Hallo,
mich würde mal interessieren, ob man einen Anwärter über mehrere Monate vom Dienst unter Fortgewährung der Bezüge freistellen kann. In den entsprechenden Gesetzten über Sonderurlaub etc. steht keine Antwort auf meine Frage. Die dort angegebenen Zeiträume erstrecken sich lediglich auf ein paar wenige Tage. Muss eine Dienstbehörde nicht einen Grund haben, um einen "freizustellen"? Und in dem Zusammenhang hat man doch auch als Anwärter Anspruch auf eine angemessene Beschäftigung, was meines Wissens ja zu den Pflichten und Fürsorgepflichten des Dienstherrn gehört.
Vielleicht kann mir ja einer von euch einen Hinweis geben, wo ich passende Gesetzte oder Urteile finden kann.
Schon mal vielen Dank!!!!!
Freistellung Anwärter
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Re: Freistellung Anwärter
Eine seltsame Frage ohne genauere Informationen !!!
Warum soll ein Anwärter freigestellt werden?
- weil er demnächst entlassen werden soll (Silberne Löffel geklaut oder den Chef geohrfeigt ?)
- weil die Behörde in nicht mehr ausbilden kann ? (organisatorische Probleme) ?
Was soll das mit dem Anspruch auf Beschäftigung? Ein Anwärter wird ausgebildet und hat noch kein abstrakt-funkt. und konkretes Amt im beamtenrechtlichen Sinne.
Warum soll ein Anwärter freigestellt werden?
- weil er demnächst entlassen werden soll (Silberne Löffel geklaut oder den Chef geohrfeigt ?)
- weil die Behörde in nicht mehr ausbilden kann ? (organisatorische Probleme) ?
Was soll das mit dem Anspruch auf Beschäftigung? Ein Anwärter wird ausgebildet und hat noch kein abstrakt-funkt. und konkretes Amt im beamtenrechtlichen Sinne.
Re: Freistellung Anwärter
Vielleicht will er auch nur mal schön 3 Monate Ferien /Urlaub machen. Anwärterzeit ist nicht immer das schöne, dieser unwahrscheinliche Stress......Torquemada hat geschrieben:Eine seltsame Frage ohne genauere Informationen !!!
Warum soll ein Anwärter freigestellt werden?

Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!