
Darum geht's hier nicht.Torquemada hat geschrieben:Eine für abhängig Beschäftigte etwas seltsame Grundeinstellung. Du hättest wohl eher selbständig werden sollen.
Wie ist das gemeint? Wie lief das ab?Mikesch hat geschrieben:Ich hatte mir mal 4 Jahre zum Geburtstag geschenktVöllig problemlos, kurz anmelden, fertig...
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Re: Teilzeit ohne speziellen Grund?
Per Vordruck die TZ beantragt, darin wurde nach der Dauer, dem TZ-Model und Zahl der Stunden gefragt, um die reduziert werden sollte.
Vorher kurzes Gespräch mit dem Sachgebietsleiter, das wars...
Dauerte glaube ich um drei Wochen, dann war der Antrag durch.
Das ist die Voraussetzungslose TZ, da brauchst Du auch keine Gründe für angeben.
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